Archiv für Kategorie Riester Rente
So einfach ist die Riester Rente
Verfasst von bgp24 unter Riester Rente, VorsorgeNews am 17. Juni 2010
Ja, wenn mir das jemand vor ein paar Monaten gesagt hätte, das ich nochmal ein Video zur Riester Rente oder Altersvorsorge Riester Rente produziere, ganz ehrlich denn hätte ich ausgelacht.
Aber daran sieht man, es kommt meist anders als man denkt. Immer wieder höre ich "Riester mit" ….aber wenn ich mich umhöre haben viele einen Riestervergleich gemacht aber dann doch nicht abgeschlossen.
Dann gibt es welche die haben abgeschlossen aber keine Ahnung was Riester Rente überhaupt ist! Aus dem Grund gibt es ein kurzes Video welches die wirklich "geniale" Riester Rente erläutert.
Wer bekommt die Grundzulage oder die Kinderzulage? Wieviel muss ich zahlen um die volle Förderung bzw. die volle Riesterzulage zu bekommen? Was hat es mit dem Startbonus in Höhe von € 200,– für Azubis auf sich? Wofür gibt es eine zertifizierte Riester Rente und was hab ich davon?
Aber schauen Sie doch einfach selbst das Riester Video an:
Wer ein garantiert sicheres Invest sucht hat mit Riester eine Lösung. Die eingezahlten Beiträge müssen zur Verrentung zur Verüfung stehen, auch nach eventuell starken Schwankungen an der Börse!!!!
wir informieren wirklich
Grüße
Ute Goebels
Riesterrente-Riesterförderung-Riesterzulage
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Riester Rente am 23. März 2010
Auch in diesem Jahr empfielt die bav-werkstatt, den Sozialversicherungsnachweis und die Riesterförderung zu prüfen.
Bereits in den ersten Monaten im neuen Jahr erhalten Sie von ihren Arbeitgebern den Sozialversicherungsnachweis (Entgeltnachweise zur Sozialversicherung). Dieser Nachweis bestätigt Ihnen, wie viel sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 2009 verdient wurde.
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Sie sollten natürlich immer Ihren Sozialversicherungsnachweis auf die Richtigkeit prüfen, damit Ihre künftige Rente auch stimmt. Für RIester-Sparer ist diese Prüfung ebenfalls wichtig, da Sie Ihren Anspruch auf Riesterrente und somit Riesterförderung auf jeden Fall durchrechnen sollten.
Zur Erinnerung:
Wenn Sie vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in einen Riestervertrag einzahlen, bekommen Sie 154 Euro Grundzulage und je Kind 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 Geborene beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Zahlen Sie jedoch wenige als vier Prozent ein, erhalten Sie auch nur anteilig die Riesterzulage.
Wenn Sie sich jetzt Fragen warum gibt es HEUTE diese Information, dann erhalten Sie wie immer hier meine Antwort. Mir ist aus der Praxis bekannt, dass die sogenannten Riestersparer, also auch SIe, es einfach vergessen, nach zum Beispiel einer Einkommenserhöhung, ihren Eigenbetrag entsprechend aufzustocken. Was passiert: Es erfolgt eine automatische Kürzung durch die Zulagenstelle und somit geht natürlich auch ein Teil Ihrer Riesterförderung verloren.
Ich finde das muss nicht sein und deshalb sollten Sie, wenn Sie Ihren Sozialversicherungsnachweis erhalten mal kurz nachrechnen oder nachrechnen lassen, um somit immer die volle Riesterförderung oder Riesterzulage zu erhalten.
Mein Tipp: Noch HEUTE die Riesterförderung prüfen und Ihren Eigenbetrag entsprechend anpassen.
Frühlingsgrüße wünscht
Ute Goebels
So sichern Sie sich alle Vorteile Ihre Riester RENTE!
Verfasst von bgp24 unter ALTERSVORSORGE, Riester Rente am 3. März 2010
Sind Sie auch gerade dabei Ihre Steuererklärung zu machen?
Also, nachdem jetzt endlich die Formulare gekommen sind, geht`s natürlich wieder los.
Denn ich möchte schon vor Ostern damit fertig sein (so wie jedes Jahr). Naja, ich geh von einer Rückzahlung aus und wenn es so sein sollte, geht’s vielleicht doch mit Ostern ein paar Tage in Urlaub.
Also wenn Sie jetzt auch noch Riester-Sparer sind, dann ist die Steuererklärung ebenfalls wichtig. Denn Riester-Sparer werden mit jährlichen Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und vielleicht noch, mit zusätzlichen Steuervorteilen belohnt.
In der Steuererklärung ist die Riester Rente einzutragen, ist aber kein Problem. Für das Jahr
2009 gibt es die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Der Riester Sparer trägt nun in dieser Anlage in den Zeilen 37 bis 55 alles nötige ein. Sollten Sie nicht klar kommen, Hilfe erhalten Sie beim Steuerberater oder auch beim Service-Center im Finanzamt.
Neben dem ausfüllen der Anlage bitte nicht vergessen die Bescheinigung über die geleisteten Einzahlungen, vom Anbieter (Versicherer, Investmentgesellschaft) wo der Riester Vertrag läuft beizufügen.
Wichtig damit Sie die Riester Zulage erhalten, Sie müssen einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Anbieter (Versicherer, Investmentgesellschaft) ausfüllen und einreichen.
Bitte jetzt nicht lachen, so selbstverständlich ist das nicht. In den letzten Jahren sind bereite einige Millionen Euro NICHT abgerufen worden! Kein Witz.
Bitte prüfen Sie auch Ihre jährlichen Einzahlung. Warum, weil Sie die volle Zulage nur erhalten, wenn Sie auch die geforderten 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen, in Ihren Riester Vertrag eingezahlt haben. Ist für Sie sicher nichts neues, denn das hat Ihnen sicher Ihr Abschlussvermittler alles erklärt.
Die Firma B.G.-p. oHG hält weitere interessante In
Mein persönlicher Tipp: Riester lohne sich für ALLE. ob begünstigter Personenkreis oder nicht einen Riester-Vertrag zu übersparen oder zu besparen macht SINN. Es geht hier, um die besondere Vertragsform die den Riester-Renten-Verträge per Gesetz auferlegt wurde.
Des weiteren fallen in der Ansparphase keine Steuern an. Sondern erst bei Auszahlung der Rente erfolgt die sogenannten nachgelagerte Besteuerung. Heißt „Abgeltungssteuer“ ADE!












