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Übersicht zum Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter in
Apotheken- und Auszubildene zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Der neue Tarifvertrag gilt für alle Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zu pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. Das Ziel, es geht um die Verbesserung der Altersbezüge. Von daher ist es wichtig neben der Arbeitgerberleistung die einzelnen Mitarbeiter zum Aufbau einer eigenen zusaätzlichen betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und beraten.
Inkraftreten: ab dem 1.1.2012
Tarifvertragsparteien:
ADA - Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (arbeitgeber) und
ADEXA - Die Apothekengewerkschaft (arbeitnehmer)
Fachlicher Geltungsbereich:
Alle Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken
Räumlicher Geltungsbereich:
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Ausnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen
Staffel der monatlichen bAV Arbeitgeberbeiträge nach der Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter:
•27,50 Euro pro Monat für die bAV vom Arbeitgeber bei mehr als 30 Stunden pro Woche
•22,50 Euro pro Monat für die bAV vom Arbeitgeber bei mehr als 20 Stunden pro Woche
•15,00 Euro pro Monat für die bAV vom Arbeitgeber bei mehr als 10 Stunden pro Woche
•10,00 Euro pro Monat für die bAV vom Arbeitgeber bei maximal 10 Stunden pro Woche
•10,00 Euro pro Monat für die bAV vom Arbeitgeber für Auszubildende zu pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten nach einer Probezeit von max. vier Monaten
Für eine zusätzliche Entgeltumwandlung der Mitarbeiter erhalten diese darüber hinaus einen zusätzlichen Anreiz in Form eines Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von
•20% des vom Mitarbeiter umgewandelten Betrages
Für welchen Personenkreis gilt der bAV-Tarifvertrag:
Wichtige Tipp`s:
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