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Abgeltungssteuer
B.G.-p.oHG informiert zur Abgeltungssteuer!
Sehr geehrte Neukunden, liebe Mandanten des Hauses B.G.-p.oHG,
Grundlegend neue Regeln für die Besteuerung von Wertpapieranlagen seit dem Jahr 2009 erfordern gründliche Überlegungen zu steueroptimierten Strategien. Jeder weiss: bei Dingen, die mit einem voraussichtlich unangenehmen Aufwand verbunden sind, neigt der Mensch zum Aufschub.
Seit dem Jahr 2009 werden alle Erträge aus Wertpapieren – Festverzinsliche, Aktien, Investmentfonds usw. - einer neuen Steuer in Höhe von einheitlich 25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer unterworfen.
Sie heißt "Abgeltungssteuer", weil mit der Erhebung dieser Steuer Ihre Steuerschuld "abgegolten" ist. Ihre Kapitalerträge werden also nicht mehr mit Ihren persönlichen (Spitzen-)Steuersatz belastet.
Mit Blick auf Zinsen und Dividenden ergeben sich hieraus in der Regel kaum nennenswerte Veränderungen Ihrer steuerlichen Belastung. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz über 25 %, dann haben Sie bei Ihren Zinseinkünften zukünftig Vorteile; liegt er darunter, wird das Finanzamt Ihren niedrigeren Steuersatz automatisch im Rahmen einer „Günstigerprüfung“ ansetzen. Bei den Dividenden hingegen wird es zu einer leichten Steuererhöhung kommen, da die Dividenden in voller Höhe steuerlich erfasst werden (und nicht, wie gegenwärtig noch, zur Hälfte). Je nach Ihrer individuellen steuerlichen Situation, und je nach Aufteilung Ihres Wertpapiervermögens in Zins- und Dividendenwerte, werden also Ihre laufenden Kapitalerträge geringfügig höher oder niedriger besteuert.
Anders die Gewinne, die Sie bei der Veräußerung von Wertpapieren erzielen. Diese konnten Sie bisher steuerfrei vereinnahmen, wenn Sie die 12-monatige Spekulationsfrist beachteten. Seit dem Jahr 2009 gilt: Gewinne, die Sie beim Verkauf von Wertpapieren erzielen, die Sie nach dem 31.12.2008 erworben haben, werden – unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere in Ihrem Besitz waren - ebenfalls von der 25%igen Abgeltungssteuer erfasst. Hierdurch können erhebliche Mehrbelastungen gegenüber der gegenwärtigen Situation entstehen.
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Einen akuten Handlungsbedarf wegen der Abgeltungssteuer ist nicht mehr gegeben jedoch sollte eine ständige Prüfung stattfinden. Ob vorhandene Gelder oder neue Gelder, es gibt immer attraktiv und steuerlich zukunftssicher Lösungen. Beachten Sie bitte darüber hinaus die Informationen, bzw. Fragen und Antworten auf dieser Webseite, welche mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengetragen worden sind. Trotz sorgfältiger Recherche können wir allerdings für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rufen,mailen oder schreiben Sie uns.
Mit freundlichen Grüssen
B.G.-p.oHG
Geschäftsleitung
Das schreibt die Presse:
Chancen der Abgeltungssteuer nutzen
Mit der richtigen Strategie am richtigen Ort
Abgeltungssteuer beflügelt Kapitalflucht
Steuerprivileg soll fallen
Kommentar zur Besteuerung von Investmentfonds,
Lichtblicke für Lebensversicherung
geplanten Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge