Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf Ihre Betriebsrente? 
Grundsätzlich ist es so, dass alle "gesetzlich Krankenversicherten Rentner" sich immer wieder auf`s neue ärgern wenn es zur Auszahlung von Betriebsrenten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusagen und U-Kassenleistungen) kommt und Sie auf diese Renten oder auch auf die Kapitalauszahlung (120er Regelung) dann denn vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Es soll sogar ein Vielzahl von Interessenten geben, die bisher "nur aus diesen Gründen" keine Betriebsrente" abgeschlossen haben, obwohl sich die Betriebsrente nachweislich wie "Schmitz Katz" rechnet.
Sie wissen, gute Nachrichten sind derzeit selten geworden aber es gibt sie noch. Also mir ist aufgefallen das es scheinbar nicht bekannt ist, dass es Betriebsrenten gibt, die Abgabenfrei bleiben! Ja, Sie haben richtig gelesen, denn grundsätzlkich müssen alle "gesetzlich Krankenversicherte" Betriebsrentner auf ihre Renten oder Kapitalauszahlungen Kranken und Pflegebeiträge zahlen. Jetzt aber das was viele nicht wissen: "Für Zahlungen unter 127,76 Euro pro Monat fallen keine Sozialabgaben an"!!!!
Wer sich jedoch für eine Kapitalauszahlung entscheidet, weis das dann die Leistungen auf zehn Jahre verteilt werden. Bedeutet, dass eine Kapitalauszahlung von bis zu 15.330 Euro ebenfalls frei von Sozialabgaben bleibt.
Wer jetzt schmunzelt und meint na ja…., dem möchte ich kurz aus der Praxis sagen, das speziell diese Rentenhöhen oder Kapitalauszahlungen bei sehr vielen Arbeitnehmern fällig werden, die sich erst so ab dem 50. – 57 Lebensjahr entscheiden noch etwas mit staatlicher Unterstüzung zu sparen… Übrigens eine super "Geldanlage mit garantierter Rente oder garantiertem Kapital"!!!!!
WIchtiger Hinweis: Wird dieser Betrag (127,76 Euro pro Monat) auch nur um ein paar Cent überschritten, entfällt der Vorteil komplett.
So ich denke für den einen oder anderen war dieser Artikel lohneswert. Empfehlen Sie mich bzw. uns weiter….
Liebe Grüße
Ute Goebels












