Anrechnungzeiten sind Zeiten,.jpg)
in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen >> Wartezeiten << und die >> Rentenberechnung<< als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen die versicherte Person wegen Krankheit, Schwanger-/Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht hat.
Grüße von
Ute Goebels
wir informieren wirklich












