Beiträge getagged mit Direktversicherung

Haben Sie das Finanzamt wieder beschenkt?

Betriebliche Altersvorsorge, bav-werkstatt…wenn JA, dann versprechen Sie mir, dass Sie ab 2012 nicht mehr das Finanzamt mit Ihrem Weihnachtsgeld beschenken sondern es für Ihre eigene Vorsorge nutzen.

Es kommt doch immer noch eine große Zahl von Arbeitnehmern glücklicherweise in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende vom Arbeitgeber zu erhalten. Ich spreche hier zum Beispiel vom Weihnachtsgeld.

Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil dieser Sonderzahlung übrig, außer Sie hatten bereits Kontakt mit B.G.-p. oHG und haben sich beraten lassen. Wenn nicht dann waren Ihre Weihnachtsfreuden vielleicht etwas getrübt, doch das Finanzamt hat sich gefreut…

Warum? Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz. Doch, das muss nicht sein! Oder?

Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie künftig Ihr Weihnachtsgeld vor dem steuerlichen Zugriff des Staates schützen. Und zwar im Zuge einer so genannten Entgeltumwandlung, zum Beispiel mit einer Direktversicherung. Das Schöne daran, Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf – und können weiteres Einsparpotential nutzen. Zum Rest des Beitrags »

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Letzte Chance auf Rente mit 60

Rente,Frührente,Direktversicherung,EntgeltumwandlungBekannt ist das immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Vorteile der steuerfreien Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse nutzen. Auch die Verbraucherzentrale bescheinigt der Entgeltumwandlung beste Fördermöglichkeiten.

Warum, weil Beträge 100% steuerfrei in die Altersversorgung eingezahlt werden können und man dann zum Zeitpunkt wo die Leistung kommt, zwischen Kapital und Rente frei wählen kann. Super ist es, es rechnet sich wirklich für jede Altersgruppe. Ob Sie noch 27 Jahre arbeiten oder vielleicht schon in vier oder fünf  Jahren in Rente gehen, egal durch die Steuervorteile ergibt sich eine tolle Rendite.

Aber Achtung, zum 01.01.2012 kommt es zu einer wichtigen Änderung für alle Neuverträge. Durch das neue RV-Altersrentenanpassungsgesetz  wird das Mindestalter für die erstmalige Leistung bei der betrieblichen Altersvorsorge von 60 auf 62 Jahre angehoben.  Bedeutet das in Zukunft wirklich niemand ! mehr seine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres bekommen kann.

>>>Jetzt Rente ab 60 sichern und genießen……

Alle Arbeitnehmerinne und Arbeitnehmer, die sich noch in diesem Jahr, Beginn 2011, entscheiden, sichern sich die Möglichkeit, schon mit dem vollendeten 60. Lebensjahr die entsprechenden Leistungen der Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse als lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalleistung in Anspruch nehmen zu können.

Zusätzlichen Rentenvorteil sichern und Rente noch ab 60 genießen! >>>Angebotsblatt!!

Grüße und nicht warten die Zeit läuft..

Ute Goebels

 

 

PS. Zum Jahreswechsel kommt es auch noch durch gesetzliche Änderungen zur Reduzierung des Garantiezinses von aktuell 2,25% auf künftig 1,75%.

>>>Letzte Chance auf höheren Garantiezins





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Betrieblichen Altersvorsorge noch in 2011 nutzen!

Betriebliche Altersvorsorge,Direktversicherung,

Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen: Ein neuartiger Service für alle Arbeitgeber, Unternehmer und Personalleiter. Mit dem neuartigen Angebot werden wieder neue Maßstäbe gesetzt und die Kunden sind begeistert. Mit neuen Ideen stärkt das Unternehmen seit Jahren schon das Kerngeschäft die "Betriebliche Altersvorsorge". Eine dieser Innovationen ist das neue Angebot "Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen".

Hintergrund: Nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) kann in der gesetzlichen Rentenversicherung – analog auch in den Standesversorgungswerken - in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen. Ab 01.01.2012 gilt diese Regelung dann auch für die betriebliche Altersvorsorge.

Aus diesem Grund starten wir die Herbstoffensive "Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge noch in 2011 nutzen".  Denn es geht darum das Arbeitnehmerinnen und auch Arbeitnehmer, sich noch im Jahr 2011 entscheiden eine Entgeltumwandlung abzuschließen. Wichtig, auch mit kleinen Beiträgen in der Betrieblichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) sichern Sie sich die Vorteile einer Leistung zum Endalter 60 statt mit 62 Jahren die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge als lebenslange Rente oder aber als vollständige Kapitalleistung zu erhalten.

Selbst Kenner der Materie sind von der Aktion und den damit verbundenen Absatzpotenzialen überzeugt. Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge liegen auf der Hand: Das besondere Herbstangebot wurde von einer Gruppe von Experten ins Leben gerufen und besticht insbesondere durch spezielle Mitarbeiter anschreiben sowie weiteren Informationen die den Unternehmern,Firmeninhabern, Personalabteilungen zur Verfügung gestellt werden.

Irene Bernard, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG, plaudert aus dem Nähkästchen: "Immer wieder haben wir in Meetings intensiv die wesentlichen gesetzlichen Änderungen besprochen. Vermutlich waren es die kreativen Köpfe der Marketingabteilung, die den Ausschlag für Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen gaben. Herausgekommen ist eine sehr gute innovative Lösung.

Nochmals an ALLE Unternehmer, Arbeitgeber und Personalleiter nehmen Sie bitte die soziale Verantwortung in die Hand und informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn somit haben diese die Chance bereits Rente oder Kapital aus Ihrer Betriebsrente zu beziehen.
Sichern Sie sich jetzt dauerhaft die heutigen Vorteile!

Bei  senden Sie bitte direkt eine eMail an: info@bav-werkstatt.de oder nutzen RECHTS den direkten Chatt "contact us"

Einen schöne Woche wünscht Ihnen

Ute Goebels

wir informieren wirklich

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