Beiträge getagged mit Entgeltumwandlung
Tarifvertrag fuer Apothekenmitarbeiter
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, VorsorgeNews am 16. Juni 2011
Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter
Der Zeitpunkt zur Einführung des neuen "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ tritt zum 1.1.2012 bundesweit in Kraft.
In diesem Tarifvertrag wurde unter anderem geregelt das es verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung gibt. Bisher, und das gilt noch bis zum 31.12.2011, hatte der Tarifvertrag lediglich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung in der Direktversicherung vorgesehen. Ab 1.1.2012 steht den Mitarbeitern in Apotheken gegenüber ihrem Arbeitgeber erstmalig ein Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zu. Dies ist eine gewaltige Veränderung und sorgt sicher für einen großen Schub bei den Apothekeninhabern sowie auch den Apothekenmitarbeitern führen.
Hier noch ein paar wichtige Punkte zum neuen Tarifvertrag:
- Bundesweit mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen
- Für alle tarifgebundenen Apothekeninhaber mit Ausnahme der Krankenhausapotheken
- Darüber hinaus auch die nicht tarifgebundenen Apothekeninhaber, soweit diese die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter an die tarifvertraglichen Regelungen angelehnt haben. Hier so eine typische Klausel wie sie in Arbeitsverträgen vorzufinden ist, beispielsweise: „Es gelten die Tarifverträge für Mitarbeiter in Apotheken in ihrer jeweils gültigen Fassung.“ In solchen Fällen gelten alle entsprechen- den Tarifverträge – also auch der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Welche Personen profitieren vom Tarifvertrag?
- Apotheker
- Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
- Apothekerassistenten
- Pharmazie-Ingenieure und Diplompharmazie-Ingenieure
- Apothekenassistenten
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
- Apothekenhelfer
- Apothekenfacharbeiter
- Pharmazeutische Assistenten
- Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Im nächsten Artikel geht es um die Höhe der Zuschüsse, die ab 2012 laut Tarifvertrag zu zahlen sind!
wir informieren wirklich
Pensionssicherungsverein – PSVAG
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Pensionszusage, Unterstützungskasse am 9. November 2010
HAMMER: "SONDERMELDUNG" …..jpg)
Pensionssicherungsverein (PSV) senkt in 2010 seinen Beitragssatz! Wie sicherlich allen bekannt, war der Beitragssatz zum Pensionssicherungsverein (PSVAG) im letzten Jahr, aufgrund der extrem Anzahl von insolventen Unternehmen auf 14,2‰ hochgeschnellt.
Zur Erinnerung, in den Jahren von 1975 bis 2008 lag der Beitragssatz durchschnittlich bei nur 2,3‰.!!
Für Unternehmen die bisher die Pensionszusagen und / oder Unterstützungskassenversorgung Ihren Mitarbeitern angeboten haben, führte diese Beitragsexplosion auf einen Schlag zu einer gewaltigen Kostensteigerung.
Hier nun die "gute Nachricht" der aktuelle Beitragssatz für 2010 beträgt lediglich 1,9‰!!
Hier ein konkretes Zahlenbeispiel:
Ein Unternehmen mit zum Beispiel zehn Arbeitnehmern, die jeweils eine monatliche Zuwendung in Höhe von Euro 500,– erhalten, hatte im Durchschnitt eine jährliche PSV-Beitrags-belastung von:
-
2008 = Euro 740,oo
-
2009 = Euro 5.837,oo
-
2010= Euro 780,oo*
* ohne Berücksichtigung der fünfjährigen PSV- Beitragsverteilung der 2009er Beitragszahlung; Musterausrechnung mir konservativem Zinsprodukt.
ACHTUNG: Da ja der PSV in 2009 (aufgrund der extremen Höhe) i.d.R. über fünf Jahre verteilt angesetzt wurde, um die Liquidität der Unternehmen zu schonen (8,5‰ in 2009 und 1,5‰ in den vier Folgejahren). Somit wird die PSV Beitragszahlung noch bis 2013 weiterhin etwas vorbelastet bleiben …
Mein persönliches Fazit: Ich finde es positiv das die Beitragsreduzierung, wieder auf ein normales Maß, zurückgekehrt ist. Somit meine BITTE an alle Unternehmer die bisher zögerlich bei der Einführung der Unterstützungskasse waren, bitte melden und Termin vereinbaren!
Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirklich
So wirkt sich die Finanzkrise auf die Pensionskasse – Direktversicherung aus?
Verfasst von bgp24 unter Direktversicherung, bav-werkstatt am 22. Januar 2010
Das eine Direktversicherung – Pensionskasse in der heutigen Zeit eine fast unverzichtbare Vorsorgelösung ist, darüber müssen wir uns nicht mehr unterhalten. Aber wie sicher ist die Direktversicherung – Pensionskasse innerhalb der immer noch nicht absehbaren Folgen der Finanzkrise.
Wir alle wissen dass es ja aufgrund der Finanzkrise in sehr vielen Bereichen zu Kurzarbeit gekommen ist. Alle Arbeitgeber tragen hier für Ihre Mitarbeiter die Verantwortung nicht nur bis zum Renteneintrittsalter, sonder auch danach.
Vielfach ist es doch so, dass der einzelne Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeit nicht mehr in der Lage ist die Beiträge für seine Entgeltumwandlung aufzubringen. Sollte die Entgeltumwandlung hier nichts vorsehen gibt es natürlich die Möglichkeit im nachhinein die Vereinbarung entsprechend anzupassen.
Bei der Kurzarbeit „Null“ will heißen, eine zeitweilige vollständige Einstellung der Arbeit im Unternehmens, stoppt die Entgeltumwandlung automatisch. Hier hat jedoch der Mitarbeiter es selber in der Hand ggf. durch eigene Beiträge die er an das Versicherungsunternehmen überweist, seinen eventuell notwendigen Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Darum ist es zurzeit sehr wichtig sich auch in diesen turbulenten Zeiten beraten zu lassen, um zu sehen, welche Möglichkeiten bestehen, um Nachteile für Arbeitnehmer mit Entgeltumwandlung zu vermeiden. Die Unternehmensgruppe B.G.-p. oHG insbesondere die “bav werkstatt” hilft bei der Prüfung der Möglichkeiten, mit einer Analyse des Versorgungssystems.















