Archiv für Kategorie Gesetzliche Rente
Was hat die Fastenzeit mit der Rentenlücke zu tun?
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente, VorsorgeNews am 9. März 2011
Rentensoftware - Fastenzeit – Rentenlücke 
Kennen Sie die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente, die Sie später mal bekommen? Haben Sie jemals Ihre vorliegenden Bescheide geprüft?
Ich habe es genau gehört, Sie haben zwei mal NEIN gesagt. OK, damit gehören Sie zu den 70 Prozent aller Befragten, die nicht wissen, wie hoch Ihre gesetzliche Rente sein wird. Diese Zahlen stammen von einer repräsentativen GfK-Umfrage, die die Skandia Versicherung hat durchführen lassen.
Aber auch die "30 Prozent" die angeblich Bescheid wissen lagen dann doch erheblich neben dem was Sie wirlich bekommen. Hier ist es mal wieder so, dass die Erwartungen höher sind als das was tatsächlich an Netto-Rente ankommt.
Das die Renteninformation meist gar nicht gelesen wird oder auch nicht verstanden wird, darauf muss ich wohl nicht mehr hinweisen…Ist aber auch HEUTE nicht mein Thema.
WICHTIG: Hinweis in eigener Sache, das Thema "Rente – gesetzliche Rente" wird aktuell, dass heißt wir sind in der Vorbereitung einer "Schritt für Schritt Anleitung " zur gesetzlichen Rente. Hier wird es um die Rentensteuer, möglichen Hinzuverdienst, die Stellung eines Rentenantrags, die Alterseteilzeit aber auch um Themen wie Hinterbliebenenrente oder Scheidung gehen. Sobald alles fertig gestellt ist, gibt es eine Sondermeldung! Sie können aber auch gern eine eMail schicken, damit Sie den Termin nicht verpassen…..
Ich bzw. alle Mitarbeiter sind der Meinung das, dass Thema "gesetzliche Rente" so wichtig ist das wir uns spontan dazu entschlossen, nur in der Fastenzeit Ihnen etwas zu schenken….
JA, Sie haben richtig gelesen, wir werden Ihnen innerhalb der Fastenzeit eine Rentensoftware (Wert 23 Euro) schenken!
Was müssen Sie tun! Bitte gehen Sie auf die Seite http://www.rentenauskunft.bgp-online.de. Hier haben Sie die Möglichkeit eine aktuelle Renteninformation abzurufen aber auch unterhalb von Punkt 2 Ihre kostenlose Rentensoftware zu sichern.
Also worauf warten Sie noch….
Grüße und bis bald
Ute Goebels
wir informieren wirklich
So berechnen und prüfen Sie Ihre Rente
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 13. Januar 2011
Rente 2011 und wie Sie diese berechnen oder Ihren Rentenbescheid
überprüfen können. Das ist unser heutiges Thema!
Sie wissen, dass fast ALLE Bundesbürger in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sicherlich macht die gesetzliche Rentenversicherung auch Sinn – aber sie macht leider auch Fehler.
….Fakt ist: Jeder fünfte Rentenbescheid ist fehlerhaft
Meine Meinung, jeder Bundesbürger der TREU und Brav sein ganzes Leben in die "staatliche Rentenkasse" eingezahlt hat, sollte nicht mit einem falschen Rentenbescheid leben müssen oder sich ohne eigenes Verschulden eventuell noch einschränken müssen weil die Rentenhöhe falsch berechnet wurde.
Von daher kommt diese neue Software genau zum richtigen Zeitpunkt. Hiermit können Sie die Renten berechnen, die Rente prüfen und auch die Rente optimieren können. So erhalten Sie auch wirklich die Rentenhöhe, die Ihnen zusteht!
Tip: Alles, was Sie als Rentner oder künftiger Rentner brauchen, ist die Rentensoftware „meine Rente“ nur damit gewinnen Sie sofort Ihre finanzielle Freiheit zurück.
Was kann diese Rentensoftware:
- Ihre Rente berechnen
- Ihren Rentenbescheid prüfen
- Ihren Rentenbeginntermin optimieren
und Sie erhalten zusätzlichen Schutz gegen:
- finanzielle Verluste durch Falsch-Berechnung Ihrer Rentenhöhe
- teure Beratungs-Fehler der Rentenversicherungsträger
- leistungsschmälernde, ungünstige Renteneintritts-Termine
Infos erhalten Sie wenn Sie das Bild anklicken>>>
Holen Sie sich jeden Euro, der Ihnen zusteht!
Alles gute für Ihre Geld,
Ute Goebels
Steuer – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 20. Dezember 2010
Steuer. Seit dem 01.01.2005 unterliegen Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung der so genanten nachgelagerten Besteuerung. Auch Ihre….Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Bei den Rentnern, die bereits am 31.12.2004 eine Renten bezogen haben oder im Jahr 2005 erstmals in Rente gegangen sind, beträgt der steuerpflichtige Anteil 50% der Jahresbruttorente; der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser Betrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.
Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt für die jeweiligen Neurentner also vielleicht auch für Sie bis 2040 stetig an. Im Jahr 2010 sind es zum Beispiel 60% der Jahresbruttorente; im Jahr 2018 dann bereits 76% der Jahresbruttorente. Im Jahr 2040 sind es dann 100%!
Sollte die Rente allerdings die einzige Einkunftsart sein und übersteigt das steuerpflichtige Einkommen nicht den Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum (2007 = 7.664 EUR für Alleinstehende, 15.328 EUR für Verheiratete) fallen keine Steuer an.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Rentenniveau – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 9. Dezember 2010
Rentenniveau. Anhand des sogenannten Standardrentners (45 Jahre mit Durchschnittsverdienst) wird alljährlich das Brutto- und Nettorentenniveau ermittelt. Rentenhöhe – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 29. November 2010
Rentenhöhe. Mehrere Faktoren bestimmen die Rentenhöhe. (14).jpg)
Der erste Faktor sind die Entgeltpunkte (EGPT). Die EGPT für Beitragszeiten sind er beitragsbezogene Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Arbeitslebens erzielten Entgelte/Einkommen. Das jährlich erzielte Entgelt wird in EGPT umgerechnet, indem es durch das Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten im jeweiligen Kalenderjahr geteilt wird. Wessen Entgelt in 2007 genau 29.488 EUR beträgt, bekommt einen EGPT gutgeschrieben.
Der zweite Faktor ist der Zugangsfaktor; Mit dem Zugangsfaktor sind die ermittelten EGPT zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind persönliche EGPT.
Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0. Er ist größer, wenn eine Altersrente erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Er ist kleiner, wenn eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird oder eine Erwerbsminderungsrente für eine unter 65 Jahre alte Person zu ermitteln ist.
Der dritte Faktor wäre der Rentenfaktor. Der Rentenfaktor bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart. Je höher der Faktor, desto größer ist vom Gesetzgeber die Sicherung mit einer Rente vorgeschrieben.
Er beträgt:
>1,0 bei Altersrenten, volle Erwerbsminderungsrenten, Witwen(r)renten im Sterbevierteljahr
>0,6 bzw. 0,55 bei großen Witwen(r)renten aus „Altehen“ bzw. „Neuehen“
>0,5 bei teilweise Erwerbsminderungsrenten
>0,25 bei kleinen Witwen(r)renten
>0,2 bzw. 0,1 bei Vollwaisen- bzw. Halbwaisenrenten.
Und der vierte Faktor ist dann der aktuelle Rentenwert. Dies ist der Betrag, der einer Rente für ein Jahr mit einer durchschnittlichen Beitragszahlung entspricht. Er wird jeweils zum 1.7. eines Jahres festgelegt.
Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Der letzte Faktor ist die Monatsrente. Von dieser Monatsrente hat die/der Rentner/in den >>Kranken-Pflegeversicherungsschutz zu finanzieren und Steuer zu zahlen.
Der Auszahlungsbetrag kann sich außerdem durch Hinzuverdienst oder die Einkommensanrechnung verringern oder ganz entfallen.
Ute Goebels
wir informieren wirklich
PS. Bitte das Gewinnspiel nicht vergessen, nur wer sich oben RECHTS einträgt und bestätigt kann gewinnen!
















