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"Infos zur ApothekenRente, die
von der ADA und ADEXA
empfohlen wird!"
Download wichtiger Unterlagen:
>> Formular zur Anforderung von Angeboten
>> Tarifvertrag
>> Informationsbestätigung der Mitarbeiter
§ 10 „Informationspflichten“ des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken
>> FAQ zumApothekentarifvertrag und der Apothekenrente
Zusammfassung aller Vorteile für Arbeitgeber
>Beste Konditionen für Ihre Mitarbeiter
>Keine Benachteiligung von kleinen Beiträgen (Mindestbeitrag bei nur 10,-- EURO monatlich)
>Gruppenvertragskonditionen auch für Apotheken mit weniger als 10 Mitarbeitern
>Mitnahme des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
>Die ApothekenRente wird sowohl vom Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) als auch von der Apothekengewerkschaft ADEXA empfohlen
>Sie vermeiden unerwünschte oder risikoreiche Produkte und haben damit als Arbeitgeber keine Haftungsrisiken
>Die ApothekenRente ist der Branchenstandard
>Konsortium drei Versicherungsgesellschaften > R+V, Alte Leipziger und AXA besitzen eine hohe Beratungskompetenz zur betrieblichen Altersvorsorge
..... und wichtig:
Die ApothekenRente sollte unbedingt noch rechtzeitig in 2011 beantragt werden. Ab 2012 müssen alle deutschen Versicherungsgesellschaften mit einem niedrigeren Rechnungzins (1,75%) kalkulieren. Dies führt zu niedrigeren Garantiewerten in den Verträgen. Wenn der Antrag jedoch noch rechtzeitig in 2011 gestellt wird, sichern Sie Ihren Mitarbeitern für die gesamte Laufzeit den höheren Rechnungszins von 2,25%.
Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag erst zum 1.1.2012 beginnen soll. Sie möchten mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne
Hier nochmals, die wichtigsten Details...
...Der Tarifvertrag gilt für die Länder der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und für alle Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken.
Mitarbeiter in Apotheken erhalten zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorgeleistung nach § 1 Betriebs-rentengesetz (BetrAVG) von dem Apothekeninhaber einen Beitrag gemäß folgender Staffelung:
Baustein 1
Arbeitgeberbeitrag wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitgeberbeitrag
mehr als 30 Stunden 27,50 € mtl.
mehr als 20 Stunden 22,50 € mtl.
mehr als 10 Stunden 15,00 € mtl.
nicht mehr als 10 Stunden*) 10,00 € mtl.
*) gilt auch für Auszubildende nach einer Probezeit von maximal vier Monaten.
Baustein 2
Arbeitgeberzuschuss
Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber fördert die Eigeninitiative mit einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20%
Details fuer Arbeitnehmer
Sie erhalten durch den neuen Tarifabschluss eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge können Sie erheblich,durch Eigenbeitrag (Entgeltumwandlung) verbessern.
Das tolle ist, das auch hier ihr Arbeitgeber, auf den Eigenbeitrag, den Sie durch Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung) vom Bruttolohn erbringen, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20% zahlen muss.
….versprochen das lohnt sich.
Hier ein Beispiel:
Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn 100,00 EUR
Arbeitgeberzuschuss 20 % 20,00 EUR
dazu den Arbeitgeberbeitrag (z.B.) 27,50 EUR
Gesamter Beitrag für
die Direktversicherung 147,50 EUR
Ihr eigener Nettoaufwand beträgt je nach Steuerklasse ca. 50,00 EUR möchten Sie ein persönliches Angebot, einfach downloaden und faxen?
>>Hier finden Sie weitere FAQ zum Apothekentarifvertrag und der Apothekenrente!
TIPP: Über uns, erhalten Sie neben der Branchenlösung natürlich auch alle anderen Versicherungsgesellschaft mit Gruppenkonditionen für Ihre Apotheke!