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Betrieblichen Altersvorsorge noch in 2011 nutzen!

Betriebliche Altersvorsorge,Direktversicherung,

Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen: Ein neuartiger Service für alle Arbeitgeber, Unternehmer und Personalleiter. Mit dem neuartigen Angebot werden wieder neue Maßstäbe gesetzt und die Kunden sind begeistert. Mit neuen Ideen stärkt das Unternehmen seit Jahren schon das Kerngeschäft die "Betriebliche Altersvorsorge". Eine dieser Innovationen ist das neue Angebot "Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen".

Hintergrund: Nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) kann in der gesetzlichen Rentenversicherung – analog auch in den Standesversorgungswerken - in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen. Ab 01.01.2012 gilt diese Regelung dann auch für die betriebliche Altersvorsorge.

Aus diesem Grund starten wir die Herbstoffensive "Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge noch in 2011 nutzen".  Denn es geht darum das Arbeitnehmerinnen und auch Arbeitnehmer, sich noch im Jahr 2011 entscheiden eine Entgeltumwandlung abzuschließen. Wichtig, auch mit kleinen Beiträgen in der Betrieblichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) sichern Sie sich die Vorteile einer Leistung zum Endalter 60 statt mit 62 Jahren die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge als lebenslange Rente oder aber als vollständige Kapitalleistung zu erhalten.

Selbst Kenner der Materie sind von der Aktion und den damit verbundenen Absatzpotenzialen überzeugt. Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge liegen auf der Hand: Das besondere Herbstangebot wurde von einer Gruppe von Experten ins Leben gerufen und besticht insbesondere durch spezielle Mitarbeiter anschreiben sowie weiteren Informationen die den Unternehmern,Firmeninhabern, Personalabteilungen zur Verfügung gestellt werden.

Irene Bernard, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG, plaudert aus dem Nähkästchen: "Immer wieder haben wir in Meetings intensiv die wesentlichen gesetzlichen Änderungen besprochen. Vermutlich waren es die kreativen Köpfe der Marketingabteilung, die den Ausschlag für Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen gaben. Herausgekommen ist eine sehr gute innovative Lösung.

Nochmals an ALLE Unternehmer, Arbeitgeber und Personalleiter nehmen Sie bitte die soziale Verantwortung in die Hand und informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn somit haben diese die Chance bereits Rente oder Kapital aus Ihrer Betriebsrente zu beziehen.
Sichern Sie sich jetzt dauerhaft die heutigen Vorteile!

Bei  senden Sie bitte direkt eine eMail an: info@bav-werkstatt.de oder nutzen RECHTS den direkten Chatt "contact us"

Einen schöne Woche wünscht Ihnen

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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Betriebliche Altersvorsorge wird immer noch vernachlässigt

Betriebliche Altersvorsorge,Direktversicherung,Gehaltsumwandlung

 

Die Angst vor der Altersarmut hat in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg im Bereich der privaten Altersvorsorge geführt. Für Experten ist diese Säule der Alterssicherung aber noch lange nicht ausreichend. Im Gegenteil, Finanzexperten machen sich für eine weitere Option stark – die betriebliche Altersvorsorge Informationen zur Rentenversicherung. Letztere ist in Deutschland nach wie vor kaum verbreitet. Entsprechend mager fällt auch der Beitrag zum Rentenaufkommen aus.

Laut einer aktuellen Studie der Fondsgesellschaft Fidelity International kann die betriebliche Altersvorsorge gerade einmal vier Prozent zu den gesamten Rentenbezügen in Deutschland beisteuern. Andere Länder sind in diesem Zusammenhang schon deutlich weiter. So setzt in den Niederlanden ein großer Teil der Arbeitnehmer auf diese Form der Alterssicherung. Rund ein Drittel der Rentenbezüge stammt bei unseren Nachbarn aus dem Topf der betrieblichen Altersvorsorge.

Altersvorsorge – alle Optionen nutzen 

Eine Ursache dieser Entwicklung ist sicher der mangelnden Präsenz der bAV in den Medien geschuldet. Während für Basisrente, Lebensversicherungen und die Riester-Verträge in Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen geworben wird, steht die betriebliche Altersvorsorge in diesem Bereich eher am Rand, wird infolge dessen von der eigentlichen Zielgruppe auch nicht wahrgenommen.

Eine weitere Hürde: In Beratungsgesprächen mit Vermögens- und Finanzberatern dreht es sich in der Regel um die private Altersvorsorge. Eine bAV spielt auch hier nur eine untergeordnete Rolle. 

Dabei ist die betriebliche Altersvorsorge bei objektiver Betrachtung durchaus eine sinnvolle Option für die finanzielle Sicherheit im Ruhestand. Woran die Entwicklung der bAV bislang scheitert, sind die Hürden, welche dieser Form der Altersvorsorge im Weg stehen.

Oft wissen Arbeitnehmer nicht, welche Durchführungswege die betriebliche Altersvorsorge hat. Neben dem Faktor Unwissenheit sind es Ressentiments, welche viele Arbeitnehmer davon abhalten, diese Form der Alterssicherung zu nutzen. Dabei sehen Experten diese Zurückhaltung kritisch. 

Denn nicht selten legt der Chef auf den Beitrag vom Arbeitnehmer für die bAV noch einen kleinen Bonus drauf. Was Beschäftigte unter anderem umtreibt, ist die Sorge, im Fall des Arbeitsplatzwechsels die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge zu verlieren. Eine falsche Annahme. Erst kürzlich haben Experten darauf verwiesen, dass der Anspruch aus einer betrieblichen Altersvorsorge auch dann erhalten bleibt, wenn Betroffene das Unternehmen wechseln.

Bessere Aufklärung und Imagepflege

Was wäre nötig, um die Meinung der Arbeitnehmer in Deutschland zu verändern? Aus Sicht der Experten ist der Maßnahmenkatalog klar. Eine der wichtigen Säulen wäre eine bessere Aufklärung, in deren Rahmen die Vorteile für den Arbeitnehmer noch klarer herausgearbeitet werden. Parallel wäre es aber auch notwendig, die betriebliche Altersvorsorge in verschiedenen Punkten anzupassen und die Attraktivität so zu steigern.

Danke:P an: finanzen.de, die uns diesen Gastbeitrag zur Verfügung gestellt haben.

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Apothekentarifvertrag 2012 zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung

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 Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung….

…zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und ADEXA (Apothekengewerkschaft) wurde mit Wirkung zum 01.01.2012, abgeschlossen.

 Die angestellten Mitarbeiter haben – sofern Tarifbindung besteht – künftig einen Anspruch auf einen Betrag zur Altersversorgung. Die Beitragshöhe ist gestaffelt von mindestens 10 EUR bis max. 27,50 EUR pro Monat und zusätzlich ist ein Arbeitgeber-Zuschuss bei Sozialversicherungs-Ersparnis von 20% fällig, diese entsteht wenn ihr Mitarbeiter freiwillig eine Entgeltumwandlung beantrag.
 
Ihr Vorteil:
 Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) sind im Gegensatz zur Barlohnerhöhung steuer- und sozialabgabenfrei sowie bilanzneutral!!.

 Der Anspruch Ihrer Mitarbeiter gilt ab dem 01. Januar 2012. Über die Einzelheiten habe ich Sie ja bereits im Detail informiert! Gemäß Tarifvertrag obliegt es Ihnen, Ihre Mitarbeiter über die Regelungen des Tarifvertrages zu informieren.

Auch wenn Sie nicht tarifgebunden sind, bieten Ihnen die Regelungen beste Chancen, soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter zu zeigen und Lohnnebenkosten zu sparen.

Außerdem binden Sie Ihre qualifizierten Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Ihre Mitarbeiter erhalten hohe staatliche Förderungen und können den derzeitigen Garantiezins in Höhe von 2,25% noch genießen, welcher ab dem 01.01.2012 auf 1,75% abgesenkt wird.

Helfen Sie als Arbeitgeber / Unternehmer mit, dass ihre Mitarbeiter sich die Vorteile sichern – und eine Entgeltumwandlung schon in 2011 vereinbaren:

>>zum 1.1.2012 wird der gesetzliche Garantiezins von 2,25% auf 1,75% gesenkt. Zudem gilt für Versorgungszusagen ab dem 1.1.2012 als Untergrenze für bAV-Leistungen im Regelfall das 62. statt das 60. Lebensjahr.

>>Wird eine Entgeltumwandlung noch in 2011 vereinbart, erhalten Ihre Mitarbeiter sowohl die höheren Garantien (und das für die gesamte Vertragsdauer!) als auch das für die Inanspruchnahme von bAV-Leistungen jüngere Regel-Mindestalter von 60 Jahren.

 

 

Wie lösen Sie die zukünftigen Haftungsprobleme gemäß § 4a BetrAVG? Ganz einfach, sprechen Sie die Versicherungsmakler der Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG http://www.bav-werkstatt.de an. Diese nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab und sparen Ihnen somit Zeit und Nerven.

Die Beratung bezieht sich zunächst auf Chancen und Auswirkungen für Ihr Unternehmen / Apotheke.

Eine fachkundige und unbürokratische Abwicklung steht dabei immer im Vordergrund. Rufen Sie an Tel. 0971 – 3842, schicken Sie eine EMail: info@bav-werkstatt.de oder ugoebels@web.de oder chatten (siehe Rechts den Button) Sie mit mir / uns.
   
   Eines ist versprochen, wir nehmen uns gern Zeit für Sie!!!!.      

 

Wünsche eine schöne Woche Ihre

Ute Goebels

 

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Tarifvertrag fuer Apothekenmitarbeiter

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Der Zeitpunkt zur Einführung des neuen "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ tritt zum 1.1.2012 bundesweit in Kraft.

In diesem Tarifvertrag wurde unter anderem geregelt das es verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung gibt. Bisher, und das gilt noch bis zum 31.12.2011, hatte der Tarifvertrag lediglich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung in der Direktversicherung vorgesehen. Ab 1.1.2012 steht den Mitarbeitern in Apotheken gegenüber ihrem Arbeitgeber erstmalig ein Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu. Dies ist eine gewaltige Veränderung und sorgt sicher für einen großen Schub bei den Apothekeninhabern sowie auch den Apothekenmitarbeitern führen.

Hier noch ein paar wichtige Punkte zum neuen Tarifvertrag:

Wo gilt der neue Tarifvertrag?
  • Bundesweit mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen
  • Für alle tarifgebundenen Apothekeninhaber mit Ausnahme der Krankenhausapotheken
  • Darüber hinaus auch die nicht tarifgebundenen Apothekeninhaber, soweit diese die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter an die tarifvertraglichen Regelungen angelehnt haben. Hier so eine typische Klausel wie sie in Arbeitsverträgen vorzufinden ist, beispielsweise: „Es gelten die Tarifverträge für Mitarbeiter in Apotheken in ihrer jeweils gültigen Fassung.“ In solchen Fällen gelten alle entsprechen- den Tarifverträge – also auch der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.

Welche Personen profitieren vom Tarifvertrag?
  •  Apotheker
  •  Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
  •  Apothekerassistenten
  •  Pharmazie-Ingenieure und Diplompharmazie-Ingenieure
  •  Apothekenassistenten
  •  Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
  •  Apothekenhelfer
  •  Apothekenfacharbeiter
  •  Pharmazeutische Assistenten
  •  Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
So, das waren nun die ersten ausführlichen Eckpunkte, weitere Infos gibt es auch unter:

Im nächsten Artikel geht es um die Höhe der Zuschüsse, die ab 2012 laut Tarifvertrag zu zahlen sind!
 
 
 
Grüße
Ute Goebels
 

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So ändert sich die Altersrente ab 2012

 

 

Es war wirklich kein Witz was ich in meinem letzten Blog-Artikel geschrieben habe. Deshalb heute nochmals:

Ab 1. Januar 2012 gibt es folgende Änderungen nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG). 

 

Demnach kann dann, in der gesetzlichen Rentenversicherung (oder auch Standesversorgungswerken) wirklich in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen. 

Diese Regelung gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge, Stichtag 01.02.2012. 

Die Verträge, die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, für diese ergeben sich keine Änderungen. Nur für Verträge (Versorgungszusagen), die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen / erteilt werden, gilt das 62 Lebensjahr bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als echte Untergrenze für die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge! 

Für alle die es immer noch nicht glauben hier der Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 31.03.2010 RD Nr.: 249.

Nochmals, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich noch in diesem Jahr also im Jahr 2011 für eine Entgeltumwandlung innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden, sichern sich auf jeden Fall die Option, schon mit dem 60. Lebensjahr die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als lebenslange Rentenzahlung oder vollständige Kapitalleistung in Anspruch nehmen zu können. 

Ich finde das ist Grund genug noch in diesem Jahr zu handeln.

 

Grüße von

Ute Goebels 

wir informieren wirklich

 

PS. Bei Fragen können Sie auch gerne mit uns chatten. Hier rechts unterhalb der Kategorie finden Sie den Chatt-Button, einfach klicken und los geht`s…

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