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F A Q- Rente

Vorsorgeberatung

F A Q - Rente
Quelle: Pressebericht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales(Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Internetinhaber dieser Webseite k e i n e Haftung)



Wer hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung?
Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht für überlebende Ehepartner (Witwen und Witwer) oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht wieder geheiratet bzw. keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, nach dem Tod des versicherten Partners, wenn dieser die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Daneben haben Waisen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Bei der Witwen- bzw. Witwerrente soll es Änderungen gegeben haben.
Wie sehen diese aus?
Eine Witwen- bzw. Witwerrente beträgt nach neuem Recht 25 Prozent der Altersrente des/der verstorbenen Versicherten (sog. kleine Witwen-/Witwerrente) Diese Leistung ist auf 2 Jahre befristet. Die Rente erhöht sich bei Kindererziehung, bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung auf 55 Prozent (sog. große Witwen-/Witwerrente). Witwen bzw. Witwer, die Kinder erzogen haben, erhalten darüber hinaus für das erste Kind einen Zuschlag in Höhe von zwei Entgeltpunkten. Für das zweite und jedes weitere Kind beträgt der Zuschlag jeweils ein Entgeltpunkt. Wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn zu diesem Zeitpunkt die Ehe bereits bestand und ein Partner älter als 40 Jahre war, gilt das "alte" Hinterbliebenenrecht weiter. Für diesen Personenkreis wird aus Vertrauensschutzgründen eine kleine Witwen-/Witwerrente ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 60 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten. In diesen Fällen wird der Zuschlag für Kindererziehung aber nicht gewährt. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente haben auch überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Können Rentenanwartschaften auch mit dem Partner geteilt werden?
Ja. Anstelle der herkömmlichen Versorgung von Verheirateten und Verwitweten kann durch eine übereinstimmende Erklärung beider Ehegatten ein Rentensplitting der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erreicht werden. Splittingvoraussetzung: Bei beiden Ehepartnern müssen jeweils mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Die Ehe muss nach dem 31.12.2001 geschlossen worden sein, oder die Ehe bestand bereits zu diesem Zeitpunkt und beide Partner waren am 01.01.2002 jünger als 40 Jahre. Im Übrigen können bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Rentensplitting beantragen.

Warum wird Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet?
Der Grund für die Einkommensanrechnung liegt in der Unterhaltsersatzfunktion der Hinterbliebenenrente. Wer über eigene Einkünfte verfügt, hat bereits zu Lebzeiten des Partners diesem gegenüber einen geringeren Unterhaltsanspruch, als ein Ehegatte oder Lebenspartner, der über eigenes Einkommen nicht verfügt. Grundsätzlich gilt, dass in dem Maße, in dem Erwerbs-, Erwerbsersatzeinkommen und Vermögen besteht, die Unterhaltsersatzfunktion der Witwen- oder Witwerrente an Bedeutung verliert. Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner bereits vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2002 bestand und zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Partner älter als 40 Jahre war, wird im Rahmen der Einkommensanrechnung - nach "altem" Recht - nur Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen zugrunde gelegt.

Was sind Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Als Kinderberücksichtigungszeit wird die Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bezeichnet. Diese Zeit erleichtert vor allem den Zugang zu einer Rente; beispielsweise bleibt während dieser Berücksichtigungszeit der Invaliditätsschutz erhalten. Darüber hinaus werden in diesem Zeitraum niedrige Arbeitsentgelte hochgewertet bzw. Erziehungspersonen mit mindestens zwei Kindern unter 10 Jahren erhalten für jedes Jahr der Mehrfacherziehung in der Kinderberücksichtigungszeit eine Gutschrift von Entgeltpunkten für die Rentenberechnung (gilt ab 1992)

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Werden Kinderlose bei der Rente bestraft?
Kinderlose werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht benachteiligt, obwohl es besondere Leistungen für Kinderziehende gibt (z. B. Kindererziehungszeiten). Die Leistungen für Kindererziehende sind so konstruiert, dass sie vor allem Nachteile ausgleichen, die durch Kindererziehung in der Alterssicherung entstehen (z. B. erziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiografie), die bei Kinderlosen erst gar nicht eintreten.

Wird Familienarbeit in Form von Kindererziehung rentenrechtlich eigentlich berücksichtigt?
Ja. Für Geburten ab 1992 ist die Kindererziehungszeit von ein auf drei Jahre ausgedehnt worden. Diese Zeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd wie Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Sie werden mit 100 Prozent des Durchschnittsentgelt bewertet. Die Beiträge zahlt der Bund.

Wird mein gesamtes Einkommen bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenleistung angerechnet?
Nein. Auf die Witwen-/Witwerrente wird nur ein Teil des Einkommens des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft angerechnet. Für die Bestimmung des anzurechnenden Betrages wird von dem Einkommen ein pauschaler Abschlag im Hinblick auf Steuern und Sozialabgaben gemacht. Darüber hinaus bleibt zusätzlich ein Freibetrag von derzeit 689,83 Euro monatlich (neue Länder 606,41 Euro) unberücksichtigt. Dieser Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um zur Zeit 146,33 Euro (neue Länder 128,63 Euro) monatlich und wird jeweils mit dem gleichen Prozentsatz angepasst wie die Rente. Das danach verbleibende Einkommen des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners wird zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Wird Waisenrente auch über das Ende der Schulausbildung hinaus gewährt?
Der Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in Ausnahmefällen darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Abschnitten (zum Beispiel Ausbildung und gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst oder eines freiwilligen Dienstes) befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet oder wegen Behinderung nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wird die Schul- oder Berufausbildung durch die Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes unterbrochen, verlängert sich der Anspruch auf Waisenrente dem entsprechend auch über das 27. Lebensjahr hinaus.

Kann ich mein angespartes Altersvermögen vererben?
Vererben von Altersvermögen Beim Vererben von Altersvermögen ist zwischen dem angesparten Kapital und der staatlichen Förderung zu unterscheiden. Das in Banksparplänen und Fondssparplänen angesparte Kapital kann vererbt werden. Bei der privaten Rentenversicherung hängt die Situation im Todesfall von der Vertragsgestaltung ab: Es kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, in der die Rente mindestens zu bezahlen ist. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Berechtigte (z. B. der Ehegatte) die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiterbezahlt. Ist keine Garantiezeit vereinbart oder stirbt der Versicherte nach deren Ablauf, erhalten die Erben keine Leistung. Es kann auch vereinbart werden, dass im Fall eines Versterbens in der Ansparphase die gezahlten Beiträge und Überschüsse an die Erben gehen. Für Ehegatten und Kinder kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Jeder Riester-Sparer kann also Vertragsgestaltungen wählen, die seinen individuellen Bedürfnissen entsprechen und gezielt das für ihn und seine Familie beste Produkt aussuchen. Bei Ehegatten bleibt die Förderung erhalten, wenn das ererbte Altersvermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wenn ein Anbieter einen solchen Vertrag nicht anbietet, steht es dem Ehegatten frei, auf andere zertifizierte Produkte zurückzugreifen. Das Problem lässt sich aber dadurch vermeiden, dass beide Ehegatten rechtzeitig eigene Verträge abschließen. Bei anderen Erben wird die Steuerbefreiung auf die eingezahlten Einlagen rückgängig gemacht. Im Falle des Todes fließt der um die steuerlichen Vergünstigungen (ganz oder teilweise) verminderte Kapitalbetrag den Erben zu. Fällt der Tod in die Auszahlungsphase, so sind die Förderbeträge, die auf die bis zum Tod ausgezahlten Beträge entfallen, nicht zurückzuzahlen. Für den danach verbleibenden Betrag gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Der Erbe des Riester-Sparers steht somit nicht schlechter da als wenn ungefördert gespart worden wäre.

Wann bekommt ein Altersvorsorgevertrag den Stempel "Riester-Rente" und ich Anspruch auf die staatliche Förderung?
Fortan muss ein Altersvorsorgevertrag fünf bisher waren es elf Kriterien erfüllen, damit er den Stempel "Riester-Rente" und der Versicherte Anspruch auf die staatliche Förderung erhält. Das sind 1. Geschlechtsneutrale Tarife/Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres/ Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden. 2. Garantie der eingezahlten Beiträge 3. Lebenslage Rente und Auszahlungsplan mit Restverrentung/Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig. 4. Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre. 5. Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität und Attraktivität, denn - die Zertifizierungskriterien werden übersichtlicher, - der Anleger hat mehr Kapital zur freien Verwendung. Er kann bis zu insgesamt 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals entnehmen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen, - Frauen und Männer erhalten die gleichen monatlichen Leistungen. Bereits abgeschlossene Verträge können auf neue Kriterien umgestellt werden.

Was versteht man unter "Unisex-Tarifen"?
Unisex-Tarife stellen sicher, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen monatlichen Leistungen erhalten. Alle zertifizierten Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, müssen solche Tarife vorsehen. Riestern lohnt sich für Frauen also mehr denn je.

Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung wird attraktiver. Durch die durchgängige Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher. So sind künftig auch die Beiträge für eine Direktversicherung wie derzeit bereits Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds voll steuerbefreit. Diese neue Möglichkeit kommt vor allem Kleinbetrieben entgegen.
Wo kann ich mich über die betriebliche Altersversorgung weiter informieren?
Über konkrete Angebote informiert Sie Ihr Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die Gewerkschaften. Allgemeine Infos bekommen Sie im Internet unter www.bmas.bund.de. aber auch unter http://www.bav-beratung.bgp24.org

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Wie funktioniert die Mitnahme der Betriebsrente?
Mit dem Alterseinkünftegesetz werden die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel erheblich verbessert. Die neuen Regelungen tragen den Ansprüchen einer mobilen Gesellschaft und den daraus resultierenden geänderten Erwerbsbiografien besser Rechnung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen der Beteiligten die Betriebsrentenanwartschaft des Arbeitnehmers künftig weitgehend problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen.

Was passiert eigentlich mit meinem Anspruch auf Entgeltumwandlung während der Elternzeit?
Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt gezahlt wird. Während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs ist das nicht der Fall. Seit Begin des Jahres haben Beschäftigte deshalb das Recht, während dieser Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. Diese neue Regelung kommt besonders Frauen zugute, da die Elternzeit weit überwiegend von ihnen in Anspruch genommen wird.

Was heisst nachgelagerte Besteuerung?
Bei der betrieblichen Altersversorgung wird durchweg die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Was das heißt? Das heißt: In der Erwerbsphase bleiben Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei. Später, in der Auszahlungsphase sind die Altersbezüge, unter Berücksichtigung des dann geltenden Steuerfreibetrags, steuerpflichtig.

Hat die Einführung von Unisex-Tarifen auch Auswirkung auf bereits abgeschlossene Altersvorsorgeverträge?
Nein, auf bereits abgeschlossene Verträge haben die Änderungen keine Auswirkungen. Einigen sich Anleger und Anbieter jedoch einvernehmlich auf eine Umstellung, so ist dies ohne eine erneute Zertifizierung des Vertrages möglich.

Wie wirken sich die Änderungen bei der Riester-Rente auf den Verbraucherschutz aus?
Der Verbraucherschutz wird durch die Neuregelungen verbessert. Und zwar wie folgt: Die Informationspflichten der Anbieter gegenüber dem Anleger werden erweitert und der Produktvergleich wird durch Standardberechnungen vereinfacht. Das ist ein wichtiges Stück Mehr an Transparenz.

Was passiert mit meiner zusätzlichen Altersvorsorge, wenn ich künftig arbeitslos werde und Arbeitslosengeld II beziehe? Muss ich diese dann verwerten?
Nein! Der besondere Pfändungsschutz der Riester-Rente bleibt erhalten. Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenhilfe nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet. Dies gilt auch nach der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II. Ebenso gehören die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung angesparten Deckungsmittel nicht zum verwertbaren Vermögen und werden deshalb im Rahmen des Arbeitslosengelds II nicht angerechnet.

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Was ändert sich bei der Riester-Rente?
Die private Riester-Rente wird einfacher und unbürokratischer. Unter anderem wird das Antragsverfahren für die staatliche Förderung durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags vereinfacht. Anleger können fortan ihre Anbieter bis auf Widerruf bevollmächtigen, die Antragsstellung auf staatliche Förderung zu übernehmen. Der Anleger muss also nicht mehr jedes Jahr einen Zulageantrag stellen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Als Vereinfachung ist auch die Vereinheitlichung des Sockelbetrags anzusehen. Ab 2005 beträgt dieser unabhängig von der Gewährung von Kinderzulagen einheitlich 60 Euro jährlich. Zugleich wird der Verbraucherschutz verbessert. Im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten müssen die Anbieter künftig Angaben über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Portfolios und das Risikopotential machen. Außerdem ermöglichen obligatorische Standardberechnungen seitens der Anbieter den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich. Zudem wurden die Kriterien für die Riester-Rente reduziert. Bisher musste ein Altersvorsorgevertrag elf Kriterien erfüllen, damit der Verbraucher Anspruch auf eine staatliche Förderung erhielt. Diese Zahl wurde jetzt auf fünf reduziert. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität und Attraktivität.

Können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger überhaupt etwas sparen?
Klar! Auch ein kleines Einkommen ist kein Hindernis für große Vorsorgepläne. Denn der Staat hilft beim Sparen: Die Eigenvorsorge in der empfohlenen Höhe von 4% (Endstufe 2008) des maßgeblichen Einkommens setzt sich zusammen aus Eigenanteil plus staatlicher Förderung. Gerade für kleine Einkommen ist dies interessant. Denn was man aus eigener Tasche bezahlt, ist bei geringem Einkommen ja weit weniger als 4% des Einkommens.

Wie erfährt man seinen Rentenkontostand?
Um das Einkommen im Alter besser planen zu können, erhält ab 2004 jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler ab 27 Jahren automatisch einmal im Jahr schriftlich Auskunft über den individuellen Rentenkontostand. Aus dieser Renteninformation geht hervor, welche Höhe eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr voraussichtlich erreichen wird. Zudem gibt dieser Kontostand konkret Auskunft darüber, auf welche Höhe sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine volle Erwerbsminderungsrente belaufen würde.

Werden die Beiträge zur Rentenversicherung steigen, wenn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wächst?
Einer solchen Entwicklung wird durch die Rentenreform der Bundesregierung und deren Nachjustierung durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz entgegengewirkt: Bis zum Jahr 2020 soll der Beitragssatz trotz steigender demographischer Belastung der Rentenversicherung 20% und bis zum Jahr 2030 22% nicht übersteigen. Sofern sich ein Überschreiten dieser Beitragssätze bzw. eine Unterschreitung des ebenfalls vorgegebenen Rentenniveaus abzeichnet, sind heutige und künftige Bundesregierungen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung vorzulegen.


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Warum ist es für die Jüngeren besonders attraktiv, frühzeitig vorzusorgen?
Klar ist: Je langfristiger eine Geldanlage angelegt ist, desto höher sind die Erträge. Daher ist es bei langen Laufzeiten möglich, sogar mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes ein hohes Kapital zu erwerben. Durch die steuerliche Freistellung nicht nur der Sparbeträge, sondern auch der Zinsen und Erträge ergibt sich ein weiterer Vorteil.

Wird die junge Generation von den Beiträgen, die sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, überhaupt etwas wiedersehen?
Ja! Zunächst einmal ist zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Rentenversicherung mehr als nur das Alter absichert. So wird auch das Risiko der Invalidität abgesichert. Darüber hinaus umfasst die gesetzliche Rentenversicherung auch Rehabilitationsleistungen und den Hinterbliebenenschutz. Werden alle diese Faktoren berücksichtigt, ergibt das für die gesetzliche Rentenversicherung unterm Strich eine positive Rendite. Tatsache ist, dass die heutigen wie auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner mehr an Leistungen erhalten als sie an Beiträgen an die Rentenversicherung gezahlt haben. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem Jahresgutachten 2004/2005 davon aus, dass für alle Rentenjahrgänge auch weiterhin positive, über einen Inflationsausgleich hinausgehende Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt werden.

Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten kann, was sie heute leistet. Das müssen die Jüngeren bei ihrer Altersvorsorge beachten. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, gute Renditen zu erzielen. Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.

Können auch nicht erwerbstätige Ehepartner die staatliche Zulage bekommen?
Ja. Die Bundesregierung möchte Kindererziehende dabei unterstützen, eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen. Deshalb kann ein Ehepartner, auch wenn er nicht erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig ist, trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen.

Wird Kindererziehung auch bei der Förderung der privaten Eigenvorsorge anerkannt?
Ja. Pro Kind werden bis zu 185 Euro (in der Endstufe 2008) Zulage gewährt.

Müssen die heutigen Rentnerinnen und Rentner befürchten, dass sich ihre Renten durch die Reform vermindern?
Nein. Im Gegenteil: Die Renten werden auch künftig steigen, allerdings langfristig langsamer als Löhne und Gehälter der Versicherten.

Welche Vorteile bringt die neue Grundsicherung?
Durch die Grundsicherung wird es bislang verschämt arm lebenden älteren Menschen im Vergleich zur Sozialhilfe erheblich erleichtert, ihre Ansprüche auf eine das soziale Existenzminimum sichernde Leistung geltend zu machen. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass die in der Sozialhilfe übliche und von vielen bedürftigen älteren Menschen gefürchtete Heranziehung der Kinder zur Unterhaltszahlung (sog. Rückgriff) durch die Sozialämter beim Bezug von Grundsicherung wegfällt. Außerdem wird die Lebenssituation von aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen deutlich verbessert. Dies gilt vor allem auch für von Geburt oder früher Jugend an schwerstbehinderte Menschen, denen es nicht möglich war, Vorsorge für den Fall der Erwerbsminderung zu treffen. Sie leben, wenn sie nicht in einem Heim untergebracht sind, bei ihren Eltern oder sonstigen Verwandten und verfügten bisher über keine eigenen Einkünfte, waren also auf den familiären Unterhalt oder eventuell auf Sozialhilfe angewiesen. Ihnen ermöglicht die Grundsicherung eine Stärkung der Eigenständigkeit, denn sie erhalten nun unabhängig davon, ob sie bei Eltern bzw. Verwandten, in einer eigenen Wohnung oder einem Heim bzw. einer sonstigen Einrichtung leben, eine eigenständige materielle Absicherung des notwendigen Lebensunterhalts. Neben dem Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff in der Grundsicherung wird dies durch die fehlende Unterstellung, dass in einer Haushaltsgemeinschaft lebende verwandte oder verschwägerte Personen sich gegenseitig Unterhalt gewähren, erreicht.

Welche zusätzlichen Serviceleistungen bieten künftig die Rentenversicherungsträger?
Damit jeder sein Recht auf finanzielle Unterstützung auch wirklich in Anspruch nimmt, wird der Service der Rentenversicherungsträger ausgebaut. Wer sich informieren will, kann sich an die Informations- und Auskunftsstellen der Rentenversicherungsträger wenden. Sie unterstützen, beraten und leiten bei Bedarf Anträge auf Grundsicherung an die zuständige Stelle weiter. Darüber hinaus erhalten Versicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, jährlich eine Renteninformation. Diese soll helfen, die persönliche Altersvorsorge zu planen. Die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand des Rentenversicherungskontos, zeigt bisher erworbene Rentenanwartschaften und informiert über die voraussichtliche Rentenhöhe einer Regelaltersrente ab 65.

War die Rentenreform wirklich notwendig?
Ja. Dringend und schnell. Selbst wenn die demografische Entwicklung die Überwindung der Arbeitslosigkeit erleichtern wird, können die zunehmenden Kosten der Rentenversicherung nicht aufgefangen werden. Kein Rentensystem kann es auf Dauer verkraften, dass immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentnerinnen und Rentner einen immer längeren Rentenbezug bei gleicher Leistung finanzieren.

Werden die Renten künftig der Lohnentwicklung angepasst?
Ja. Für die Anpassung der Renten ist auch weiterhin die Entwicklung des Einkommens der aktiven Rentenversicherten unter der Einbeziehung ihrer Aufwendungen für die gesetzliche und private Altersvorsorge maßgebend. Allerdings wird künftig durch einen Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Sinkt die Anzahl an Beitragszahlern, fallen die Rentenerhöhungen tendenziell niedriger aus. Steigt hingegen die Zahl der Beitragszahler, fällt auch die Rentenerhöhung im Regelfall stärker aus. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Auf diese Weise tragen die Rentnerinnen und Rentner, die auch weiterhin langfristig an der Wohlstandsentwicklung teilhaben werden, dazu bei, die Funktionsfähigkeit unseres Rentensystems zu erhalten.

Werden auch Kinder entlastet, deren Eltern im Heim (stationär) untergebracht sind?
Ja. Denn der Anspruch auf Grundsicherung hängt allein davon ab, ob ältere Menschen bedürftig sind. Sofern Bedürftigkeit vorliegt wird deshalb Grundsicherung unabhängig davon gezahlt, ob ältere Menschen beispielsweise in ihrer eigenen Wohnung oder in einem Alten- bzw. Pflegeheim leben. Für die Höhe der Grundsicherungsleistung als Differenz zwischen eigenen Einkünften und Grundsicherungsbedarf hat dies nur insoweit Konsequenzen als an Stelle der Kosten einer Wohnung fiktiv die durchschnittlichen Kosten der Wohnung einer alleinlebenden Person angesetzt werden. Die Gleichbehandlung von bedürftigen Menschen innerhalb und außerhalb von stationären Einrichtungen bedeutet aber auch, dass die Grundsicherung nicht die gesamten Heimkosten abdecken kann, da diese meist über den durchschnittlichen Kosten einer Wohnung liegen. Für die verbleibende Differenz muss, wenn sie nicht im Falle der Pflegebedürftigkeit über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können, ergänzende Sozialhilfe beantragt werden. In deren Rahmen kommt wieder der Unterhaltsrückgriff zum Tragen, dieser vermindert sich jedoch um den vom Rückgriff freigestellten Grundsicherungsbetrag.

Kann im Altersvorsorgevertrag das Risiko einer Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung mit abgesichert werden?
Eine Zusatzversicherung für verminderte Erwerbsfähigkeit ist zulässig. Es kann auch eine ergänzende Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und die im Haushalt lebenden Kinder, für die man Kindergeld erhält, vorgesehen werden.

Wer erhält die Kinderzulage, wenn die Eltern nicht verheiratet sind?
Die Kinderzulage erhält das Elternteil, das für das Kind Kindergeld erhält. Erhalten mehrere Zulagenberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem zu Jahresbeginn das Kindergeld ausgezahlt worden ist.

Wer kann eine Altersvorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen?
Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle Personen, die von der geringfügigen Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beamtenversorgung betroffen sind. Zu dieser Gruppe gehören daher alle Pflichtversicheten, wie Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, pflichtversicherte Pflegepersonen oder nichterwerbstätige Eltern während der Elternzeit. Durch die wirkungsgleiche Übertragung der Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und auf die Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes gehören auch Beamte, Richter und Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dazu.

Wird der Sonderausgabenabzug mit der Vorsorgepauschale verrechnet?
Nein, es handelt sich um einen neu geschaffenen eigenständigen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Eine Verrechnung findet nicht statt.

Kann Wohneigentum als Altersvorsorge geltend gemacht werden, und welche Bedingungen sind an diese Form geknüpft, damit eine staatliche Förderung erfolgen kann?
Theoretisch könnte auch Wohneigentum gefördert werden, soweit die Anforderungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllt werden. Bisher werden solche Verträge noch nicht angeboten. Allerdings besteht die Möglichkeit, aus den angesparten Beträgen des privaten Altersvorsorgevertrages zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro zu entnehmen, um es unmittelbar danach zur Herstellung oder zum Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zu verwenden. Zahlt man ab dem 2. Jahr nach der Verwendung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres die Entnahmesumme in monatlichen Raten zurück, wird die Förderung nicht zurückgefordert.

Welcher staatliche Fonds wird eingerichtet, damit ich ein Darlehen von 10.000,- bis 50.000,- Euro erhalten kann?
Es gibt keinen staatlichen Fonds; ich kann das Geld nur aus dem eigenen Vorsorgevertrag entnehmen.

Welche Anlageformen werden beim Aufbau privaten Altersvermögens gefördert?
Es werden Anlageformen gefördert, die im Alter eine ergänzende lebenslange Zahlung garantieren. Das können eine private Rentenversicherung oder Fonds- und Banksparpläne sein. Die eingezahlten Beiträge müssen als Mindestleistung zugesichert werden. Die Anlagen können sowohl im Rahmen der betrieblichen als auch in dem der privaten Altersvorsorge erfolgen. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse vom Staat mit Zulagen und ggf. zusätzlichem Sonderausgabenabzug gefördert.

Sind Altverträge zu zertifizieren?
Auch ein Vertrag, der vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurde, kann zertifiziert und damit förderfähig werden, wenn er auf die notwendigen neuen Bedingungen umgestellt wird. Wenden Sie sich an den Anbieter Ihres bisherigen Vertrages.

Muss die Versicherung Altverträge umwandeln, damit sie förderfähig werden?
Nein, aber sie muss auf Anfrage mitteilen, ob der Vertrag umstellungsfähig ist und welche Kosten bei der Umstellung anfallen.
Warum soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2030 22% nicht überschreiten?
Ein ständig steigender Beitragssatz hemmt wirtschaftliches Wachstum und führt zu weniger Beschäftigung. Arbeit würde teurer, die Lohnnebenkosten stiegen deutlich und damit die Arbeitslosigkeit. So müssten die Beschäftigten des Jahres 2030 ohne die Rentenreform der Bundesregierung bereits bis zu 26% Beitrag zahlen.

Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?
Die Bundesregierung empfiehlt die zusätzliche freiwillige Altersvorsorge, damit der Lebensstandard im Alter verbessert werden kann. Aber wie gesagt, sie ist freiwillig, gezwungen wird keiner. Wer etwa eine Immobilie erworben hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann sich überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen will. Jeder entscheidet selbst, wie er fürs Alter vorsorgen will.

Ist das Vorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt?
Information zum Altersvermögensgesetz Schutz des Vorsorgevermögens vor Zugriffen Dritter Pfändung: Das angesparte Altersvorsorgevermögen, die Erträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 Zivilprozessordnung in Verbindung mit § 97 Einkommensteuergesetz). Insolvenz: Altersvorsorgevermögen, Erträge, laufende Beiträge und Anspruch auf Zulage gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Insolvenzordnung). Sozialhilfe: Das angesparte Altersvorsorgevermögen und die Erträge werden nicht als Vermögen angerechnet (§ 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII). Ebenfalls nicht angerechnet werden die laufenden Beiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII). Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage beträgt zur Zeit 2 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage. Arbeitslosengeld II: Das angesparte Altersvorsorgevermögen und die Erträge werden nicht als Vermögen angerechnet (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II). Ebenfalls nicht angerechnet werden die laufenden Beiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II). Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage beträgt zur Zeit 2 % des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage. Wichtig: Nur steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist geschützt. Die maximal geförderte Anlagesumme (einschließlich der Zulage) beträgt zur Zeit 1.050 Euro jährlich (§ 10a Ein-kommensteuergesetz). Darüber hinausgehendes Kapital ist nicht besonders geschützt. Der Schutz betrifft nur die Einzahlungen, das angesparte Kapital und dessen Erträge. Eine spätere Auszahlung aus der geförderten Vorsorge ist nicht besonders geschützt.

Kann ich die Riester-Rente im Alter mit ins Ausland nehmen?
Ja. Nur die erhaltene staatliche Förderung muss zurück gezahlt werden. Denn durch die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich. Die Rückzahlung wird jedoch auf Antrag gestundet. Dann erfolgt eine schrittweise Tilgung des Rückforderungsbetrages in Höhe von 15 % der jeweils monatlich aus dem Altersvermögen ausgezahlten Beträge, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Zinsen werden hierauf nicht berechnet. Wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag des Rückforderungsbetrages auf Antrag erlassen werden. Wenn jemand einen Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland hat, sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, die hier im einzelnen nicht dargestellt werden können.

Könnte die zusätzliche Altersvorsorge statt 4% des maßgeblichen Einkommens auch 2,5% betragen?
Grundsätzlich ja. Auch wer weniger spart, wird gefördert. Allerdings wird die Förderung dann entsprechend gekürzt. Doch die ergänzende Altersvorsorge sollte ein solides Fundament bekommen. Deshalb fördert die Bundesregierung eine Eigenvorsorge in Höhe von bis zu 4% Ihres Einkommens.

Was wird mit der staatlichen Förderung, wenn der Versicherte vor oder kurz nach dem Rentenbezug verstirbt?
Wird im Falle des Todes des Zulageberechtigten das zur Altersvorsorge angesparte Kapital ausgezahlt, werden die gewährten Zulagen und die zusätzlichen Steuervorteile zurückgefordert. Dies gilt auch bei einer Auszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase. Falls jedoch im Todesfall das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird, entfällt die Rückforderung der staatlichen Förderung. Ob und wie lange eine Vererbung der Eigenbeiträge möglich ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.

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