Erbschaftssteuer
Watsche für Immobilienunternehmen
Union und SPD haben sich auf einen
Entwurf zur Reform der Erbschafts-
steuer verständigt. Demnach sollen die
Wertabschläge für Immobilien erheb-
lich verringert werden. Im Gegenzug
will die große Koalition die Freibeträge
für direkte Verwandte, also Ehepartner,
Kinder und Enkel, deutlich erhöhen.
Je näher der Verwandtschaftsgrad,
desto größer der Vorteil: So steigen die
Freibeträge in der Steuerklasse l für
Eheleute von 300.000 auf 500.000 Euro,
je Kind von 205.000 auf 400.000 Euro
und für Enkel von 50.000 auf 200.000
Euro. Die Vererbung des privat ge-
nutzten Wohneigentums an Kinder und
Enkel soll möglichst steuerfrei bleiben.
Auf Geschwister, Neffen, Nichten
oder Freunde kommen Mehrbelastun-
gen zu. Zwar werden für sie die Freibe-
träge leicht angehoben, dafür wird aber
das vererbte Vermögen, das über den
Freibetrag hinausgeht, höher besteuert.
Details sind noch nicht bekannt, doch
für die direkten Erben mitfinanzieren.
Wird ein Unternehmen vererbt, müssen
zunächst nur 15 Prozent des Vermögens
versteuert werden.
Sollte der Betrieb zehn Jahre weiter-
geführt werden, wird die Steuerschuld
komplett erlassen. Bedingung ist, dass
dann noch 70 Prozent der Lohnsumme
gezahlt werden, die zum Zeitpunkt des
Erbfalls bezahlt wurden. Die Reform
soll rückwirkend zum l. Januar 2007 in
Kraft treten. Wer will, kann sich aber
2007 noch nach altem Erbschaftsteuer-
recht veranlagen lassen.
Unterdessen warnt der Immobilien-
verband Deutschland (IVD), Berlin,
vor einer Benachteiligung von Immo-
bilienunternehmen durch die Reform.
„Nach den Plänen der Bundesregie-
rung soll bei der Vererbung eines Im-
mobilienunternehmens das aus Immo-
bilien bestehende Betriebsvermögen
vollständig besteuert werden", fasst
Sven Johns, IVD-Bundesgeschäftsfüh-