Beiträge getagged mit Betriebsrente

Haben Sie das Finanzamt wieder beschenkt?

Betriebliche Altersvorsorge, bav-werkstatt…wenn JA, dann versprechen Sie mir, dass Sie ab 2012 nicht mehr das Finanzamt mit Ihrem Weihnachtsgeld beschenken sondern es für Ihre eigene Vorsorge nutzen.

Es kommt doch immer noch eine große Zahl von Arbeitnehmern glücklicherweise in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende vom Arbeitgeber zu erhalten. Ich spreche hier zum Beispiel vom Weihnachtsgeld.

Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil dieser Sonderzahlung übrig, außer Sie hatten bereits Kontakt mit B.G.-p. oHG und haben sich beraten lassen. Wenn nicht dann waren Ihre Weihnachtsfreuden vielleicht etwas getrübt, doch das Finanzamt hat sich gefreut…

Warum? Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz. Doch, das muss nicht sein! Oder?

Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie künftig Ihr Weihnachtsgeld vor dem steuerlichen Zugriff des Staates schützen. Und zwar im Zuge einer so genannten Entgeltumwandlung, zum Beispiel mit einer Direktversicherung. Das Schöne daran, Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf – und können weiteres Einsparpotential nutzen. Zum Rest des Beitrags »

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Betriebrente und Krankenkassenbeiträge

 

 

 

Betriebsrenten und Krankenkassenbeiträge, bei dieser unendlichen Geschichte gib es jetzt endlich mal ein Urteil, aber lesen Sie selbst…. Betriebsrenten: Erster Vergleich nach wegweisendem Urteil:

Erstmals liegen Zahlen zur Befreiung von Sozialbeiträgen vor! Erstmals gibt es Zahlen zur Frage, inwieweit Betriebsrenten frei von Sozialbeiträgen sind. Ein Rentner, der wegen dieser Frage vor dem Bundesverfassungs-gericht geklagt hatte, schloss im Januar einen Vergleich mit seiner Krankenkasse. Das erfuhr das Anlegermagazin 'Börse Online' (Ausgabe 09/2011, EVT 24. Februar) aus Kreisen des Bundessozialgerichts, wo der Vergleich geschlossen worden war. Demnach sind Sozialbeiträge nur auf jene Auszahlungen zu leisten, die durch Prämien während des Zeitraums erwirtschaftet worden sind, in dem der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war (Az. B 12 KR 20/10).

Konkret wurde in dem betreffenden Fall aus der betrieblichen Altersvorsorge eine Einmalzahlung von fast 70.000 Euro fällig. Lediglich knapp 20.000 Euro davon beruhten auf Einzahlungen im Zeitraum, in dem der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Der Rest stammte aus Prämien des Arbeitnehmers, der die Police privat fortgeführt hatte. Nun darf die Krankenkasse nur die knapp 20.000 Euro, verteilt auf 120 Monate, mit Beiträgen belasten. Die Pressestelle des Bundessozialgerichts bestätigte die Angaben auf Anfrage von 'Börse Online'.

Im vergangenen Herbst hatte das Bundesverfassungsgericht in demselben Fall entschieden, dass bei Betriebsrenten die Sozialbeiträge teilweise wegfallen können. Allerdings machten die Richter in der Entscheidung keine definitive Vorgabe, welche Zahlungen dies betrifft. Sie setzen allerdings eine grundsätzliche Vorbedingung für einen teilweisen Wegfall: Der Arbeitnehmer muss zu Beginn der privaten Fortführung im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer eingetragen sein. Das war in diesem Fall gegeben (Az. 1 BvR 1660/08).

Rechtsanwalt Jens Steinhauer von der Mendener Kanzlei Steinhauer Günther bezeichnete die Entwicklung gegenüber 'Börse Online' als "sehr erfreulich" und "vorteilhaft für viele Arbeitnehmer". Er hatte das Verfahren, das nun seinen Abschluss gefunden hat, juristisch begleitet.

Ich finde eebenfalls das dieses Urteil sehr positiv für alle Arbeitnehmer zu werten ist. Aus diesem Grund gebe ich heute gerne diese Information an meine treuen Leser weiter!

Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt:
BÖRSE ONLINE Verlag GmbH & Co KG, Postfach 80 02 27, D-81602 München

Frühlingsgrüße aus Bad Kissingen

Ute Goebels

 



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So geht`s mit der modernen Personalführung

 

 

 

 

 

Die bisherigen Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge haben sicherlich Ihr Interesse geweckt. Sie wissen, dass Sie als Arbeitgeber, zum Beispiel mit einer Direktversicherung oder Unterstützungskasse die vielfältigen Vorteile der modernen Art von Personalführung nutzen können.

Natürlich sprechen auch Fakten in Euro und Cent für die Einführung der BetriebsRente. Stichwort - Sozialversicherungsersparnis, weniger Berufsgenossenschaftsbeiträge…..

Heute möchte ich beim Thema BetriebsRente, über das moderne Element der Personalführung informieren. Ich finde die BetriebsRente in der klassischen Form der Direktversicherung und/oder Unterstützungskasse ist für die moderne Arbeitswelt wie geschaffen. Aber auch die "Minijobrente" hat viele, viele Vorteile zu bieten.

Die Arbeitswelt dreht dich immer schneller …
….und vom Lehrling bis zum Seniorchef solch eine Karriere scheint heute kam noch denkbar zu sein.
Früher war es doch so: "Nach der Kinder- und Jugend zeit folgt die Arbeit zeit das sogenannte Erwerbsleben. Für die Frauen war dies oft die lange Zeit vom Familienleben. Nach dieser Zeit kam dann die Rente. Eine Absicherung war damals so, das der Hauptverdiener entsprechend abzusichern war. Einerseits gegen Arbeitsausfall und manchmal auch gegen Tod. Das alles wurde über Versicherungen geregelt." 
Und HEUTE: " Die aktuelle Situation hat natürlich nichts mehr mit dem von früher zu tun. Die Arbeitswelt hat sich weltweit komplett verändert und jeder einzelne spürt dies mehr oder weniger."..

 Aufregung!
In den Personalbüros dreht sich die obige Geschichte täglich weiter. "Die Alleinerziehende Mutter benötigt dringend, flexible Arbeitszeiten, beim anderen Kollegen geht es um die bevorstehende Scheidung und somit neue Papiere und und und. Ja und jetzt kommt noch ein Kollege der fragt, ob denn die Rente ab 67 auch schon für ihn gilt…
 

BetriebsRenten;
Die soeben beschriebenen Fakten schreien doch nach einem modernen Personalsystem mit Flexibilität. Genau dafür gibt es die BetriebsRente, wenn sie optimal installiert wird und die richtigen Durchführungswege gewählt werden.

Mein bzw. unser Feedback von Unternehmern zeigt, dass immer mehr Arbeitgeber erkennen, dass gutes Fachpersonal nur noch zu bekommen und auch  teilweise nur noch zu halten ist wenn zum Beispiel eine oder mehrere Formen von BetriebsRenten angeboten werden. Aber auch andere soziale Vergünstigungen wie Firmen-Gruppen-Krankenversicherungen, oder Tankgutscheine, Handykosten oder, oder werden sehr gerne genutzt.

Es sind viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Reden Sie mit unabhängigen Beratern….. 

Grüße

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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