Beiträge getagged mit “frueher in Rente”
Sind auch SIE ein Tagesgeld oder Festgeld SPARER?
Verfasst von bgp24 unter VorsorgeNews am 15. Juli 2011
Wie schmerzhaft ist eine Vorsorgeberatung?
Die Erkenntnis, für den eigenen Wohlstand im Alter privat vorsorgen zu müssen, ist mittlerweile weit verbreitet. Allerdings scheint der Weg zu einer auskömmlichen Altersvorsorge nur schwer umzusetzen sein.
Derzeit sorgen nach einer Umfrage des BVI bis zu 80% der Menschen mit Tagesgeld oder Festgeld fürs Alter vor. Die FAZ titelte hier im Mai sogar: „Lieber zum Zahnarzt als zur Bank“, da viele Kunden sich nur ungern zu einer Beratung bei ihrer Bank oder ihrem Finanzberater begeben.
Aber was ist die Konsequenz dieser Verweigerungshaltung? Hier hilft ein kleiner Blick auf Zinstabellen:
Beim Tagesgeld können derzeit ca. 2% an Zinsen erwirtschaftet werden, langfristig waren es keine 3% im Mittelwert. Mit „richtigen“ Investitionen in die Altersvorsorge wurden im gleichen Zeitraum meist deutlich über 5% erwirtschaftet, oft auch 7% oder mehr.
Aber lassen Sie uns nur den Unterschied bei einer Zinsdifferenz von 2% betrachten. Nach 30 Jahren verfügt der Altersvorsorge-ANLEGER, also SIE, über 81% mehr Endguthaben, als der Altersvorsorge-SPARER mit seinem Tagesgeld.
Nach 40 Jahren steigt dieser Vorteil sogar auf 121% mehr Kapital an……
Auch wenn das Thema Altersvorsorge keine Freude macht, so sollten Sie dieses für Sie wichtige Thema möglichst früh und gemeinsam mit einem guten Finanzberater angehen.
Der Zinseszins-Effekt lebt vom Faktor Zeit. Ist erst einmal 10 Jahre „falsch“ gespart worden, so wird es schwer, dies noch wieder zu heilen.
Sonniges Wochenende wünscht
Ute Goebels
wir informieren wirklich
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Steuer – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 20. Dezember 2010
Steuer. Seit dem 01.01.2005 unterliegen Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung der so genanten nachgelagerten Besteuerung. Auch Ihre….Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.
Bei den Rentnern, die bereits am 31.12.2004 eine Renten bezogen haben oder im Jahr 2005 erstmals in Rente gegangen sind, beträgt der steuerpflichtige Anteil 50% der Jahresbruttorente; der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser Betrag wird für die gesamte Laufzeit der Rente festgeschrieben.
Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente steigt für die jeweiligen Neurentner also vielleicht auch für Sie bis 2040 stetig an. Im Jahr 2010 sind es zum Beispiel 60% der Jahresbruttorente; im Jahr 2018 dann bereits 76% der Jahresbruttorente. Im Jahr 2040 sind es dann 100%!
Sollte die Rente allerdings die einzige Einkunftsart sein und übersteigt das steuerpflichtige Einkommen nicht den Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum (2007 = 7.664 EUR für Alleinstehende, 15.328 EUR für Verheiratete) fallen keine Steuer an.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Rentenauskunft – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 15. November 2010
Rentenauskunft. Ab dem Alter von 54 Jahren wird die Renteninformation in jedem dritten Jahr durch eine Rentenauskunft ersetzt.
Die Rentenauskunft entspricht inhaltlich einem Rentenbescheid, gibt also z.B. detaillierte Informationen zum Versicherungsverlauf und zum Berechnungsgang der Rente, hat aber keine rechtsverbindlichen Charakter.
Ute Goebels
wir informieren wirklich

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