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So werden Goldinvestment besteuert!
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Goldinvest, VorsorgeNews am 13. August 2010
Nicht vergessen, auch beim Goldinvestment ist das "liebe" FInanzamt immer dabei. Darum möchte ich Ihnen heute ein paar Informationen geben, wie und was beim Goldinvestment besteuert wird. Ich denke es wird Zeit da wohl einige -findige oder windige- Verkäufer / Berater hier wohl nicht über alles informieren.

Bei Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 dachten alle, das die Anlage in Gold eine der großen Ausnahmen bezüglich der 25%igen Abgabe an Steuer sei. Richtig ist, das Gewinne aus den Verkäufe von pysischem Gold wie zum Beispiel Barren oder Münzen nach mehr als 12 Monaten Haltedauer, steuerfrei bleiben!
Diese Regelung gilt wie bereits oben erwähnt für pysisches Gold! Wenn Sie sich aber für zum Beispiel Goldanleihen oder Goldzertifikate oder Goldfonds entschieden haben, dann fällt ganz normal die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, an.
Hier zwei praktische Beispiele:
- Fall:
Familie Gold kauft im Januar 2009 ein paar Goldmünzen und verkauft diese im Dezember 2009;
Besteuerung:
Steuerfrei nach 12 Monaten Haltedauer. Wird vorher verkauft unterliegt der Gewinn dem individuellen Steuersatz.
- Fall:
Familie Goldig kauft im Januar 2009 eine Gold-Aktienfonds. Auch dieser wurde im Dezember 2009 wieder verkauft.
Besteuerung:
Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer, wenn der Fonds diese ausschüttet oder wie in unserem Fall die Familie Goldig den kompletten Fonds verkauft.
Ich hoffe und freue mich wenn Ihnen diese Informationen helfen werden.
Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirkllich













