Erbschaftssteuer Watsche für Immobilienunternehmen Union und SPD haben sich auf einen Entwurf zur Reform der Erbschafts- steuer verständigt. Demnach sollen die Wertabschläge für Immobilien erheb- lich verringert werden. Im Gegenzug will die große Koalition die Freibeträge für direkte Verwandte, also Ehepartner, Kinder und Enkel, deutlich erhöhen. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto größer der Vorteil: So steigen die Freibeträge in der Steuerklasse l für Eheleute von 300.000 auf 500.000 Euro, je Kind von 205.000 auf 400.000 Euro und für Enkel von 50.000 auf 200.000 Euro. Die Vererbung des privat ge- nutzten Wohneigentums an Kinder und Enkel soll möglichst steuerfrei bleiben. Auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde kommen Mehrbelastun- gen zu. Zwar werden für sie die Freibe- träge leicht angehoben, dafür wird aber das vererbte Vermögen, das über den Freibetrag hinausgeht, höher besteuert. Details sind noch nicht bekannt, doch für die direkten Erben mitfinanzieren. Wird ein Unternehmen vererbt, müssen zunächst nur 15 Prozent des Vermögens versteuert werden. Sollte der Betrieb zehn Jahre weiter- geführt werden, wird die Steuerschuld komplett erlassen. Bedingung ist, dass dann noch 70 Prozent der Lohnsumme gezahlt werden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bezahlt wurden. Die Reform soll rückwirkend zum l. Januar 2007 in Kraft treten. Wer will, kann sich aber 2007 noch nach altem Erbschaftsteuer- recht veranlagen lassen. Unterdessen warnt der Immobilien- verband Deutschland (IVD), Berlin, vor einer Benachteiligung von Immo- bilienunternehmen durch die Reform. „Nach den Plänen der Bundesregie- rung soll bei der Vererbung eines Im- mobilienunternehmens das aus Immo- bilien bestehende Betriebsvermögen vollständig besteuert werden", fasst Sven Johns, IVD-Bundesgeschäftsfüh-