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So vererben Sie richtig!

Nachfolgeplanung ein sehr wichtiges Thema, wo Mann oder Frau nicht wirklich lust drauf haben, sich damit zu beschäftigen. Wichtig ist es, frühzeitig sich um die Nachfolgeplanung zu kümmern und hier eine Regelung zu treffen, dass die Flexibilität vollständig erhalten bleibt.
Heute möchte ich Ihnen eine wirklich interessante Nachfolgelösung einmal etwas näher vorstellen:

Während der gesamten Laufzeit dieser Anlageform wird keine Abgeltungssteuer fällig. Im Todesfall fällt ebenfalls keine Abgeltungssteuer an, wenn das Erbe als Todesfall-Leistung übertragen wird.

Damit Sie die Vorteile leichter und besser erkennen, hier ein Beispiel mit Zahlen und Fakten aus der Praxis:

Also, Hans (70 Jahre), ehemaliger Hautarzt im Ruhestand hat eine Tochter Irene (35 Jahre). Hans hat 200.000 Euro als Reserve welche er nicht ausgeben möchte. Wichtig ist ihm aber, dass er immer liquide ist und bleibt. Auch möchte er, das dieses Geld an möglichen Marktperformance noch teilnimmt und das, das Kapital seiner Tochter, Irene, übertragen wird wenn er stirbt.

Im normalen Fall investiert Hans diese 200.000 Euro in Anlagefonds. Nach zum Beispiel 10 Jahren ist der Wert auf vielleicht 360.000 Euro gestiegen (+ 6% p.a.). Hans stirbt, er wurde 80 Jahre. Und jetzt, Irene muss keine Erbschaftssteuer zahlen, da der Betrag innerhalb des Steuerfreibetrages ist. Aber, Irene muss Abgeltungssteuer auf Kapitalgewinne zahlen; 25% von 160.000 Euro (Gewinn) = 40.000 Euro und bei Verkauf auf die Verkaufsgewinne.

MEIN TIPP: Wenn das Kapital als Todesfallleistung übertragen wird, ist keine Abgeltungssteuer fällig!

So funktioniert das ganze:

  • >Hans könnte eine Todesfalldeckung „ohne Gesundheitsprüfung“ und für eine konstante 
      Gebühr abschließen, unabhängig von seinem Alter.
  • >Hans partizipiert weiter an der Marktperformance
  • >Solange Hans lebt, bleibt die Anlageform liquide, so wie er es will
  • >Der Mindestbetrag, der vererbt wird, ist garantiert
  • >Wenn Hans stirbt, wird das Kapital steuerfrei (keine Abgeltungssteuer) in der Form einer
    Todesfallleistung an seine Tochter Irene übertragen.

  • >Hans könnte aber auch jederzeit seine möglichen Erben frei wählen und sein Kapital aufteilen

Also, ich finde das diese Nachfolgelösung nicht nur für Hans und Irene eine super neue Variante darstellt. Für ALLE die, die nach dem Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapiere eine neue Lösung gesucht haben dürften diese JETZT gefunden haben. Einmal geerbt und zweimal besteuert muss nicht sein wenn man sich unabhängig informiert und beraten lässt.

Hier die Vorteile:

  • -Sie können frei bestimmen, welche Erben wann wie viel erhalten sollen
  • -Sie können ihr Vermögen sicher anlegen und haben jederzeit Zugriff darauf
  • -Sie müssen sich nicht um Ihre Anlage kümmern
  • -Sie erhalten eine sichere und nicht-spekulative Anlageform
  • -Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital

     a)Sie können jederzeit kostenlos einen Teilrückkauf machen
     b)Sie können jederzeit kostenlos eine Teilverrentung beantragen


Würde mich freuen, wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und mich wieder viele Anfragen erreichen:

Einfach eine Email: info@bgp-online.de

Grüße Ihre

Ute Goebels

wir informieren wirklich


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Garantien bei der betrieblichen Altersvorsorge kosten Rendite

Na und, werden viele zunächst denken. Dafür habe ich die Sicherheit und so schlimm wird es ja nicht werden.

Beim derzeitigen Zinsniveau können Sie für eine klassische Rentenversicherung als Direktversicherung nicht mehr als 4% auf den Sparbeitrag erwarten. Eine gute fondsgebundene Direktversicherung bringt sicherlich 2% jährlich mehr Rendite.

Ich habe einmal für Sie bei einem Sparbeitrag von 100 Euro monatlich nachgerechnet. Ohne Berücksichtigung von Kosten bedeutet dies bei einer Laufzeit von 30 Jahren ein über 31.000 Euro oder 44% höheres Ergebnis.

Bei 40 Jahren sind es schon über 80.000 Euro oder 68% höhere Leistungen.

 

Warum kann eine fondsgebundene Versicherung so deutlich bessere Renditen erzielen? Die Antwort ist relativ einfach. Während ein Versicherungsunternehmen die Kapitalanlage als Nebentätigkeit macht, kann einer unserer Partnerunternehmen bei den Fonds aus den besten am Markt befindlichen Produkten auswählen. Ergänzend hält  unser Partnerunternehmen exklusive Vermögensverwaltungen für Sie zur Verfügung, die Sie auch in der betrieblichen Altersvorsorge gut nutzen können, die auch über viele Jahre nachgewiesen haben, dass eine Rendite zwischen 6% und 10% pro Jahr möglich ist.

Lassen Sie sich doch einfach mal Lösungen aufzeigen, die trotz der in der betrieblichen Altersvorsorge notwendigen Garantien - 6% und mehr pro Jahr für Sie erwirtschaften können.
So geht moderne Vorsorge heute!

Grüße und alles gute für Ihr Geld

Ute Goebels

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So erhalten Sie eine doppelt Freistellung der Sozialversicherung!

JA, richtig gelesen, " JJJDoppelte Freistellung von der Sozialversicherungspflicht" ist möglich.

Was meine ich damit: Wie Sie ja wissen können alle Arbeitnehmer durch den Abschluss einer Direktversicherung maximal 220 Euro ihres Gehaltes monatlich umwandeln (4% der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro in 2010).

Dieser Teil des Gehaltes wird dann steuerfrei für den Arbeitnehmer investiert. Sollte das Einkommen dann auch unterhalb von 66.000 Euro in 2010 liegen, so sind die Beiträge auch noch von der Sozialversicherung befreit. 
Was viele nicht wissen, ist, dass dies auch doppelt möglich ist!!!! Wer neben der Direktversicherung auch noch eine Unterstützungskasse hat, kann zweimal bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, also zweimal 2.640 Euro = 5.280 Euro jährlich fürs Alter sparen. Steuer- und Sozialabgabenfrei!!

 

Besonders interessant ist die Unterstützungskasse auch für  gut verdienende Angestellte oder Geschäftsführer einer GmbH. Hier können zwar, aufgrund des Einkommens, keine Sozialabgaben gespart werden, dafür sind auch hohe monatliche Raten von mehreren tausend Euro steuerlich absetzbar.

Eine sehr interessante Möglichkeit, um hohe und steuerliche wirksame Beiträge in die Altersvorsorge zu investieren. 

Bis bald

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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Direktversicherung und Kosten bei Beitragsfreistellung?

Was macht eine Versicherungsgesellschaft, wenn eine laufende Direktversicherung oder Pensionskasse von der "versicherten Person" beitragsfrei gestellt wird. Werden dann plötzlich Kosten, Stornoabschlag oder ähnliches von der Versicherungsgesellschaft in Rechnung gestellt und der Vertrag  damit intern belastet???

Natürlich wollte ich es genau wissen und habe 5 Versicherungsgesllschaften eine eMail geschickt. Erhalten habe ich 3 Antworten:

Versicherungsgesellschaft A:

  • Sobald der 1 Monatsbeitrag gezahlt ist, kann der Vertrag bereits von der "versicherten Person" beitragsfrei gestellt werden ohne das Kosten kurzfristig oder auf Dauer anfallen!
  • Dieser Versicherer teilte mir ebenfalls mit, das er andere Gesellschaften kennt, die einen entsprechenden Kostensatz (laut Satzung oder Bedingung) in Abzug bringen.

Versicherungsgesellschaft B:

  • Grundsätzlich fällt bei Prämienfreistellung ein Stornoabschlag an, wenn er in  -unseren- Geschäfts bzw. Tarifplänen vereinbart ist. Im Rahmen einer späteren wiederinkraaftsetzung erfolgt aber keine Gutzschrift des einbeahltenen Stornoabschlages.

Versicherungsgesellschaft C:

  • Der Kunde hat die Möglichkeit seinen Vertrag unter den beingungsgemäßen Voraussetzungen jederzeit beitragsfrei zu stellen (§ 165 VVG). Außerdem kann er eine Beitragsaussetzung beantragen. Eine Beitragsaussetzung hat die gleiche Bedeutung und gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung, nur dass die Beitragszahlung lediglich für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt wird. Eine Beitragsfreistellung bzw. -aussetzung kann jedoch Auswirkungne auf einen vereinbarten Risikoschutz haben. Dieser kann ggf. entfallen oder sich reduzieren. Eine Beitragsfreistellung kann sich bei Garantieprodukten zudem auf die Garantien auswirken. Bei der Gestaltung der Tarife sind die Versicherer grundsätzlich frei. 
  • Regelung für eine Beitragsfreistellung:
    Gemäß Bedingungen für den Vertrag mit laufenden Beiträgen kann dieser jederzeit zum nächsten Fälligkeitstag, frühestens jedoch zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn, für einen von Ihnen bestimmten Zeitraum, höchstens jedoch für die Aufschubdauer bis zum aktuellen Rentenbeginn, durch entsprechende Erklärung beitragsfrei gestellt werden. Hierbei wird keine Stornogebühr erhoben. Es fallen aber weiterhin alle für den Vertrag mit laufenden Beiträgen geltende Kosten und Gebühren an. 
  • Regelung nach Beitragsfreistellung:
    Wenn die Beitragszahlung nicht für mindestens ein Jahr vor der Kündigung bzw. vorgezogenem Rentenbeginn wieder aufgenommen wurde, berechnen wir bei Kündigung bzw. vorgezogenem Rentenbeginn die Stornogebühr so, als ob der Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung gekündigt worden wäre. Die Höhe der Stornogebühr steht in den Versicherungsbedingungen.

Hinweis bzw. Fazit: Die Versicherungsgesellschaften sind grundsätzlich in der Tarifgestaltung frei und aus rechtlicher Sicht kann man als Verbraucher / Kunde die eventuellen Gebühren oder Stornoabschläge nicht beanstanden.
Es bleibt festzuhalten, das Sie auch einen Punkt wie die "Beitragsfreistellung" bereits vor Abschluss klären sollten um dann zu entscheiden ob man wirklich bei einem Kundenfreundlichen Versicherer gelandet ist….

Grüße und ein schönes Wochenende

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrenten?

Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf Ihre Betriebsrente?

Grundsätzlich ist es so, dass alle "gesetzlich Krankenversicherten Rentner" sich immer wieder auf`s neue ärgern  wenn es zur Auszahlung von Betriebsrenten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusagen und U-Kassenleistungen) kommt und Sie auf diese Renten oder auch auf die Kapitalauszahlung (120er Regelung) dann denn vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen. 

Es soll sogar ein Vielzahl von Interessenten geben, die bisher "nur aus diesen Gründen" keine Betriebsrente" abgeschlossen haben, obwohl sich die Betriebsrente nachweislich wie "Schmitz Katz" rechnet.

Sie wissen, gute Nachrichten sind derzeit selten geworden aber es gibt sie noch. Also mir ist aufgefallen das es scheinbar nicht bekannt ist, dass es Betriebsrenten gibt, die Abgabenfrei bleiben! Ja, Sie haben richtig gelesen, denn grundsätzlkich müssen alle "gesetzlich Krankenversicherte" Betriebsrentner auf ihre Renten oder Kapitalauszahlungen Kranken und Pflegebeiträge zahlen. Jetzt aber das was viele nicht wissen: "Für Zahlungen unter 127,76 Euro pro Monat fallen keine Sozialabgaben an"!!!!
Wer sich jedoch für eine Kapitalauszahlung entscheidet, weis das dann die Leistungen auf  zehn Jahre verteilt werden. Bedeutet, dass eine Kapitalauszahlung von bis zu 15.330 Euro ebenfalls frei von Sozialabgaben bleibt.

Wer jetzt schmunzelt und meint na ja…., dem möchte ich kurz aus der Praxis sagen, das speziell diese Rentenhöhen oder Kapitalauszahlungen bei sehr vielen Arbeitnehmern fällig werden, die sich erst so ab dem 50. – 57 Lebensjahr entscheiden noch etwas mit staatlicher Unterstüzung zu sparen… Übrigens eine super "Geldanlage mit garantierter Rente oder garantiertem Kapital"!!!!! 

WIchtiger Hinweis: Wird dieser Betrag (127,76 Euro pro Monat) auch nur um ein paar Cent überschritten, entfällt der Vorteil komplett.

So ich denke für den einen oder anderen war dieser Artikel lohneswert. Empfehlen Sie mich bzw. uns weiter….

Liebe Grüße

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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