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Apothekentarifvertrag 2012 zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, VorsorgeNews am 6. Juli 2011

Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung….
…zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und ADEXA (Apothekengewerkschaft) wurde mit Wirkung zum 01.01.2012, abgeschlossen.
Die angestellten Mitarbeiter haben – sofern Tarifbindung besteht – künftig einen Anspruch auf einen Betrag zur Altersversorgung. Die Beitragshöhe ist gestaffelt von mindestens 10 EUR bis max. 27,50 EUR pro Monat und zusätzlich ist ein Arbeitgeber-Zuschuss bei Sozialversicherungs-Ersparnis von 20% fällig, diese entsteht wenn ihr Mitarbeiter freiwillig eine Entgeltumwandlung beantrag.
Ihr Vorteil:
Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) sind im Gegensatz zur Barlohnerhöhung steuer- und sozialabgabenfrei sowie bilanzneutral!!.
Der Anspruch Ihrer Mitarbeiter gilt ab dem 01. Januar 2012. Über die Einzelheiten habe ich Sie ja bereits im Detail informiert! Gemäß Tarifvertrag obliegt es Ihnen, Ihre Mitarbeiter über die Regelungen des Tarifvertrages zu informieren.
Auch wenn Sie nicht tarifgebunden sind, bieten Ihnen die Regelungen beste Chancen, soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter zu zeigen und Lohnnebenkosten zu sparen.
Außerdem binden Sie Ihre qualifizierten Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Ihre Mitarbeiter erhalten hohe staatliche Förderungen und können den derzeitigen Garantiezins in Höhe von 2,25% noch genießen, welcher ab dem 01.01.2012 auf 1,75% abgesenkt wird.
Helfen Sie als Arbeitgeber / Unternehmer mit, dass ihre Mitarbeiter sich die Vorteile sichern – und eine Entgeltumwandlung schon in 2011 vereinbaren:
>>zum 1.1.2012 wird der gesetzliche Garantiezins von 2,25% auf 1,75% gesenkt. Zudem gilt für Versorgungszusagen ab dem 1.1.2012 als Untergrenze für bAV-Leistungen im Regelfall das 62. statt das 60. Lebensjahr.
>>Wird eine Entgeltumwandlung noch in 2011 vereinbart, erhalten Ihre Mitarbeiter sowohl die höheren Garantien (und das für die gesamte Vertragsdauer!) als auch das für die Inanspruchnahme von bAV-Leistungen jüngere Regel-Mindestalter von 60 Jahren.
Wie lösen Sie die zukünftigen Haftungsprobleme gemäß § 4a BetrAVG? Ganz einfach, sprechen Sie die Versicherungsmakler der Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG http://www.bav-werkstatt.de an. Diese nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab und sparen Ihnen somit Zeit und Nerven.
Die Beratung bezieht sich zunächst auf Chancen und Auswirkungen für Ihr Unternehmen / Apotheke.
Eine fachkundige und unbürokratische Abwicklung steht dabei immer im Vordergrund. Rufen Sie an Tel. 0971 – 3842, schicken Sie eine EMail: info@bav-werkstatt.de oder ugoebels@web.de oder chatten (siehe Rechts den Button) Sie mit mir / uns.
Eines ist versprochen, wir nehmen uns gern Zeit für Sie!!!!.
Wünsche eine schöne Woche Ihre
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Details zum Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, VorsorgeNews am 28. Juni 2011

Der Tarifvertrag gibt als einzig zulässigen Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Ein Versorgungsträger auf deutsch eine Versicherungsgesellschaft wird nicht vorgeschrieben.
Hier noch weitere Regelungen des Tarifvertrages
Ein paar formelle Voraussetzung
- Der neue Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge (gültig ab 1.1.2012) gibt vor, dass eine Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber (Apothekeninhaber) und Mitarbeiter zwingend schriftlich zu vereinbaren ist. Ein Muster zur Entgeltumwandlungsvereinbarung finden Sie hier >>>MUSTER <<<
- Es gilt von Beginn an eine sofortige Unverfallbarkeit. Diese gilt sowohl für die Anwartschaft, die auf dem Arbeitgeberbeitrag beruht, als auch die Anwartschaft, die auf dem Arbeitgeberzuschuss (im Fall der Entgeltumwandlung) beruht die ja jeder Mitarbeiter freiwillig tun kan, ist von Beginn an unverfallbar.
- Informationspflicht der Arbeitgeber (Apothekeninhaber) ist im Tarifvertrag geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Grundzüge der betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung, Zuschuss) zu informieren.
Besondere Regelungen für Nordrhein und Sachsen
Kammerbezirk Nordrhein
>>Für den Kammerbezirk Nordrhein gilt der neue (ab 1.1.2012 gültige)TV zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken nicht. Hier hat der Mitarbeiter lediglich einen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung im Wege der Direktversicherung. Der betreffende Rahmentarifvertrag Nordrhein ermöglicht eine Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (= in 2011 monatlich: 220,00 Euro), eine Arbeitgeberleistung ist nicht vorgesehen.
Kammerbezirk Sachsen
>> Auch für den Kammerbezirk Sachsen gilt der neue (ab 2012 gültige)TV zur betrieblichen Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter nicht. Hier besteht aktuell die besondere Situation, dass die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind. Entsprechend haben die (Bundes-) TV in Sachsen keine Gültigkeit. Der Anspruch des Apothekenmitarbeiters auf bAV durch Entgeltumwandlung richtet sich daher nach § 1a BetrAVG.
So, nach diesem Artikel wissen Sie, liebe Apothkerinnen, Apotheker und Apothekenmitarbeiter doch schon einiges was sich so in 2012 ändern wird.
Alles liebe Ihre
Ute Goebels
Alle die lieber die wichtigsten Details in Form von Video`s sehen und hören möchten, tragen sich bitte hier unten im Formular ein :
Arbeitgeberbeitrag und Arbeitgerberzuschuss in Apotheken
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, VorsorgeNews am 22. Juni 2011
Arbeitgeberbeitrag und Arbeitgerberzuschuss in Apotheken!
Heute möchte ich Ihnen weitere Details vom neuen Tarifvertrag fuer Apotheken, der ja ab 01.01.2012 gilt, vorstellen. Schwerpunkt ist der Arbeitgeberbeitrag und Arbeitgeberzuschuss der laut Tarifvertrag fällig wird.
Wie viel Arbeitgeberbeitrag erhalten die Mitarbeiter?
Die Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags steht in Abhängigkeit der wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters:
- 27,50 Euro bei mehr als 30 Stunden/Woche
- 22,50 Euro bei mehr als 20 Stunden/Woche
- 15,00 Euro bei mehr als 10 Stunden/Woche
- 10,00 Euro bei maximal 10 Stunden/Woche
Auch an die Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten wurde gedacht, sie erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten 10,00 Euro monatlich.
Neben dem Arbeitgeberbeitrag gibt es noch einen zusätzlicher Anreiz für die Apothekenmitarbeiter, den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.
Bedeutet, wenn Apothekenmitarbeiter zusätzlich Teile ihres Bruttogehalts im Rahmen einer Entgeltumwandlung (steuerlich begünstigt) für ihre Betriebsrente verwenden, dann beteiligt sich der Arbeitgeber daran. In diesem Fall ist dann ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Entgelts von Apothekeninhaber fällig!
Welches Gehalt kann umgewandelt werden?
Es kann laufendes Entgelt aber auch jährliche Sonderzahlungen (auch anteilig) umgewandelt werden
Welche Höhe des Gehalts darf umgewandelt werden?
- Maximal: Unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrags darf Entgelt bis zur Höhe von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (in 2011 monatlich: 220,- Euro) umgewandelt werden.
Minimum: Der Mindestbetrag für eine Entgeltumwandlung beträgt 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (in 2011 monatlich: 15,97 Euro).
Alle die, die wichtigsten Details in Form von Video`s sehen möchten tragen sich bitte hier unten ins Formular ein:
Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn auch dieser Blogartikel Ihr Interesse weckt. Schreiben Sie mir doch einfach ein paar Zeilen oder chatten (siehe rechts Seite) mit mir.
Grüße und bis bald
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Tarifvertrag fuer Apothekenmitarbeiter
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, VorsorgeNews am 16. Juni 2011
Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter
Der Zeitpunkt zur Einführung des neuen "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ tritt zum 1.1.2012 bundesweit in Kraft.
In diesem Tarifvertrag wurde unter anderem geregelt das es verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung gibt. Bisher, und das gilt noch bis zum 31.12.2011, hatte der Tarifvertrag lediglich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung in der Direktversicherung vorgesehen. Ab 1.1.2012 steht den Mitarbeitern in Apotheken gegenüber ihrem Arbeitgeber erstmalig ein Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu. Dies ist eine gewaltige Veränderung und sorgt sicher für einen großen Schub bei den Apothekeninhabern sowie auch den Apothekenmitarbeitern führen.
Hier noch ein paar wichtige Punkte zum neuen Tarifvertrag:
- Bundesweit mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen
- Für alle tarifgebundenen Apothekeninhaber mit Ausnahme der Krankenhausapotheken
- Darüber hinaus auch die nicht tarifgebundenen Apothekeninhaber, soweit diese die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter an die tarifvertraglichen Regelungen angelehnt haben. Hier so eine typische Klausel wie sie in Arbeitsverträgen vorzufinden ist, beispielsweise: „Es gelten die Tarifverträge für Mitarbeiter in Apotheken in ihrer jeweils gültigen Fassung.“ In solchen Fällen gelten alle entsprechen- den Tarifverträge – also auch der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Personen profitieren vom Tarifvertrag?
- Apotheker
- Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
- Apothekerassistenten
- Pharmazie-Ingenieure und Diplompharmazie-Ingenieure
- Apothekenassistenten
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
- Apothekenhelfer
- Apothekenfacharbeiter
- Pharmazeutische Assistenten
- Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Im nächsten Artikel geht es um die Höhe der Zuschüsse, die ab 2012 laut Tarifvertrag zu zahlen sind!
wir informieren wirklich
Machen Sie Gewinn mit der Betrieblichen Altersvorsorge!
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 10. Mai 2011

Heute möchte ich Ihnen die Frage stellen, welche Ziele Sie als Unternehmer mit der betrieblichen Altersvorsorge realisieren wollten oder künftig möchten.
Hier ein paar Ideen die Sie sicherlich bei der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen hatten:
- Sie möchten Lohnkosten senken
- Sie möchten Fachkräfte an ihre Firma binden
- Sie möchten Ihre Mitarbeiter motivieren
- Sie möchten eine Form des Vorruhestandes ermöglichen
- Sie möchten eine leistungsgerechte Bezahlung
- Sie möchten Berufsgenossenschafts- Beiträge sparen
u.s.w.
Ehrliche Frage an Sie: Wie zufrieden sind Sie HEUTE mit dem Ergebnis seit Einführung der „Betrieblichen Altersvorsorge“ ? Wie viele Ihrer Mitarbeiter beteiligen sich an der betrieblichen Altersvorsorge? Informieren Sie Ihre Belegschaft regelmäßig?
Dass sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, besonders für Sie als Arbeitgeber wissen Sie. Konkret ist es doch so, jeder Mitarbeiter der in ihrem Unternehmen an der betrieblichen Altersvorsorge teilnimmt, spart ihnen 25 % ihrer Sozialabgaben. (Beispiel: je 1200 € Entgeltumwandlung sinken die Arbeitskosten um 300 €).
Jetzt stelle ich Ihnen nochmals die Frage, wie viele Ihrer Mitarbeiter beteiligen sich bisher an der betrieblichen Altersvorsorge?
TIP: Wenn Sie aktiv Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss anbieten erhöht sich automatisch die Beteiligungsquote!!!!. Natürlich würde Ihr Zuschuss in die betrieblichen Altersvorsorge auf gar keinen Fall einen finanziellen Mehraufwand für Sie beziehungsweise für Ihr Unternehmen bedeuten, da Sie ja einen Teil Ihrer sozialen Ersparnis an Ihre Mitarbeiter weitergeben….. So könnte dieses Modell aussehen:
Zum Beispiel: Von den insgesamt 25% Sozialabgabenersparnis werden 15% für Arbeitnehmer und 10% für Unternehmer aufgeteilt
Zum guten Schluss, hier mal eine ganz neue Sichtweise zur Einführung oder Optimierung der "Betrieblichen Altersvorsorge". !Dass Sponsorenkonzept! Was meine ich damit, sicherlich engagieren auch Sie sich jedes Jahr aufs neue als Sponsor bei Kindergartenfesten, Schulveranstaltungen oder bei Sportveranstaltungen in Ihrer Region. Rechnet sich das wirklich immer?
Sponsern Sie ab heute ihre eigenen Mitarbeiter ohne finanziellen M E H R A U F W A N D für Sie beziehungsweise für Ihr Unternehmen. Wie ich das meine ganz einfach, das folgende Beispiel zeigt Ihnen wenn Sie Sponsor Ihrer Mitarbeiter werden das Sie auf jeden Fall eine WIN – WIN Situation erleben !
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Werden Sie aktiv und sprechen Sie mich doch einfach an….Betriebliche Altersvorsorge kann so richtig Spass machen.
Noch Fragen: eMail: ugoebels@web.de oder einfach Tel. 0971 – 3842
Sonnige Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirklich















