Beiträge getagged mit Entgeltumwandlung
Haben Sie das Finanzamt wieder beschenkt?
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 1. Februar 2012
…wenn JA, dann versprechen Sie mir, dass Sie ab 2012 nicht mehr das Finanzamt mit Ihrem Weihnachtsgeld beschenken sondern es für Ihre eigene Vorsorge nutzen.
Es kommt doch immer noch eine große Zahl von Arbeitnehmern glücklicherweise in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende vom Arbeitgeber zu erhalten. Ich spreche hier zum Beispiel vom Weihnachtsgeld.
Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil dieser Sonderzahlung übrig, außer Sie hatten bereits Kontakt mit B.G.-p. oHG und haben sich beraten lassen. Wenn nicht dann waren Ihre Weihnachtsfreuden vielleicht etwas getrübt, doch das Finanzamt hat sich gefreut…
Warum? Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz. Doch, das muss nicht sein! Oder?
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie künftig Ihr Weihnachtsgeld vor dem steuerlichen Zugriff des Staates schützen. Und zwar im Zuge einer so genannten Entgeltumwandlung, zum Beispiel mit einer Direktversicherung. Das Schöne daran, Sie haben sogar einen Rechtsanspruch darauf – und können weiteres Einsparpotential nutzen. Zum Rest des Beitrags »
Betrieblichen Altersvorsorge noch in 2011 nutzen!
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 30. August 2011
Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen: Ein neuartiger Service für alle Arbeitgeber, Unternehmer und Personalleiter. Mit dem neuartigen Angebot werden wieder neue Maßstäbe gesetzt und die Kunden sind begeistert. Mit neuen Ideen stärkt das Unternehmen seit Jahren schon das Kerngeschäft die "Betriebliche Altersvorsorge". Eine dieser Innovationen ist das neue Angebot "Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen".
Hintergrund: Nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) kann in der gesetzlichen Rentenversicherung – analog auch in den Standesversorgungswerken - in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen. Ab 01.01.2012 gilt diese Regelung dann auch für die betriebliche Altersvorsorge.
Aus diesem Grund starten wir die Herbstoffensive "Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge noch in 2011 nutzen". Denn es geht darum das Arbeitnehmerinnen und auch Arbeitnehmer, sich noch im Jahr 2011 entscheiden eine Entgeltumwandlung abzuschließen. Wichtig, auch mit kleinen Beiträgen in der Betrieblichen Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) sichern Sie sich die Vorteile einer Leistung zum Endalter 60 statt mit 62 Jahren die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge als lebenslange Rente oder aber als vollständige Kapitalleistung zu erhalten.
Selbst Kenner der Materie sind von der Aktion und den damit verbundenen Absatzpotenzialen überzeugt. Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge liegen auf der Hand: Das besondere Herbstangebot wurde von einer Gruppe von Experten ins Leben gerufen und besticht insbesondere durch spezielle Mitarbeiter anschreiben sowie weiteren Informationen die den Unternehmern,Firmeninhabern, Personalabteilungen zur Verfügung gestellt werden.
Irene Bernard, Geschäftsführer der Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG, plaudert aus dem Nähkästchen: "Immer wieder haben wir in Meetings intensiv die wesentlichen gesetzlichen Änderungen besprochen. Vermutlich waren es die kreativen Köpfe der Marketingabteilung, die den Ausschlag für Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge in der Herbstoffensive nutzen gaben. Herausgekommen ist eine sehr gute innovative Lösung.
Nochmals an ALLE Unternehmer, Arbeitgeber und Personalleiter nehmen Sie bitte die soziale Verantwortung in die Hand und informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn somit haben diese die Chance bereits Rente oder Kapital aus Ihrer Betriebsrente zu beziehen.
Sichern Sie sich jetzt dauerhaft die heutigen Vorteile!
Bei senden Sie bitte direkt eine eMail an: info@bav-werkstatt.de oder nutzen RECHTS den direkten Chatt "contact us"
Einen schöne Woche wünscht Ihnen
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Apothekentarifvertrag 2012 zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, VorsorgeNews am 6. Juli 2011

Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung….
…zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und ADEXA (Apothekengewerkschaft) wurde mit Wirkung zum 01.01.2012, abgeschlossen.
Die angestellten Mitarbeiter haben – sofern Tarifbindung besteht – künftig einen Anspruch auf einen Betrag zur Altersversorgung. Die Beitragshöhe ist gestaffelt von mindestens 10 EUR bis max. 27,50 EUR pro Monat und zusätzlich ist ein Arbeitgeber-Zuschuss bei Sozialversicherungs-Ersparnis von 20% fällig, diese entsteht wenn ihr Mitarbeiter freiwillig eine Entgeltumwandlung beantrag.
Ihr Vorteil:
Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) sind im Gegensatz zur Barlohnerhöhung steuer- und sozialabgabenfrei sowie bilanzneutral!!.
Der Anspruch Ihrer Mitarbeiter gilt ab dem 01. Januar 2012. Über die Einzelheiten habe ich Sie ja bereits im Detail informiert! Gemäß Tarifvertrag obliegt es Ihnen, Ihre Mitarbeiter über die Regelungen des Tarifvertrages zu informieren.
Auch wenn Sie nicht tarifgebunden sind, bieten Ihnen die Regelungen beste Chancen, soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter zu zeigen und Lohnnebenkosten zu sparen.
Außerdem binden Sie Ihre qualifizierten Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Ihre Mitarbeiter erhalten hohe staatliche Förderungen und können den derzeitigen Garantiezins in Höhe von 2,25% noch genießen, welcher ab dem 01.01.2012 auf 1,75% abgesenkt wird.
Helfen Sie als Arbeitgeber / Unternehmer mit, dass ihre Mitarbeiter sich die Vorteile sichern – und eine Entgeltumwandlung schon in 2011 vereinbaren:
>>zum 1.1.2012 wird der gesetzliche Garantiezins von 2,25% auf 1,75% gesenkt. Zudem gilt für Versorgungszusagen ab dem 1.1.2012 als Untergrenze für bAV-Leistungen im Regelfall das 62. statt das 60. Lebensjahr.
>>Wird eine Entgeltumwandlung noch in 2011 vereinbart, erhalten Ihre Mitarbeiter sowohl die höheren Garantien (und das für die gesamte Vertragsdauer!) als auch das für die Inanspruchnahme von bAV-Leistungen jüngere Regel-Mindestalter von 60 Jahren.
Wie lösen Sie die zukünftigen Haftungsprobleme gemäß § 4a BetrAVG? Ganz einfach, sprechen Sie die Versicherungsmakler der Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG http://www.bav-werkstatt.de an. Diese nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab und sparen Ihnen somit Zeit und Nerven.
Die Beratung bezieht sich zunächst auf Chancen und Auswirkungen für Ihr Unternehmen / Apotheke.
Eine fachkundige und unbürokratische Abwicklung steht dabei immer im Vordergrund. Rufen Sie an Tel. 0971 – 3842, schicken Sie eine EMail: info@bav-werkstatt.de oder ugoebels@web.de oder chatten (siehe Rechts den Button) Sie mit mir / uns.
Eines ist versprochen, wir nehmen uns gern Zeit für Sie!!!!.
Wünsche eine schöne Woche Ihre
Ute Goebels
wir informieren wirklich












