Betriebliche Altersvorsorge ABC – Liquidationsversicherung

 

Liquidationsversicherung und bAV

Was ist eine Liquidationsversicherung?

 

In § 4 Abs. 4 BetrAVG besteht seit 1999 die Möglichkeit, die Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung im Falle der Liquidation eines Unternehmens auf ein Lebensversicherungsunternehmen oder eine Pensionskasse zu übertragen. 

Es handelt sich hier um eine schuldbefreiende Übertragung. Es ist so, mit der Zahlung eines entsprechenden Einmalbeitrags in die sogenannte Versicherungslösung tritt das Lebensversicherungsunternehmen bzw. die Pensionskasse als Verpflichteter in die Versorgungszusage ein. 

Eine entsprechende Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers bzw. Versorgungsempfängers ist nicht nötig. 

Hinweis: Ändert sich im Zuge des Abschlusses der Liquidationsversicherung jedoch der Zusageinhalt, ist die entsprechende Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen.

 

Grüße

Ute Goebels

 

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Betriebliche Altersvorsorge ABC – Leistungszusage

 

Leistungszusage bei der bAV

Leistungszusage in der Betrieblichen Altersvorsorge

 

Eine Leistungszusage war ursprünglich in Deutschland die einzige mögliche gewesene Zusagevariante in der Betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Der Arbeitgeber sagt eine klar definierte konkrete Leistung zu, die er dann natürlich auch erfüllen muss.

Es findet keine explizite Kopplung an einen bestimmten Beitrag statt. In der Praxis wurden bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen für gewöhnlich bei Leistungszusagen eine garantierte Leistung zugesagt, womit das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers de facto auf die Entrichtung des vereinbarten Beitrags beschränkt war.

Bei der Direktzusage steht jedoch der Arbeitgeber direkt in der Verpflichtung. Ist es so das hier keine kongruenten Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen werden und werden z.B. auch endgehaltsabhängige Zusagen erteilt, die die Kalkulation der nötigen Mittel für den Arbeitgeber erschweren, können sich hieraus für den Arbeitgeber finanzielle Risiken ergeben, wenn der tatsächliche Finanzierungsbedarf höher ist als ursprünglich angenommen

 
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Betriebliche Altersvorsorge ABC – Durchführungsweg und Entgeltumwandlung

 

Durchführungsweg in der bav

Durchführungsweg

Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland kennt fünf Durchführungswege

Die Direktzusage, auch unmittelbare Versorgungszusage oder Pensionszusage genannt, ist der einzige unmittelbare Durchführungsweg. 

Dann gibt es noch die Unterstützungskasse, die entweder pauschal- oder regeldotiert sein kann oder rückgedeckt. Weiter gibt es die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.

 
Entgeltumwandlung
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG ist Entgeltumwandlung definiert als betriebliche Altersversorgung, bei der künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden. D.h. der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seiner Bruttobezüge, die dann in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung fließen. 

Durch die Investition von Bruttobezügen, d.h. ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, ist der Nettoaufwand für die Arbeitnehmer geringer als der Betrag, der in die Altersversorgung fließt. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung richtet sich nach dem Durchführungsweg und ist der Höhe nach begrenzt.

Seit 2001 gibt es für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
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Betriebliche Altersvorsorge ABC – Direktversicherung und Direktzusage

 

Direktversicherung und Direktzusage

Direktversicherung

Gemäß § 1b Abs. 2 BetrAVG reden wir von einer Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der versicherten Leistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Dem Versicherungsvertrag kann eine Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung zugrunde liegen.

Direktzusage
Die Direktzusage ist in der betrieblichen Altersversorgung der bedeutendste Durchführungsweg in Deutschland. Bei der Direktzusage ist es so, dass die Erfüllung des Versorgungsversprechens unmittelbar durch den Arbeitgeber erfolgt. Einen entsprechenden  Versorgungsträger wie bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist nicht dazwischen geschaltet.
Alle Rechte und Pflichten aus der betrieblichen Altersversorgung leiten sich unmittelbar aus der Pensionszusage ab. Von der Firma sprich Arbeitgeber wird oft eine  Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung der erteilten Pensionszusage abgeschlossen. Dadurch werden die Risiken mit Erteilung der Zusagen auf das Versicherungsunternehmen verlagert.
Die Direktzusage ist der einzige Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der in der deutschen Rechnungslegung mit dem Ausweis von Pensionsrückstellungen verbunden ist und somit die Bilanz berührt. Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen während der Anwartschaftszeit mindern den zu versteuernden Gewinn. Werden jedoch Leistungen aus der Pensionszusage erbracht, werden die gebildeten Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen wieder aufgelöst.

Das ist der klassische Steuerstundungseffekt für die Firma.

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