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Haben Sie das Finanzamt wieder beschenkt?
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 1. Februar 2012
…wenn JA, dann versprechen Sie mir, dass Sie ab 2012 nicht mehr das Finanzamt mit Ihrem Weihnachtsgeld beschenken sondern es für Ihre eigene Vorsorge nutzen.
Es kommt doch immer noch eine große Zahl von Arbeitnehmern glücklicherweise in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende vom Arbeitgeber zu erhalten. Ich spreche hier zum Beispiel vom Weihnachtsgeld.
Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil dieser Sonderzahlung übrig, außer Sie hatten bereits Kontakt mit B.G.-p. oHG und haben sich beraten lassen. Wenn nicht dann waren Ihre Weihnachtsfreuden vielleicht etwas getrübt, doch das Finanzamt hat sich gefreut…
Warum? Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz. Doch, das muss nicht sein! Oder?
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie künftig Ihr Weihnachtsgeld vor dem steuerlichen Zugriff des Staates schützen. Und zwar im Zuge einer so genannten Entgeltumwandlung, zum Beispiel mit einer Direktversicherung. Das Schöne daran, Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf – und können weiteres Einsparpotential nutzen. Zum Rest des Beitrags »
Hier die Änderungen fuer 2012!
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, VorsorgeNews am 17. Januar 2012
..auch das Jahr 2012 wird wieder für Sie und ALLE Bürgerinnen und Bürger spannend!
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Natürlich gibt es eine Vielzahlt von Veränderungen und Neuerungen im Finanz- und Versicherungsbereich. Meine Aufgabe getreu dem Firmenslogan "wir informieren wirklich" ist es, Ihnen einen komprimierten Überblick zusammenzustellen! Los geht`s:
>>Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente wird angehoben
Ab dem 01.01.2012 kommt es zur stufenweisen Anpassung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr.
Im Klartext: Ab 2012 geht es später in Rente! Die Anpassung ist zwischen 2012 und 2029 vorgesehen.
>>Riester-Rente
Zum 01.01.2012 werden die bisherigen "Null-Verträge" abgeschafft. Es müssen in Zukunft Alle Riester-Sparer künftig mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
>>Betriebliche Altersvorsorge = bAV![]()
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67.200 Euro jährlich, erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag auf 2.688 Euro im Jahr (224 Euro monatlich).
>>Basisrente:
Der Anteil der Altersvorsorgebeiträge der Absetzbar ist, steigt im Jahr 2012 auf 74 Prozent, also 14.800 Euro bei Ledigen und 29.600 Euro bei Ehegatten jährlich an.
Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung der Erträge kommt es dann ebenfalls zu einer Erhöhung auf künftig 64 Prozent.
>>Änderung der Regelaltersgrenze:
Aufgrund der Änderung der Regelaltersgrenzen wird die Altersgrenze zum 01.01.2012 für alle drei Schichten in der Altersvorsorge, auf das Endalter 62 angehoben. Heißt für Sie, um die steuerlichen Vorteile und / oder Fördermöglichkeiten zu nutzen und zu profitiren, muss der Vertrag mindestens auf das Endalter 62 abgeschlossen werden.
>>Unisex-Tarife
Bereits -mitte 2011- haben wir dieses Thema beleuchtet, hier nochmals in Kürze; ab dem 21.12.2012 müssen nach dem EuGH-Urteil alle Versicherer Unisex-Tarife anbieten und dürfen in der Kalkulation nicht mehr zwischen Frauen und Männer unterscheiden. Bedeutet für Sie:
>Private Krankenvericherung und privaten Rentenversicherung steigende Beiträge für die Männer und sinkende Beiträge für die Frauen.
>Risikolebensversicherung sinkende Beiträge für die Männer und steigende Beiträge für die Frauen.
>>Familienpflegezeit:
Ab 01.01.2012 können Arbeitnehmer, natürlich mit Zustimmung des Arbeitgebers, Ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zur Pflege eines nahen Angehörigen reduzieren.
Und was ist mit dem Gehalt?
In dieser sogenannten Familienpflegezeit wird dem Arbeitnehmer neben dem Teilzeitlohn zusätzlich ein Ausgleich für die Gehaltseinbuße vom Arbeitgeber gezahlt. Nimmt dann der Arbeitnehmer seine Vollzeit-Tätigkeit wieder auf, muss er solange zu den reduzierten Bezügen arbeiten, bis sich der vom Arbeitgeber geleistete Ausgleich wieder relativiert hat.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir doch einfach eine Mail
an info@bgp-online.de oder ugoebels@web.de oder nutzen einfach die Kommentarfunktion.
Wir wünschen ALLEN Kunden, Interessenten, Freunden ein spannenden Jahr 2012 und freuen uns schon jetzt wenn wir auch das 2012 gemeinsam zu einem
erfolgreichen Jahr machen werden!!
Herzliche Grüße .jpg)
Irene Bernard Ute Goebels
Der Chef hilft beim Sparen
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, VorsorgeNews am 16. Januar 2012
Vermögenswirksame Leistungen (VL) stehen Arbeitnehmern und Angestellten zu, sofern dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Doch nur jeder Sechste beansprucht eine derartige Zugabe, obwohl diese nicht an die eigentliche Gehaltshöhe gebunden ist.
Deshalb lohnt es sich durchaus, seinen Arbeitgeber daraufhin anzusprechen. Und innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gibt es vom Staat oft sogar noch eine Zulage. Gab es früher Vermögenswirksame Leistungen (VL) eigentlich nur für Bausparer oder traditionelle Sparer, wird diese zusätzliche Leistung heutzutage meist auch an eine betriebliche Altersversorgung (bAV) gekoppelt.
So können viele Arbeitnehmer in den Genuss einer zusätzlichen Rente von der Firma kommen, vorausgesetzt das Unternehmen verfügt bereits über derartige Angebote.
Bequemer und sicherer lässt sich kaum für den Ruhestand vorsorgen. Denn über lange Zeiträume können auch so ansehnliche Beträge erwirtschaftet werden. Lassen Sie sich beraten.
>> Erste Informationen gibt es hier: http://bit.ly/lLqqJh
Grüße und eine schöne Woche
Ute Goebels![]()












