Haben Sie das Finanzamt wieder beschenkt?
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 1. Februar 2012
…wenn JA, dann versprechen Sie mir, dass Sie ab 2012 nicht mehr das Finanzamt mit Ihrem Weihnachtsgeld beschenken sondern es für Ihre eigene Vorsorge nutzen.
Es kommt doch immer noch eine große Zahl von Arbeitnehmern glücklicherweise in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende vom Arbeitgeber zu erhalten. Ich spreche hier zum Beispiel vom Weihnachtsgeld.
Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil dieser Sonderzahlung übrig, außer Sie hatten bereits Kontakt mit B.G.-p. oHG und haben sich beraten lassen. Wenn nicht dann waren Ihre Weihnachtsfreuden vielleicht etwas getrübt, doch das Finanzamt hat sich gefreut…
Warum? Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz. Doch, das muss nicht sein! Oder?
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie künftig Ihr Weihnachtsgeld vor dem steuerlichen Zugriff des Staates schützen. Und zwar im Zuge einer so genannten Entgeltumwandlung, zum Beispiel mit einer Direktversicherung. Das Schöne daran, Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf – und können weiteres Einsparpotential nutzen. Zum Rest des Beitrags »
Was passiert bei Pfändung mit der Altersvorsorge?
Verfasst von bgp24 unter ALTERSVORSORGE, VorsorgeNews am 30. Januar 2012
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Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt, was eigentlich mit Altersvorsorgeverträgen passiert wenn eine Pfändung ins Haus steht!
Also, das ist so: Damit die private Altersvorsorge auch im Falle einer Pfändung einen gewissen Schutz genießt, hatte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge bestimmte abgeschlossene Versicherungsverträge pfändungs- bzw. insolvenzsicher gestellt.
Doch umfasst die damit verbundene Absicherung lediglich das Deckungskapital sowie damit verbundene Leistungen, zum Beispiel eine spätere Rente, nicht jedoch die zu zahlenden Beiträge. So hat der Bundesgerichtshof in einem entsprechenden Fall abschließend entschieden.
Geklagt hatte ein ehemals Selbstständiger, der nach seiner Insolvenz auch die monatlichen Aufwendungen für seine private Altersversorgung einer Pfändung entziehen wollte. Das jedoch sahen die Richter anders: Sie verneinten einen weitergehender Schutz, der außer dem aufgebauten Deckungskapital auch laufende Beiträge zur privaten Altersversorgung umfasst und wiesen die Klage demzufolge ab.
Lassen Sie sich also beraten, wenn es bezüglich Ihrer eigenen Altersvorsorge Unklarheiten gibt – am besten rechtzeitig.
>> Weitere Informationen finden Interessierte auf den Online-Seiten der IHK Hannover: http://bit.ly/nJ3ozR.
Winterliche Grüße aus Bad Kissingen
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Was das sinkende Rentenniveau für Ihre Altersvorsorge bedeutet
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 25. Januar 2012
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Immer mehr (zukünftige) deutsche Rentner müssen sich auf weniger Rente vom Staat einstellen. Jetzt hat das Arbeitsministerium auf eine parlamentarische Anfrage reagiert und aktuelle Zahlen bzw. Schätzungen veröffentlicht.
Laut Bundesregierung sinkt das Niveau der gesetzlichen Altersversorgung bis 2025 um zehn Prozent. Eine Folge: Vermutlich müssen immer mehr Rentner einen Minijob suchen und zusätzliche Verdienstmöglichkeiten nutzen – bereits jetzt tun das über 660.000 der über 65jährigen; ein Zuwachs um ca. 60 Prozent in 10 Jahren.
Eine weitere Auswirkung: Während das derzeitige Sicherungsniveau bei 50,8 Prozent vor Steuern liege, werde es im Jahr 2025 nur noch 45,2 Prozent betragen, heißt es. Unter dem Sicherungsniveau versteht man das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahre geleisteter Einzahlungen erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen. Die Rentenlücke droht!
Für viele potentielle Ruheständler bleibt bald nur noch eine finanzielle Grundabsicherung im Alter – und die eigene Lebensqualität sinkt. Nur durch eine zusätzliche private Altersvorsorge kann diese Rentenlücke individuell geschlossen oder zumindest reduziert werden; je früher desto besser: lassen Sie sich beraten!
>> Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, finden Sie weitere Informationen und Übersichten auf den Online-Seiten des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL: http://bit.ly/nYjS7I
>>Wenn Sie eine zusätzliche Altersvorsorge kostenlos verlgeichen wollen dann gehen Sie auf bgp24 – Rentenversicherung
Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirklich












