Archiv für Kategorie Minijobrente
Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrenten?
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Minijobrente, Pensionskasse, Unterstützungskasse, VorsorgeNews, bav-werkstatt am 31. August 2010
Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf Ihre Betriebsrente? 
Grundsätzlich ist es so, dass alle "gesetzlich Krankenversicherten Rentner" sich immer wieder auf`s neue ärgern wenn es zur Auszahlung von Betriebsrenten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusagen und U-Kassenleistungen) kommt und Sie auf diese Renten oder auch auf die Kapitalauszahlung (120er Regelung) dann denn vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Es soll sogar ein Vielzahl von Interessenten geben, die bisher "nur aus diesen Gründen" keine Betriebsrente" abgeschlossen haben, obwohl sich die Betriebsrente nachweislich wie "Schmitz Katz" rechnet.
Sie wissen, gute Nachrichten sind derzeit selten geworden aber es gibt sie noch. Also mir ist aufgefallen das es scheinbar nicht bekannt ist, dass es Betriebsrenten gibt, die Abgabenfrei bleiben! Ja, Sie haben richtig gelesen, denn grundsätzlkich müssen alle "gesetzlich Krankenversicherte" Betriebsrentner auf ihre Renten oder Kapitalauszahlungen Kranken und Pflegebeiträge zahlen. Jetzt aber das was viele nicht wissen: "Für Zahlungen unter 127,76 Euro pro Monat fallen keine Sozialabgaben an"!!!!
Wer sich jedoch für eine Kapitalauszahlung entscheidet, weis das dann die Leistungen auf zehn Jahre verteilt werden. Bedeutet, dass eine Kapitalauszahlung von bis zu 15.330 Euro ebenfalls frei von Sozialabgaben bleibt.
Wer jetzt schmunzelt und meint na ja…., dem möchte ich kurz aus der Praxis sagen, das speziell diese Rentenhöhen oder Kapitalauszahlungen bei sehr vielen Arbeitnehmern fällig werden, die sich erst so ab dem 50. – 57 Lebensjahr entscheiden noch etwas mit staatlicher Unterstüzung zu sparen… Übrigens eine super "Geldanlage mit garantierter Rente oder garantiertem Kapital"!!!!!
WIchtiger Hinweis: Wird dieser Betrag (127,76 Euro pro Monat) auch nur um ein paar Cent überschritten, entfällt der Vorteil komplett.
So ich denke für den einen oder anderen war dieser Artikel lohneswert. Empfehlen Sie mich bzw. uns weiter….
Liebe Grüße
Ute Goebels
So erhalten Minijobber eine Minijobrente -bAV-!!!
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Betriebliche Altersvorsorge, Minijobrente, VorsorgeNews am 28. Juli 2010

Die neue Altersvorsorge für Minijobber und Geringverdiener…..
Heute eine tolle Nachricht für alle Minijobber und Geringverdiener. Endlich können auch SIE eine Minijobrente aufbauen. Es funktioniert ganz einfach über die betriebliche Direktversicherung. Somit haben nun auch Minijobber die Möglichkeit über das neuen bAV Produkt eine "Betriebliche Altersvorsorge" aufzubauen.
Für alle Geringverdiener und Minijobber, die bereits etwas länger für Ihren Arbeitgeber tätig sind hat die neue Minijobrente viele Vorteile, unter anderem erhalten SIE (Minijobber) nun ebenfalls in Form einer betrieblichen Direktversicherung die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge.
Der Ablauf bisher: Geringverdiener wie auch Minijobber verdienen in der Regel bis zu 400 Euro im Monat, wobei hier die Ausgaben für Steuer und Sozialversicherung vom Arbeitgeber pauschal abgegolten werden.
Möchte der Minijobber jetzt mehr arbeiten passiert eines er kommt natürlich schnell über die 400 Euro Grenze, mit der Folge, das der Status des Minijobber verloren geht und plötzlich Sozialabgaben fällig würden was jedoch jeder Geringverdiener wie auch Minijobber vermeiden will. Auch der Arbeitgeber möchte dies eigentlich nicht.
Hier nun die
einfache Lösung, wie sich Mehrarbeit wieder lohnt:
Sie als Minijobber vereinbaren in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Und jetzt kommt der Clou, anstatt das jetzt der zusätzlicher Lohn ausgezahlt wird, werden die geleisteten Extrastunden in eine Betriebsrente eingezahlt, die zum Aufbau einer MinijobRente sprich betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Mit dieser sogenannten MinijobRente wird somit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geholfen, denn der von beiden Seiten gewollte Minijobber Status bleibt erhalten.
Die Minijobrente gibt es in zwei Formen. Einmal die Entgeltumwandlung und zum anderen in Form der Arbeitgeberfinanzierten Variante.
Klare Empfehlung: Suchen Sie sich ein Beratungsunternehmen welches unabhängig ist und beide Formen im Angebot hat. Die Begründung ist ganz einfach, Unternehmen, die auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Unternehmen achten finden hier ihre Lösung, sowie auch Unternehmen /Arbeitgebern die genau Wissen das auch Minijobber einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben und dieser jetzt auch, ohne großen Aufwand, gewährt werden kann.
wir informieren wirklich
Grüße aus Bad Kissingen
Ute Goebels












