Was ist eine Liquidationsversicherung?
In § 4 Abs. 4 BetrAVG besteht seit 1999 die Möglichkeit, die Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung im Falle der Liquidation eines Unternehmens auf ein Lebensversicherungsunternehmen oder eine Pensionskasse zu übertragen.
Es handelt sich hier um eine schuldbefreiende Übertragung. Es ist so, mit der Zahlung eines entsprechenden Einmalbeitrags in die sogenannte Versicherungslösung tritt das Lebensversicherungsunternehmen bzw. die Pensionskasse als Verpflichteter in die Versorgungszusage ein.
Eine entsprechende Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers bzw. Versorgungsempfängers ist nicht nötig.
Hinweis: Ändert sich im Zuge des Abschlusses der Liquidationsversicherung jedoch der Zusageinhalt, ist die entsprechende Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen.
Grüße
Ute Goebels
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