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Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebenenrenten leicht angehoben

Hinterbliebenenrente,Ab 1. Juli 2011 wurden die bisher geltenden Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht.

Das bedeutet für Witwen, Witwer oder Waisen: sie können neben ihren entsprechenden Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass dieses zusätzliche Einkommen zu einer Rentenminderung führt. Eine derartige Anrechnung würde erst nach Überschreiten eines Freibetrags erfolgen.

Auch der für die Kindererziehung zusätzlich angerechnete Freibetrag für jedes Kind stieg leicht an. Dasselbe gilt auch für den neuen Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten.

Dennoch halten sich die Steigerungen in Grenzen und tragen mitunter nur marginalen Charakter. Genaue Informationen und Zahlenbeispiele – noch mit getrennten Angaben für Wohnsitz in den alten/neuen Bundesländern – hält die DeutscheRentenversicherung Bund auf ihren Internetseiten bereit.

>> Detaillierte Informationen gibt es hier:http://bit.ly/reculC

 

Alles Gute Ihre
Ute Goebels

wir informieren wirklich

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Hier die Änderungen fuer 2012!

..auch das Jahr 2012 wird wieder für Sie und ALLE Bürgerinnen und Bürger spannend!

2012 und die Änderungen im Finanz und Versicherungsbereich

Natürlich gibt es eine Vielzahlt von Veränderungen und  Neuerungen im Finanz- und Versicherungsbereich. Meine Aufgabe getreu dem Firmenslogan "wir informieren wirklich" ist es, Ihnen einen komprimierten Überblick zusammenzustellen! Los geht`s:

>>Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente wird angehoben
Ab dem 01.01.2012 kommt es zur stufenweisen Anpassung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr.
Im Klartext: Ab 2012 geht es später in Rente! Die Anpassung ist zwischen 2012 und 2029 vorgesehen.

>>Riester-Rente
Zum 01.01.2012 werden die bisherigen "Null-Verträge" abgeschafft. Es müssen in Zukunft Alle Riester-Sparer künftig mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.

>>Betriebliche Altersvorsorge = bAV:)
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67.200 Euro jährlich, erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag auf 2.688 Euro im Jahr (224 Euro monatlich).


>>Basisrente:
Der Anteil der Altersvorsorgebeiträge der Absetzbar ist, steigt im Jahr 2012 auf 74 Prozent, also 14.800 Euro bei Ledigen und 29.600 Euro bei Ehegatten jährlich an.

Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung der Erträge kommt es dann ebenfalls zu einer Erhöhung auf künftig 64 Prozent.


>>Änderung der Regelaltersgrenze:
Aufgrund der Änderung der Regelaltersgrenzen wird die Altersgrenze zum 01.01.2012 für alle drei Schichten in der Altersvorsorge, auf das Endalter 62 angehoben. Heißt für Sie, um die steuerlichen Vorteile und / oder Fördermöglichkeiten zu nutzen und zu profitiren, muss der Vertrag mindestens auf das Endalter 62 abgeschlossen werden.

>>Unisex-Tarife
Bereits -mitte 2011- haben wir dieses Thema beleuchtet, hier nochmals in Kürze; ab dem 21.12.2012 müssen nach dem EuGH-Urteil alle Versicherer Unisex-Tarife anbieten und dürfen in der Kalkulation nicht mehr zwischen Frauen und Männer unterscheiden. Bedeutet für Sie:

>Private Krankenvericherung und privaten Rentenversicherung steigende Beiträge für die Männer und sinkende Beiträge für die Frauen.

>
Risikolebensversicherung sinkende Beiträge für die Männer und steigende Beiträge für die Frauen.


>>Familienpflegezeit:

Ab 01.01.2012 können Arbeitnehmer, natürlich mit Zustimmung des Arbeitgebers, Ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zur Pflege eines nahen Angehörigen reduzieren.

Und was ist mit dem Gehalt

In dieser sogenannten Familienpflegezeit wird dem Arbeitnehmer neben dem Teilzeitlohn zusätzlich ein Ausgleich für die Gehaltseinbuße vom Arbeitgeber gezahlt. Nimmt dann der Arbeitnehmer seine Vollzeit-Tätigkeit wieder auf, muss er solange zu den reduzierten Bezügen arbeiten, bis sich der vom Arbeitgeber geleistete Ausgleich wieder relativiert hat.


Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir doch einfach eine Mail   an info@bgp-online.de oder ugoebels@web.de
 oder nutzen einfach die Kommentarfunktion.

 

Wir wünschen ALLEN Kunden, Interessenten, Freunden ein spannenden Jahr 2012 und freuen uns schon jetzt  wenn wir auch das 2012 gemeinsam zu einem
erfolgreichen Jahr machen werden!!

 

   Herzliche Grüße  

Irene Bernard                                                Ute Goebels

 

 

 

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Keine Lohnsteuerkarte in 2012 ..

Lohnsteuerkarte2012

…Seit Jahren angekündigt, wird jetzt Ernst gemacht: 2010 gab es die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier. Jetzt wird endgültig auf die elektronische Erfassung, Bearbeitung und Kommunikation gesetzt. Im Zuge dieser Umstellung auf das neue elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug ab 2012 erhalten laut Bundesministeriums der Finanzen alle Arbeitnehmer demnächst entsprechende Post.

Darin enthalten sind die sogenannten “Elektronischen Lohnsteuerabzugs-Merkmale” (Elstam). Und deren inhaltliche Angaben sollten Sie genau überprüfen. Denn so können Sie gegebenenfalls richtig Geld sparen, das Sie ansonsten dem Staat als zinsloses Darlehen überlassen, ehe Sie es im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurück erstattet bekommen können.

Besonders wichtig: die Angabe der richtigen Steuerklasse – denn hier können sich fehlerhafte Angaben schnell auf den Nettolohn auswirken.

Aber auch die Anzahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge Zum Rest des Beitrags »

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