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Was das sinkende Rentenniveau für Ihre Altersvorsorge bedeutet
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 25. Januar 2012
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Immer mehr (zukünftige) deutsche Rentner müssen sich auf weniger Rente vom Staat einstellen. Jetzt hat das Arbeitsministerium auf eine parlamentarische Anfrage reagiert und aktuelle Zahlen bzw. Schätzungen veröffentlicht.
Laut Bundesregierung sinkt das Niveau der gesetzlichen Altersversorgung bis 2025 um zehn Prozent. Eine Folge: Vermutlich müssen immer mehr Rentner einen Minijob suchen und zusätzliche Verdienstmöglichkeiten nutzen – bereits jetzt tun das über 660.000 der über 65jährigen; ein Zuwachs um ca. 60 Prozent in 10 Jahren.
Eine weitere Auswirkung: Während das derzeitige Sicherungsniveau bei 50,8 Prozent vor Steuern liege, werde es im Jahr 2025 nur noch 45,2 Prozent betragen, heißt es. Unter dem Sicherungsniveau versteht man das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahre geleisteter Einzahlungen erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen. Die Rentenlücke droht!
Für viele potentielle Ruheständler bleibt bald nur noch eine finanzielle Grundabsicherung im Alter – und die eigene Lebensqualität sinkt. Nur durch eine zusätzliche private Altersvorsorge kann diese Rentenlücke individuell geschlossen oder zumindest reduziert werden; je früher desto besser: lassen Sie sich beraten!
>> Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, finden Sie weitere Informationen und Übersichten auf den Online-Seiten des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL: http://bit.ly/nYjS7I
>>Wenn Sie eine zusätzliche Altersvorsorge kostenlos verlgeichen wollen dann gehen Sie auf bgp24 – Rentenversicherung
Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Rentenversicherung mit 2,75% Garantiezins!
Verfasst von bgp24 unter VorsorgeNews am 12. April 2011
Die Senkung des Garantiezins in der Lebensversicherung auf 1,75 % ist beschlossen. Wieso, weshalb, warum habe ich in den letzten Berichten ausführlich erörtert.
Versprochen habe ich, in den kommenden Wochen immer wieder interessante Produktlösungen vorzustellen. Heute geht es mit einer echten Alternative weiter. Exakt zum Zeitpunkt wo die Senkung des Garantiezins beschlossen wurde, kommt die BBV mit einer Lösung auf den Markt und garantiert 2,75 % langfristig.
Hier ein paar Details und Hintergrundinformationen:
So macht sich die BBV-Strategie-Rente XXL für die private Altersvorsorge bezahlt –
- Höchste garantierte Kapital-Auszahlung* aller deutschen Lebens- und Rentenversicherungen
- Einziges Zertifikate-Produkt mit regelmäßigen Einzahlungen am deutschen Markt**
- Hohe Börsenchancen mit Zertifikaten (Emittent: Deutsche Bank AG), die den Dow Jones Euro-Stoxx 50® Index abbilden
- Zusatzversicherungen einschließbar: BBV-Sparausfall-Versicherung und BBV-BUZ / -EUZ
Hohe Mindestverzinsung von 2,75 %:
Auf alle Sparbeiträge wird zum Ende der Laufzeit eine Mindestverzinsung von 2,75 % p.a. geleistet. Die dafür benötigten Garantien wurden für die gesamte Laufzeit – bei niedrigen Kosten – schon vor Verkaufsbeginn abgesichert. Damit und durch die günstige Kostenstruktur erreicht die BBV-Strategie-Rente XXL eine der höchsten garantierten Rentenleistungen und die höchste garantierte Kapitalauszahlung aller Rentenversicherungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt! (1)
Hohe Renditechancen an der Börse:
100 % der Sparbeiträge fließen in Zertifikate, die zu einem großen Teil – abhängig von der Kapitalmarktsituation – die Wertentwicklung des Dow Jones Euro Stoxx 50 ® Index (2) abbilden. So partizipieren Ihre Kunden am hohen Renditepotenzial der größten europäischen Unternehmen. Die Zertifikate der BBV-Basis-Rente XXL werden von der Deutsche Bank AG herausgegeben und gewährleisten damit Solidität und Sicherheit.
(2) Der Dow Jones Euro Stoxx 50 ® Index (Preisindex, SIN EU0009658145) ist Eigentum der STOXX Limited und ein eingetragenes Markenzeichen der Dow Jones & Company Inc. STOXX Limited und Dow Jones & Company Inc. Beide stehen außer über bestimmte Lizenzvereinbarungen in keiner Beziehung zur Deutsche Bank AG und zielen nicht darauf ab, die Zertifikate zu sponsern, zu empfehlen, zu verkaufen oder zu bewerben.
100 % Kapitalschutz:
Alle Sparbeiträge sind am Ende der Laufzeit zu 100 % geschützt.
100%-BBV-Beitragsgarantie:
Gegen einen geringen Aufpreis kann eine zusätzliche BBV-Beitragsgarantie vereinbart werden. Dann garantiert die BBV, dass mindestens 100 % der eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen.
Besonders für ältere Kunden: Einmalige Beitragszahlung statt laufender Beiträge
Vor allem für ältere Sparer / Vorsorger ist die BBV-Strategie-Rente oder als Basisrente mit einmaliger Beitragszahlung interessant. Je näher der Rentenbeginn liegt, umso mehr profitiert der Versicherte von der teilweise noch hohen Steuerbefreiung seiner Auszahlung, die für spätere Jahrgänge immer geringer wird.
Zugleich können auch für Einmalzahlungen die Steuervorteile in Anspruch genommen werden. So ist die BBV-Basis-Rente XXL auch das ideale Wiederanlage-Produkt für freiwerdende Gelder, etwa aus einer Kapitallebensversicherung geeignet.
Gerne erhalten Sie von mir den speziellen Produktsteckbrief zur BBV-Strategie-Rente. Bei Interesse bitte eine eMail an ugoebels@web.de Betreff: Produktsteckbrief
Würde mich freuen wenn Ihnen auch HEUTE wieder die wertvollen Informationen weiterhelfen.
Sonnige Grüße und bis ….
Ihre Ute Goebels
PS: Nicht vergessen – das Hammer-Angebot – während der Osterzeit…..
Pflichtbeiträge – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente, VorsorgeNews am 29. Oktober 2010
Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch:
- solche, in denen wegen Arbeitslosigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit Pflichtbeiträge zu zahlen waren (01.07.1978 bis 31.12.1982) bzw. seit 01.01.1992 zu zahlen sind
- Zeiten zwischen 1984 und 1991 mit Eigenbeteiligung an der Beitragszahlung vom Krankengeldbezug
- Kindererziehungszeiten
- Wehr- und Zivildienstzeiten
Auch geringfügig Beschäftigte können Pflichtbeiträge haben, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und ihren Beitragsteil zusätzlich zahlen. (8).jpg)
Im Gegensatz zu freiwilligen Beiträgen werden Pflichtbeiträge bei der Prüfung sämtlicher Anspruchs-voraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.












