Anrechnungszeiten – Das ABC zur Renteninformation


Anrechnungzeiten sind Zeiten,

in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen >> Wartezeiten << und die >> Rentenberechnung<< als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen die versicherte Person wegen Krankheit, Schwanger-/Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht hat.

Grüße von

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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