Unfallversicherung zu gewinnen
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, VorsorgeNews am 15. Februar 2012
Ja, richtig gelesen: "Unfallversicherung zu gewinnen", WIE?
Sekunde der Reihe nach:
>>beim Surfen im Internet hab ich eben ein super Gewinnspiel entdeckt
>>da ich so viele treue Leser habe, dachte ich mir das ich Ihnen dieses Gewinnspiel nicht vorenthalten möchte
>>Sie müssen nur 5 einfache Fragen beantworten,durch einfaches klicken….
>>dann können Sie am Gewinnspiel für eine "kostenlose Unfallversicherung" (für 2 Jahre) teilnehmen.
>>Hier der LINK>>http://bit.ly/AfQ5g2 (Klicken)
Habe bisher noch nichts gewonnen und darum bei dieser Aktion gleich mitgemacht
Also nochmals >>Unfallversicherung zu gewinnen (Klicken)
Bitte um kurze Rückmeldung wenn Sie die Unfallversicherung gewinnen. Danke!!!![]()
Grüße aus Bad Kissingen
Ute Goebels
Berufsunfähigkeit absichern mit der privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge
Verfasst von bgp24 unter Berufsunfähigkeit, Videos am 15. Februar 2012
Die Berufsunfähigkeit gehört seit jeher zu den existenziellen Risiken für Berufstätige.Tritt ein Berufsunfähigkeitsfall ein können nicht nur akute Verdienstausfälle entstehen, sondern kann auch die spätere Altersvorsorge langfristig gefährdet sein.
Bei der Berufsunfähigkeit von der Metallrente, wird die Beitragsbefreiung für die betriebliche Altersversorgung durch eine private BU-Absicherung optimal ergänzt.
>>obiges Bild KLICKEN, aber Achtung: Videoladezeit dauert ein wenig, bitte warten….
Die MetallRente.BU überzeugt jedoch vor allem, weil sie ihre starke Verhandlungsposition gegenüber Anbietern nutzen kann. Dadurch erzielt sie Bündelungseffekte und erreicht hervorragende Konditionen und Bedingungswerke, von denen alle Versicherten profitieren.
Die Lösung, der gerade beschriebenen MetallRenteBU steht auch anderen Branchen offen, bei Interesse bitte eine eMail an info@bav-werkstatt.de senden oder kurz anrufen.
Um die Berufsunfähigkeitsrente zu rechnen haben Sie die Möglichkeit mit einem unabhängigen Vergleichsrechner dies jetzt online zu tun >>Berufsunfähigkeits Vergleichsrechner<<
Mit den ersten Sonnenstrahlen im Jahr 2012 sende ich Ihnen ganz liebe Faschingsgrüße, HELAU!
Ute Goebels
Mehr Sicherheit für Ihr Recht als Versicherter
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, hat dies insbesondere in der privaten Krankenversicherung (PKV) und für die Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen. Und für Sie als Versicherte ausgesprochen positive.
In der PKV soll der Versicherungsnehmer zukünftig einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer erhalten, um vorab zu klären, ob dieser die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3.000 Euro kosten wird. Diese Auskunft wird dann verbindlich, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wurde – wie zum Beispiel bei aufwändigeren Zahnbehandlungen seit vielen Jahren bewährte Praxis. Und der Versicherer darf dabei nicht “auf Zeit spielen“: So soll die Auskunft in der Regel bei dringenden Fällen unverzüglich und ansonsten spätestens nach 2 Wochen erteilt werden.
Auch bei Kündigungsrecht und Selbstbehalt soll sich etwas verbessern. Für die Kündigung einer PKV wegen einer Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer dann 2 Monate Zeit, statt wie bisher nur einen Monat. Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif zudem einen Selbstbehalt vereinbart, der nicht zu einer Prämienreduzierung beiträgt, kann er diesen Selbstbehalt jederzeit innerhalb von 3 Monaten kündigen.
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden die Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Versicherers besser geschützt. Hier gab es zwar bisher eine Haftungsübernahme der Verkehrsopferhilfe e.V., aber nicht für alle Ansprüche. Dies wird nun optimiert bzw. es werden Haftungsgrenzen für materielle Schäden im Rahmen eines Unfalles (z.B. zerstörte Ampelanlagen) oder hinsichtlich von Regressforderungen der Sozialversicherungsträger (z.B. Reha- oder Behandlungskosten) eingeführt. Hat sich der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß versichert, muss er nur für bis zu 2.500 Euro gerade stehen.
Prinzipiell soll sich versicherungsvertragstechnisch etwas ändern – über alle Sparten hinweg. Widerruft in Zukunft ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag, soll er dann auch nicht mehr an daran gekoppelte Zusatzverträge gebunden sein. Bei allen weiteren oder offenen Fragen hilft eine individuelle Beratung – wir sind gerne für Sie da.
>> Mehr zum Thema gibt es direkt auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz: http://bit.ly/y96pgG
Sehen Sie, auch für die Versicherten und/oder Verbraucher tut sich was, im Jahr 2012!
Tschüss
Ihre Ute Goebels
.jpg)












