Beiträge getagged mit bav-werkstatt
Pensionskasse und Pflichten vom Arbeitgeber
Verfasst von bgp24 unter Gerichts-Urteile zur bAV, Pensionskasse, VorsorgeNews am 2. Juli 2010
Hier ein Urteil zur "Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierten Leistungen einer Pensionskasse", lehen sich sich zurück und hören einfach zu:
wir informieren wirklich!!
Grüße
Ute Goebels
Die Direktversicherung und Ihre Rechte….
Verfasst von bgp24 unter Direktversicherung, Gerichts-Urteile zur bAV, VorsorgeNews am 29. Juni 2010
….im Fall das der Arbeitgeber Insolvent ist.
Aktuelles Urteil 15.06.2010 BAG Az:3AZR334/06
Arbeitnehmer behält Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung bei Verkauf eines Betriebes in der Insolvenz! Arbeitsverhältnis endet nicht bei Betriebsübergang!
Geht ein Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht, kann der Insolvenzverwalter die Rechte aus einer zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung nicht in Anspruch nehmen bzw. den Rückkaufswert nicht zur Masse hinzuziehen. Dies entschied das Bundes-arbeitsgericht.
Endet ein Arbeitsverhältnis, das in der Insolvenz mit Wirkung für die Masse fortbesteht, während des Insolvenzverfahrens, stellt sich die Frage, wem die Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen. Maßgeblich hierfür ist, ob das im Versicherungsvertrag geregelte Bezugsrecht des Arbeitnehmers nach dem Versicherungsvertrag noch durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Nur dann stehen die Rechte der Masse zu.Endet ein Arbeitsverhältnis, das in der Insolvenz mit Wirkung für die Masse fortbesteht, während des Insolvenzverfahrens, stellt sich die Frage, wem die Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen. Maßgeblich hierfür ist, ob das im Versicherungsvertrag geregelte Bezugsrecht des Arbeitnehmers nach dem Versicherungsvertrag noch durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Nur dann stehen die Rechte der Masse zu.
Verwalter kann Rechte aus Versicherungsvertrag nicht in Anspruch nehmen
Die zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherungen enthalten vielfach die Bestimmung, dass das Bezugsrecht nicht mehr widerruflich ist, es sei denn der Arbeitnehmer scheidet aus dem Arbeitsverhältnis aus, ohne dass die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz vorliegen. Eine derartige Klausel ist in der Regel entsprechend dem Betriebsrentenrecht auszulegen. Aufgrund eines Betriebsübergangs endet das Arbeitsverhältnis nicht. Der Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses ist für den Erwerb gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften auch in der Insolvenz rechtserheblich. Damit liegen die Voraussetzungen eines „Ausscheidens“ des Arbeitnehmers nicht vor, wenn sein Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht. In diesen Fällen kann der Verwalter die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht in Anspruch nehmen, insbesondere den Rückkaufswert nicht zur Masse ziehen.
Hier der direkte Link: http://www.kostenlose-urteile.de/BAG-Arbeitnehmer-behaelt-Ansprueche-aus-betrieblicher-Altersversorgung-bei-Verkauf-eines-Betriebes-in-der-Insolvenz.news9800.htm
Quelle: www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin
Grüße
Ute Goebels
bav-werkstatt wünscht Allen ein schönes Weihnachtsfest…..
Verfasst von bgp24 unter bav-werkstatt am 22. Dezember 2009
bav-werkstatt wünscht Allen ein schönes Weihnachtsfest…..
und möchte Sie mit diesem wunderschönen Video, welches uns ein Kunde übermittelt hat, zum träumen anregen. Genießen Sie es, lehnen Sie sich mal zurück und lassen sich ganz einfach treiben.
Ihr Team der bav-werkstatt.de
das gesamte team der bav-werkstattsagt danke für 2009 und freut sich mit ihnen auf 2010.
kurz das Bild klicken…











