Archiv für Kategorie Unterstützungskasse
Pensionssicherungsverein – PSVAG
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Pensionszusage, Unterstützungskasse am 9. November 2010
HAMMER: "SONDERMELDUNG" …..jpg)
Pensionssicherungsverein (PSV) senkt in 2010 seinen Beitragssatz! Wie sicherlich allen bekannt, war der Beitragssatz zum Pensionssicherungsverein (PSVAG) im letzten Jahr, aufgrund der extrem Anzahl von insolventen Unternehmen auf 14,2‰ hochgeschnellt.
Zur Erinnerung, in den Jahren von 1975 bis 2008 lag der Beitragssatz durchschnittlich bei nur 2,3‰.!!
Für Unternehmen die bisher die Pensionszusagen und / oder Unterstützungskassenversorgung Ihren Mitarbeitern angeboten haben, führte diese Beitragsexplosion auf einen Schlag zu einer gewaltigen Kostensteigerung.
Hier nun die "gute Nachricht" der aktuelle Beitragssatz für 2010 beträgt lediglich 1,9‰!!
Hier ein konkretes Zahlenbeispiel:
Ein Unternehmen mit zum Beispiel zehn Arbeitnehmern, die jeweils eine monatliche Zuwendung in Höhe von Euro 500,– erhalten, hatte im Durchschnitt eine jährliche PSV-Beitrags-belastung von:
-
2008 = Euro 740,oo
-
2009 = Euro 5.837,oo
-
2010= Euro 780,oo*
* ohne Berücksichtigung der fünfjährigen PSV- Beitragsverteilung der 2009er Beitragszahlung; Musterausrechnung mir konservativem Zinsprodukt.
ACHTUNG: Da ja der PSV in 2009 (aufgrund der extremen Höhe) i.d.R. über fünf Jahre verteilt angesetzt wurde, um die Liquidität der Unternehmen zu schonen (8,5‰ in 2009 und 1,5‰ in den vier Folgejahren). Somit wird die PSV Beitragszahlung noch bis 2013 weiterhin etwas vorbelastet bleiben …
Mein persönliches Fazit: Ich finde es positiv das die Beitragsreduzierung, wieder auf ein normales Maß, zurückgekehrt ist. Somit meine BITTE an alle Unternehmer die bisher zögerlich bei der Einführung der Unterstützungskasse waren, bitte melden und Termin vereinbaren!
Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirklich
So erhalten Sie eine doppelt Freistellung der Sozialversicherung!
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Unterstützungskasse, bav-werkstatt am 7. September 2010
JA, richtig gelesen, "Doppelte Freistellung von der Sozialversicherungspflicht" ist möglich. 
Was meine ich damit: Wie Sie ja wissen können alle Arbeitnehmer durch den Abschluss einer Direktversicherung maximal 220 Euro ihres Gehaltes monatlich umwandeln (4% der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro in 2010).
Dieser Teil des Gehaltes wird dann steuerfrei für den Arbeitnehmer investiert. Sollte das Einkommen dann auch unterhalb von 66.000 Euro in 2010 liegen, so sind die Beiträge auch noch von der Sozialversicherung befreit.
Besonders interessant ist die Unterstützungskasse auch für gut verdienende Angestellte oder Geschäftsführer einer GmbH. Hier können zwar, aufgrund des Einkommens, keine Sozialabgaben gespart werden, dafür sind auch hohe monatliche Raten von mehreren tausend Euro steuerlich absetzbar.
Eine sehr interessante Möglichkeit, um hohe und steuerliche wirksame Beiträge in die Altersvorsorge zu investieren.
Bis bald
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrenten?
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Minijobrente, Pensionskasse, Unterstützungskasse, VorsorgeNews, bav-werkstatt am 31. August 2010
Zahlen Sie Kranken- und Pflegebeiträge auf Ihre Betriebsrente? 
Grundsätzlich ist es so, dass alle "gesetzlich Krankenversicherten Rentner" sich immer wieder auf`s neue ärgern wenn es zur Auszahlung von Betriebsrenten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusagen und U-Kassenleistungen) kommt und Sie auf diese Renten oder auch auf die Kapitalauszahlung (120er Regelung) dann denn vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Es soll sogar ein Vielzahl von Interessenten geben, die bisher "nur aus diesen Gründen" keine Betriebsrente" abgeschlossen haben, obwohl sich die Betriebsrente nachweislich wie "Schmitz Katz" rechnet.
Sie wissen, gute Nachrichten sind derzeit selten geworden aber es gibt sie noch. Also mir ist aufgefallen das es scheinbar nicht bekannt ist, dass es Betriebsrenten gibt, die Abgabenfrei bleiben! Ja, Sie haben richtig gelesen, denn grundsätzlkich müssen alle "gesetzlich Krankenversicherte" Betriebsrentner auf ihre Renten oder Kapitalauszahlungen Kranken und Pflegebeiträge zahlen. Jetzt aber das was viele nicht wissen: "Für Zahlungen unter 127,76 Euro pro Monat fallen keine Sozialabgaben an"!!!!
Wer sich jedoch für eine Kapitalauszahlung entscheidet, weis das dann die Leistungen auf zehn Jahre verteilt werden. Bedeutet, dass eine Kapitalauszahlung von bis zu 15.330 Euro ebenfalls frei von Sozialabgaben bleibt.
Wer jetzt schmunzelt und meint na ja…., dem möchte ich kurz aus der Praxis sagen, das speziell diese Rentenhöhen oder Kapitalauszahlungen bei sehr vielen Arbeitnehmern fällig werden, die sich erst so ab dem 50. – 57 Lebensjahr entscheiden noch etwas mit staatlicher Unterstüzung zu sparen… Übrigens eine super "Geldanlage mit garantierter Rente oder garantiertem Kapital"!!!!!
WIchtiger Hinweis: Wird dieser Betrag (127,76 Euro pro Monat) auch nur um ein paar Cent überschritten, entfällt der Vorteil komplett.
So ich denke für den einen oder anderen war dieser Artikel lohneswert. Empfehlen Sie mich bzw. uns weiter….
Liebe Grüße
Ute Goebels












