Archiv für Kategorie Pensionszusage

Pensionszusage und mögliche Pensionsverpflichtungen

Steuerberater, Unternehmer GGF`s haben des öfteren folgendes Problem: 

Eine GmbH hat irgendwann eine Pensionsverpflichtung durch Pensionszusage zugunsten des GGF übernommen. Der GGF will nun in den Ruhestand treten. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht, ein Käufer für die Gesellschaft findet sich ebenfalls nicht.

Der GGF will aber seinen Ruhestand genießen und sich aber nicht mehr selbst um seine GmbH kümmern müssen. Vielleicht lässt sein Gesundheitszustand das auch nicht zu. Er möchte zudem verhindern, dass seine Ehefrau mit der Verwaltung der GmbH belastet ist, wenn er versterben sollte.

Daher möchte er die Pensionsverpflichtung loswerden, die GmbH veräußern oder schließen. Gerade das ist wegen der Pensionsverpflichtung aber in vielen Fällen nicht möglich. Ein Grund dafür ist oft die Unterfinanzierung der Pensionszusage.

Manchmal hat der GGF zwar weitere Vermögenswerte, möchte diese aber nicht zur Finanzierung der Pensionszusage einsetzen.

Zur Auslagerung der Pensionsverpflichtung reicht das vorhandene Vermögen nicht aus

 Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten gibt es?

- Liquidationsdirektversicherung?
Dafür ist eine ausreichende Liquidität zur Auslagerung der Pensionsverpflichtung meist nicht vorhanden.

-Verzicht?
Dabei geht die Altersversorgung verloren. Möglicherweise legt das Finanzamt den Verzicht auch gesellschaftsechtlich veranlasst aus und nimmt eine verdeckte Einlage an. Zudem fällt auf mindestens Seiten der GmbH durch die Auflösung der Rücktellungen eine hohe Steuerbelastung an.

-Abfindung?
Auch dafür reicht meist die Liquidiuit nicht aus, zudem entsteht auf Seiten des Berechtigten und der Gesellschaft eine relativ hohe
 Steuerlast.

-Übertragung auf Rentnergesellschaft?
Die Rentnergesellschaft verlangt ebenfalls einen relativ hohen Betrag zur Finanzierung der Pensionszusage, dafür häufig keine ausreichende Liquidität. Zudem entstehen relativ hohe Verwaltungskosten.

Alle gängigen Lösungen sind nicht durchführbar. Der GGF ist verzweifelt und verärgert, meist über den Berater, der die Einrichtung der Pensionszusage seinerzeit empfohlen hat.  
ACHTUNG: ln dieser Situation bieten wir eine Lösung an: Die Beteiligungsgesellschaft von FOUR TRUST übernimmt die GmbH-Geschäftsanteile
!

Wie läuft das ab?

 1. Zunächst findet ein umfassendes Beratungsgespräch statt. Der GGF erhält lnformationen über die Voraussetzungen für eine solche Lösung sowie den genauen Ablauf und die entstehenden Kosten. Dieses Gespräch findet bei dem GGF statt und ist kostenfrei >>Gutschein<<

     >>><<
2. Nach positiver Entscheidung prüft FOUR TRUST die Pensionsverpflichtung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Es werden alle möglichen Alternativen aufgezeigt.

3. FOUR TRUST prüft die GmbH, um das vorhandene Vermögen zu sichern und Risiken für die regelmäßige und pünktliche Zahlung der vereinbarten Renten zu vermeiden (Due Diligence).

4. Der GGF überträgt anschließend die Geschäftsanteile. Er wird als Geschäftsführer abberufen und entlastet. FOUR TRUST setzt einen neuen Geschäftsführer ein.

5. Die bestehende Pensionsverpflichtung wird reduziert auf den Teil, der mit den vorhandenen Mitteln finanzlerbar ist (Zeitrente).

6. Das vorhandene Kapital wird entsprechend den Vorstellungen und Wünschen des (ehem.) GGF angelegt und zur lnsolvenzsicherung an diesen verpfändet.

7. FOUR TRUST verwaltet die Gesellschaft und sorgt für eine pünktliche und ordnungsgemäße Auszahlung der Renten an den GGF oder seine Hinterbliebenen.

8.Der GGF genießt seinen Ruhestand.

9. Die Versorgung der Hinterbliebenen – sofern in der ursprünglichen Pensionszusage begünstigt – durch die GmbH ist gesichert.

Welche weiteren Vortelle glbt es?

- ln jeder Phase sind individuelle Lösungen möglich.
- Die Verwaltung und Abwicklung der GmbH erfolgt von den FOUR TRUST Rechtsanwälten. Dies sichert eine
  rechts und haftungssichere Abwicklung.
- Eine lnsolvenz der Gesellschaft wird vermieden.
- Der (ehem.) GGF und seine Hinterbliebenen haben keinen Aufwand und müssen sich um nichts kümmern.
- Die regelmäßige und pünkliche Zahlung der Renten ist gesichert, bis der letzte pensionsberechtigte
   Hinterbliebene verstorben ist oder das vorhandene Vermögen aufgebraucht wurde.
- Die spätere ordnunpgemäße Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft ist gesichert
.
 

Gibt es Risiken?

Durch die Verwaltung der GmbH durch FOUR TRUST-Rechtsanwälte ist sicher gestellt dass Risiken soweit als möglich vermieden werden. Die Vereinbarung einer Zeitrente ist nach den bisherigen Erfahrungen unter den beschriebenen Voraussetzungen steuerlich unproblematisch (vgl. Wochinger in Ernst & Young ,,Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdecke Einlagen" 4 f z. 137 ff .) Ansprüche, die ihren Ursprung aus der vergangenen operativen Tätigkeit der GmbH herrühren, werden professionell geprüft und ggf. durch die FOUR TRUST-Rechtsanwälte abgewehrt.
Das Altersvorsorgevermögen bleibt im Rahmen der Verpfändung an die Begünstigten insolvenzsicher.

 

Also, worauf warten Sie noch, machen Sie den ersten Schritt und sichern sich gleich den Beratungsgutschein für ein kostenloses umfassenden Beratungsgespräch>>> hier klicken >>>GUTSCHEIN<<<!


Auf diese dann doch perfekte Lösung haben viele Unternehmer gewartet. Also ich kann nur sagen, sichern auch Sie sich schnell Ihren Beratungsgutschein
….

 

Sonnige Grüße aus Bad Kissingen

Ute Goebels

 

Auch dieser Beitrag stammt von unserem Koopertionspartner Four Trust – Rechtsanwälte

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Pensionssicherungsverein – PSVAG

  HAMMER: "SONDERMELDUNG" ….

 Pensionssicherungsverein (PSV) senkt in 2010 seinen Beitragssatz! Wie sicherlich allen bekannt, war der Beitragssatz zum Pensionssicherungsverein (PSVAG) im letzten Jahr, aufgrund der extrem Anzahl von insolventen Unternehmen auf 14,2‰ hochgeschnellt.

    Zur Erinnerung, in den Jahren von 1975 bis 2008 lag der Beitragssatz durchschnittlich bei nur 2,3‰.!!     


 Für Unternehmen die bisher die Pensionszusagen und / oder Unterstützungskassenversorgung Ihren Mitarbeitern angeboten haben, führte diese Beitragsexplosion auf einen Schlag zu einer gewaltigen Kostensteigerung. 

Hier nun die "gute Nachricht" der aktuelle Beitragssatz für 2010 beträgt lediglich 1,9‰!!

Hier ein konkretes Zahlenbeispiel:

Ein Unternehmen mit zum Beispiel zehn Arbeitnehmern, die jeweils eine monatliche Zuwendung in Höhe von Euro 500,– erhalten, hatte im Durchschnitt eine jährliche PSV-Beitrags-belastung von:

  • 2008 = Euro    740,oo

  • 2009 = Euro 5.837,oo

  • 2010=  Euro    780,oo*  

   * ohne Berücksichtigung der fünfjährigen PSV- Beitragsverteilung der 2009er Beitragszahlung; Musterausrechnung mir konservativem Zinsprodukt.
   

ACHTUNG: Da ja der PSV in 2009 (aufgrund der extremen Höhe) i.d.R. über fünf Jahre verteilt angesetzt wurde, um die Liquidität der Unternehmen zu schonen (8,5‰ in 2009 und 1,5‰ in den vier Folgejahren). Somit wird die PSV Beitragszahlung noch bis 2013 weiterhin etwas vorbelastet bleiben …

Mein persönliches Fazit: Ich finde es positiv das die Beitragsreduzierung, wieder auf ein normales Maß, zurückgekehrt ist. Somit meine BITTE an alle Unternehmer die bisher zögerlich bei der Einführung der Unterstützungskasse waren, bitte melden und Termin vereinbaren!

Grüße

Ute Goebels

wir informieren wirklich 

 
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Pensionskasse und Krankenkassenbeiträge

Pensionskasse,Direktversicherung,
Immer öfter erhalte ich Nachfrage von Personen die vor einigen Jahren eine Pensionskasse oder Direktversicherung abgeschlossen haben.Die Frage ist immer wieder gleich.

Am Anfang habe ich mich noch gewundert, denn nach meinem Verständnis sollte es für jeden Berater selbstverständlich sein, vor Abschluss auch dieses Thema anzusprechen und zu erläutern.

Also, jetzt komme ich zu den immer wieder gestellten Fragen, die da lauten:

1) Wenn die Pensionskasse als Einmalzahlung ausgezahlt wird, wie viel Krankenkassenbeiträge sind dann fällig?

2) Wer führt dann diesen Krankenkassenbeitrag ab?

Hier die Antwort zu 1)

Wer eine Pensionskasse abgeschlossen hat und im Rentenalter dann seine Leistung erhält, muss Krankenkassenbeiträge zahlen. Sollten Sie sich für die Einmalzahlung entscheiden, dann werden die Krankenkassenbeiträge auf zehn Jahre verteilt (1/120).

Hier ein Beispiel:
Wenn Sie 75.000 Euro Auszahlung erhalten ergibt sich ein Monatbeitrag von 625,00 Euro. Auf diesen wird jetzt Ihr individueller Krankenkassenbeitrag erhoben. Wenn Sie zum Beispiel einen Beitragssatz von 14% hätten, wären das 90,63 Euro an Krankenkassenbeitrag monatlich die zu zahlen sind.

Hier die Antwort zu 2)

Alle Pensionskassen in Deutschland sind verpflichtet, den jeweiligen Krankenkassen die entsprechende Auszahlungssumme zu melden. Die Krankenkasse erhebt dann automatisch den fälligen Monatsbeitrag.


Mein Tipp: Mehr Antworten auf noch mehr Fragen zum Thema Pensionskasse / Direktversicherung erhalten Sie, wenn Sie das Bild anklicken:  >>>
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