Archiv für Kategorie bav-werkstatt

Die Zeit ist Reif für die Rente vorzusorgen

Rente, Renten,gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rente wird vielen Verbrauchern im Alter nicht ausreichen. Was meine ich damit…

Die Differenz zwischen dem was der Verbraucher sprich Sie im Ruhestand an Geld benötigen und das was Sie an gesetzliche Rente erhalten ist da und sollte geschlossen werden.

In diesem Jahr also in 2012 erhält ein Durchschnittsrentner ca. 47 Prozent seines bisherigen Bruttogehalts als gesetzliche Rente. In den nächsten Jahren wird dieser Prozentsatz jedoch nach und nach sinken und man rechnet im Jahr 2030 mit nur noch 50 Prozent vom Bruttogehalt. Wobei auch die 40 Prozent nicht unbedingt von allen Verbrauchern erreicht werden, da die wenigsten über alle Jahre hinweg durchschnittlich verdienen werden.

Daher wird die gesetzliche Rente nur noch eine Grundversorgung darstellen und jeder einzelne sollte rechtszeitig vorsorge betreiben. Sei es in Form einer "BetriebsRente" , "BasisRente" oder "private Rente".

Mein Tipp: Rechtszeitig mit kleinen Beträgen für die Rente vorsorgen und alles wird gut…:-)

Tschüss sagt Ihre

Ute Goebels

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Raus aus der privaten Krankenversicherung (PKV)

Wie wechse ich  PKV in GKVWie kann ich aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln?


..eigentlich ganz einfach durch die optimale Nutzung der Betriebsrente geht es zurück aus der PKV in die GKV.
 

Alle die zur Zeit in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind und aufgrund der Prämienerhöhungen gerne in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln würden, meinen das dies nicht so einfach mögilich ist.
Viele Arbeitnehmer sind jedoch über die Entwicklung innerhalb der PKV sehr besorgt und würden lieber jetzt als gleich zurück in die GKV wechseln. Im Vordergrund stehen hier die enormen Prämienerhöhungen die so manchen Arbeitnehmer zur Anfragen in seinem Personalbüro führen.
Was ist - wie möglich? Eigentlich ist es ganz einfach wenn man weis wie es funktionieren kann Zum Rest des Beitrags »
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Neuer Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter

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Ja es ist soweit, der neue Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ändert sich zum 1.1.2012! 
 
 
Es gibt wirklich sehr wichtige Änderungen die der neue Tarifvertrag für Mitarbeiter in Apotheken sowie pharmazeutisch-kaufmännische Auszubildende vorsieht. Von mir erhalten Sie in den nächsten Tagen nach und nach die wichtigsten Details vorgestellt.

Hier und jetzt erhalten Sie, als interessierte Apothekeninhaber sowie auch Apothekenmitarbeiter einen Überblick:

 >>Künftig zahlt der Apothekeninhaber zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung einen "Tariflichen Arbeitgeberbeitrag" von bis zu 27,50 € monatlich je Mitarbeiter 

>>Ebenfalls zahlt der Apothekeninhaber einen zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss von 20 % auf die freiwillige Entgeltumwandlung der Mitarbeiter
 
 
Tipp: Alle Mitarbeiter sollten bereits im Jahr 2011 mit einem eigenen Vertrag beginnen! Warum, ganz einfach: Der noch aktuellen garantierte Rechnungszins in Höhe von 2,25% gilt bis zum 31.12.2011. Danach, und das ist bereits beschlossen reduziert sich dieser auf 1,75%….., ich meine da sollte jeder bereits in 2011 aktiv werden, der kein Geld zu verschenken hat. ODER?
 
 
Der angesprochene Tarifvertrag gilt bundesweit mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein (Reg. Bez. Köln und Düsseldorf) und Sachsen.
 
Wichtig ist mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ALLE Apothekeninhaber gem. §10 des Tarifvertrages verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter über die neuen Regelungen zu informieren!
 
Auch die Eigeninitiative von Mitarbeitern wird von den Apothekeninhabern gefördert .
Hier beträgt der Arbeitgeberzuschuss 20% der Umwandlungsbetrages welcher der Mitrabeiter mit einer freiwilligen Entgeltumwandlung sparen möchte.
 
   Hinweis:   Jede freiwillige Entgeltumwandlung der Apothekenmitarbeiter führt auch beim Unternehmer/Apothekeninhaber zu einer Sozialversicherungsersparnis.
 

Somit haben wir eine WIN-WIN Situation für ALLE!
 
 
Sonnige Grüße aus Bad Kissingen und schöne Pfingsten…
 
Ute Goebels
 
wir informieren wirklich

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Die Versorgungsordnung in Ihrem Unternehmen

 Betriebliche Altersversorgung,Direktversicherung

Was ist eine Versorgungsondnung?

Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z,B. der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Rechtliche Grundlage jeder Form der bAV ist eine arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Diese kann in schriftlicher Form als Einzel-oder Gesamtzusage auftreten. Letztere gilt für eine Vielzahl von Arbeitnehmern und wird häufig als Versorgungsordnung oder Versorgungswerk, aber auch als Versorgungs- oder Pensionsplan etc. bezeichnet.

Wie wird eine Versorgungsordnung vereinbart?

Eine Versorgungsordnung kann ausdrücklich, schriftlich und mündlich vereinbart oder auch einseitig von Arbeitgeber angeordnet werden, Nicht ausgeschlossen ist auch, dass der Arbeitgeber unbewusst durch Aushändigung einer lnformationsbroschüre eine Betriebsrente zusagt (BAG, Urteitvom22.12.2OOg – 3 AZR 136/08).
Der häufigste – und gleichzeitig problematischste – Weg ist jedoch die stillschweigende Geltung durch betriebliche Übung. Dabei reicht – vereinfacht ausgedrücki – es schon aus, wenn der Arbeitgeber dem Wunsch der Arbeitnehmer nachkommt, eine Entgeltumwandlung durchzuführen, aber in gewisser Weise gestaltend eingreift, z.B.durch Auswahl einer Direktversicherungsgesellschaft o.ä., arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungs-grundsatz und Fürsorgepflicht sorgen dann dafür, dass eine Änderung dieser ,,Gepflogenheiten"
oftmals nicht mehr ohne weiteres möglich ist – schon gilt eine Versorgungsordnung. Diese ist aber zu keinem Zeitpunkt arbeitsrechtlich geprüft, manchmal vom Arbeitgeber so gar nicht gewollt.

Was folgt daraus?

Mit dem zum 01.01.2001 in § 1 Abs. 1 BetrAVG aufgenommenen Satz 3 hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer einen gesetzlichen Erfüllungsanspruch auf eine ihm vom Arbeitgeber zugesagte bAV eingeräumt, Danach hat der Arbeitgeber auch dann erhebliche Haftungsrisiken, wenn er sich entscheidet, die Versorgungszusage über einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) durchführt (sog. Einstandspflicht).
Daraus folgt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gegenüber zahlreiche Pflichten hat, u.a. Hinweis und
lnformationspflichten. Nur ein Teil davon ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Eigene wirtschaftliche oder strukturelle lnteressen des Arbeitgebers sind noch nicht einmal im Ansatz berucksichtigt.
Dies führt letztlich zu einer Vielzahl von Haftungsrisiken zu Lasten des Arbeitgebers, wie einige Arbeitgeber durch eine Reihe von Urteilen auf schmerzhafte Weise erfahren mussten. Beispiele?

1. Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter über die einzelnen Bedingungen der von ihm ausgewählten Altersversorgung zu informieren. Tut er das nicht, haftet er für einen Schaden, der daraus entsteht, dass der Mitarbeiter sich ggf. anders entschieden hätte (ArbG Stuttgart, Urteil vom 17 .1.24A5, 19 Ca 3152104).

 2. ln der Regel sehen die Entgeltumwandlungsvereinbarungen vor, dass der Arbeitgeber den umgewandelten Betrag für eine bestimmte Form der betrieblichen Altersversorgung verwendet, Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass diese Versorgung, auch ,, wertgleich " mit dem umgewandelten Betrag ist. lst sie das nicht, kann er für die Differenz haften (LArbG München, Urteit vom 1 5.43.20A7, 4 Sa 1 1 52106). 

3. Die Folgen einer unterbliebenen Einhaltung des Durchführungsweges, z,B. durch unterbliebene Beitragszahlung, zeigen sich erst im Versorgungsfall. Wegen dieses zeitlichen Auseinanderfallens können Ausschlussfristen ihren Zweck, die Rechtslage umgehend und schnell zu klären, nicht erfullen (BAG vom 12.06.2007 – 3 AZR 186/06). Daraus folgt, dass der Arbeitgeber auch noch nach vielen Jahren für Unterlassungen in Anspruch genommen werden kann,

4. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits in einem lnformationsheft des Arbeitgebers eine Zusage für eine betriebliche Altersversorgung enthalten sein kann (BAG, Urteil vom 22.12.2409 – 3 AZR 136/08). Solche Broschüren kursieren Unternehmen tausendfach.

 5. Mit Urteil vom 03.03.2010 hat das LAG Hessen entschieden, dass der Arbeitgeber haften kann, wenn das vorhandene Vermögen in einer Pensionskasse nicht ausreichend ist, z.B. um eine Anpassung der Renten nach S 16 BetrAVG zu bezahlen. Nach ihrer Satzung dürfen Pensionskassen die Leistungen ggf. kürzen. Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf diesen Umstand nicht hin, hat er ggf. die Differenz zu bezahlen 

Vielen Mitarbeitern fällt erst bei Renteneintritt ein, Ansprüche gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber geltend zu machen. Wegen der lang laufenden Versicherungsverträge, haben sich daher mögliche Ansprüche über viele Jahre aufgebaut und erreichen nicht unerhebliche Höhen. Daher ist für den Arbeitgeber um so wichtiger, bereits heute drohende Haftungsansprüche zu vermeiden.

Was ist zu tun?

Ganz einfach, schaffen Sie klare Regelungenl Geben Sie alle notwendigen Hinweise! ln einer professionellen Versorgungsordnung sind alle Aspekte der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer geregelt: Dadurch werden mehrere Ziele erreicht:

> Sicherheit für die Mitarbeiter hinsichtlich der Abwicklung der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen
   Altersversorgung
> Minimierung der Haftungsrisiken des Arbeitgebers
> Enilastung der Personalabteilung und Vereinfachung der Lohnbuchhaltung
> (Sofern gewünscht:) Motivation der Mitarbeiter, positive Aspekte bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter und
   Bindung vorhandener Mitarbeiter an das Unternehmen

Und das Ergebnis?

Eine Regelung der betrieblichen Altersversorgung durch Einführung einer Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet Haftungsrisiken des Arbeitgebers und trägt so zur geordneten Organisation der bAV im Betrieb bei. Wenn alle wissen, woran sie sind, steigt die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter,



Ohne Umwege zumn optimalen Ergebnis

1. Wir erfassen lhre Daten

Zunächst erfassen wir alle bAV-relevanten lnformationen anhand der Bedarfs- und Risikoanalyse.
Diese Bestandsaufnahme erfolgt schnell und unkompliziert bei lhnen vor Ort.

2. Wir werten aus und dokumentieren

Anschließend werden diese Daten – und zwar unabhängig von Produkten und Anbietern - unter Betrachtung rechtlicher und steuerlicher Aspekte für Sie analysiert, Anschließend werden ein Entwurf einer Versorgungsordnung sowie Mitarbeiterinformationen erstellt.

3. Wir organisieren

Gern sind wir bei der Einführung der Versorgungsordnung behilflich. z.B. durch Erläuterung der Versorgungsordnung gegenüber dem Betriebsrat oder Teilnahme an einer Betriebsversammlung,

Der Pensionsmanager der B.G.-p.oHG nimmt gemeinsam mit einem FOUR TRUST-Rechtsanwalt ein erstes Beratungsgespräch wahr. Dieses Gespräch ist für den Kunden/Mandanten also für SIE kostenfrei. Der Mandant erhält Hinweise, was getan werden kann und wie hoch die Kosten sind.

Anschließend entscheiden Sie, ob ein Beratungsauftrag erfolgt!!.

Interessiert? Dann senden Sie uns doch einfach eine EMail an: goebels@bav-werkstatt.de


Ich würde mich freuen wenn viele Unternehmer diese einmalige CHANCE nutzen um sich wirklich unabhängig und neutral beraten zu lassen.

Grüße

Ute Goebels

wir informieren wirklich

 

>Diese Information stammt aus der Kooperation mit FOUR TRUST- Rechtsanwälte….

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So kündigen Sie sicher Ihre Versicherungen!!!

 So kündigen Sie sicher Ihre Versicherungen….Dafür gibt es von mir 18 GRATIS Musterbriefe (Word) die Sie jederzeit verwenden können. Wie kommen Sie an diese Mustervorlagen oder Musterbriefe ganz einfach, tragen Sie sich einfach mit Ihrem Vornamen und Ihrer EMail Adresse in das Formular (rechts oben) ein.

Danach geht alles automatisch. Sie erhalten eine EMail wo Sie kurz den LINK nochmals bestätigen müssen und danach kommt die nächste EMail mit den GRATIS Musterbriefen !

Weitere Vorteile für Sie: Alle die sich eintragen verpassen ab HEUTE keine meiner speziellen Aktionen!. Was meine ich damit, in Kürze gibt es 3 GRATIS-Musterbriefe rund um das Thema Lebensversicherung und Rentenversicherung. Dann sind Aktionen geplant, schneller Wechsel einer laufenden Basisrente (Rüruprente)oder auch ganz spannend Überprüfung der AbBrechnung von bereits gekündigten Lebensversicherungen  und und und

Seien Sie gespannt und lassen sich einfach überraschen. Tragen Sie sich HEUTE erstmal ein und sichern sich die 18 Gratis Musterbriefe !

So das war`s für heute, auf diesem Weg sage ich allen die, wie ich, am 05.November Geburtstag haben "Herzlichen Glückwunsch" und beste Gesundheit und viel Erfolg für alle Ihre Vorhaben.

 

Viele Grüße und ich lass mich jetzt feiern….

Ute Goebels

 

wir informieren wirklich

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