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Pensionszusage und mögliche Pensionsverpflichtungen
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Pensionszusage am 22. Februar 2011
Steuerberater, Unternehmer GGF`s haben des öfteren folgendes Problem: 
Eine GmbH hat irgendwann eine Pensionsverpflichtung durch Pensionszusage zugunsten des GGF übernommen. Der GGF will nun in den Ruhestand treten. Ein Nachfolger ist nicht in Sicht, ein Käufer für die Gesellschaft findet sich ebenfalls nicht.
Der GGF will aber seinen Ruhestand genießen und sich aber nicht mehr selbst um seine GmbH kümmern müssen. Vielleicht lässt sein Gesundheitszustand das auch nicht zu. Er möchte zudem verhindern, dass seine Ehefrau mit der Verwaltung der GmbH belastet ist, wenn er versterben sollte.
Daher möchte er die Pensionsverpflichtung loswerden, die GmbH veräußern oder schließen. Gerade das ist wegen der Pensionsverpflichtung aber in vielen Fällen nicht möglich. Ein Grund dafür ist oft die Unterfinanzierung der Pensionszusage.
Manchmal hat der GGF zwar weitere Vermögenswerte, möchte diese aber nicht zur Finanzierung der Pensionszusage einsetzen.
Zur Auslagerung der Pensionsverpflichtung reicht das vorhandene Vermögen nicht aus
Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten gibt es?
- Liquidationsdirektversicherung?
Dafür ist eine ausreichende Liquidität zur Auslagerung der Pensionsverpflichtung meist nicht vorhanden.
-Verzicht?
Dabei geht die Altersversorgung verloren. Möglicherweise legt das Finanzamt den Verzicht auch gesellschaftsechtlich veranlasst aus und nimmt eine verdeckte Einlage an. Zudem fällt auf mindestens Seiten der GmbH durch die Auflösung der Rücktellungen eine hohe Steuerbelastung an.
-Abfindung?
Auch dafür reicht meist die Liquidiuit nicht aus, zudem entsteht auf Seiten des Berechtigten und der Gesellschaft eine relativ hohe Steuerlast.
-Übertragung auf Rentnergesellschaft?
Die Rentnergesellschaft verlangt ebenfalls einen relativ hohen Betrag zur Finanzierung der Pensionszusage, dafür häufig keine ausreichende Liquidität. Zudem entstehen relativ hohe Verwaltungskosten.
Alle gängigen Lösungen sind nicht durchführbar. Der GGF ist verzweifelt und verärgert, meist über den Berater, der die Einrichtung der Pensionszusage seinerzeit empfohlen hat.
ACHTUNG: ln dieser Situation bieten wir eine Lösung an: Die Beteiligungsgesellschaft von FOUR TRUST übernimmt die GmbH-Geschäftsanteile!
Wie läuft das ab?
1. Zunächst findet ein umfassendes Beratungsgespräch statt. Der GGF erhält lnformationen über die Voraussetzungen für eine solche Lösung sowie den genauen Ablauf und die entstehenden Kosten. Dieses Gespräch findet bei dem GGF statt und ist kostenfrei >>Gutschein<<
2. Nach positiver Entscheidung prüft FOUR TRUST die Pensionsverpflichtung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Es werden alle möglichen Alternativen aufgezeigt.
3. FOUR TRUST prüft die GmbH, um das vorhandene Vermögen zu sichern und Risiken für die regelmäßige und pünktliche Zahlung der vereinbarten Renten zu vermeiden (Due Diligence).
4. Der GGF überträgt anschließend die Geschäftsanteile. Er wird als Geschäftsführer abberufen und entlastet. FOUR TRUST setzt einen neuen Geschäftsführer ein.
5. Die bestehende Pensionsverpflichtung wird reduziert auf den Teil, der mit den vorhandenen Mitteln finanzlerbar ist (Zeitrente).
6. Das vorhandene Kapital wird entsprechend den Vorstellungen und Wünschen des (ehem.) GGF angelegt und zur lnsolvenzsicherung an diesen verpfändet.
7. FOUR TRUST verwaltet die Gesellschaft und sorgt für eine pünktliche und ordnungsgemäße Auszahlung der Renten an den GGF oder seine Hinterbliebenen.
8.Der GGF genießt seinen Ruhestand.
9. Die Versorgung der Hinterbliebenen – sofern in der ursprünglichen Pensionszusage begünstigt – durch die GmbH ist gesichert.
Welche weiteren Vortelle glbt es?
- ln jeder Phase sind individuelle Lösungen möglich.
- Die Verwaltung und Abwicklung der GmbH erfolgt von den FOUR TRUST Rechtsanwälten. Dies sichert eine
rechts und haftungssichere Abwicklung.
- Eine lnsolvenz der Gesellschaft wird vermieden.
- Der (ehem.) GGF und seine Hinterbliebenen haben keinen Aufwand und müssen sich um nichts kümmern.
- Die regelmäßige und pünkliche Zahlung der Renten ist gesichert, bis der letzte pensionsberechtigte
Hinterbliebene verstorben ist oder das vorhandene Vermögen aufgebraucht wurde.
- Die spätere ordnunpgemäße Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft ist gesichert.
Gibt es Risiken?
Durch die Verwaltung der GmbH durch FOUR TRUST-Rechtsanwälte ist sicher gestellt dass Risiken soweit als möglich vermieden werden. Die Vereinbarung einer Zeitrente ist nach den bisherigen Erfahrungen unter den beschriebenen Voraussetzungen steuerlich unproblematisch (vgl. Wochinger in Ernst & Young ,,Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdecke Einlagen" 4 f z. 137 ff .) Ansprüche, die ihren Ursprung aus der vergangenen operativen Tätigkeit der GmbH herrühren, werden professionell geprüft und ggf. durch die FOUR TRUST-Rechtsanwälte abgewehrt.
Das Altersvorsorgevermögen bleibt im Rahmen der Verpfändung an die Begünstigten insolvenzsicher.
Also, worauf warten Sie noch, machen Sie den ersten Schritt und sichern sich gleich den Beratungsgutschein für ein kostenloses umfassenden Beratungsgespräch>>> hier klicken >>>GUTSCHEIN<<<!
Auf diese dann doch perfekte Lösung haben viele Unternehmer gewartet. Also ich kann nur sagen, sichern auch Sie sich schnell Ihren Beratungsgutschein….
Sonnige Grüße aus Bad Kissingen
Ute Goebels
Auch dieser Beitrag stammt von unserem Koopertionspartner Four Trust – Rechtsanwälte
BilMog und die Pensionszusage
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, BilMog, VorsorgeNews, bav-werkstatt am 14. Juni 2010
Die Auswirkung von BilMog auf die eigene bestehende Pensionszusage
kann gravierend sein, muss es aber nicht!
Heute gibt es zunächst ein Video (Schweizer Leben PensionsManagement) welches in Kürze erläutert wer von BilMog betroffen ist und um was es geht:
Wollen Sie mehr zu BilMog erfahren. Kein Problem, schicken Sie uns eine eMail oder schauen in Kürze wieder vorbei.
Nutzen Sie meine bzw. die langjährige Erfahrung der B.G.-p. oHG Unternehmensgruppe, hier gibt es ein Zusammenwirken von Rechtsanwälten (Recht der bAV) und Steuerberater (ihr persönlicher Steuerberater) und den Pensionsmanager (B.G.-p. oHG).
Ihre Pensionszusage muss auf rechtssicheren Füsse gestellt werden, die sich an Ihre Bedürfnisse anpassen!
wir informieren wirklich
Grüße
Ute Goebels
Neue Vorschriften bei Pensionszusage
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Pensionszusage, bav-werkstatt am 13. Februar 2010
Pensionszusagen und Ihre Änderungen….
Immer wieder gibt’s neuen Ärger zu bestehenden Pensionszusagen. Was ist es denn diesmal. Noch im letzten Jahr und zwar am 11.11.2009 hat der BFH wieder mal was neues zum Kapitalwahlrecht bei Pensionszusagen entschieden.
Hintergrund, wenn in den bestehenden Pensionsvereinbarungen ein einseitiges Kapitalwahlrecht (Pensionszusagen und Unterstützungskassen) des Arbeitnehmers vereinbart ist, dann sieht die Finanzverwaltung, bei einer möglichen Verschiebung einer Abfindungsauszahlung, das ganze als Missbrauch an und unterwirft dann diese Abfindung sofort der vollen Besteuerung.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Änderungen innerhalb der Pensionszusagen und deren Vereinbarungen.

Aus diesem Grund meine Empfehlung an alle Firmen, GGF´s und Führungskräfte mit bestehehenden Versorgungszusagen, unbedingt alle bestehenden Vereinbarungen seitens Pensionszusagen und Unterstützungskassen von einem unabhängigen bAV-Team prüfen lassen und ggf. auf Dauer eine laufende Betreuung und Überprüfung (gegen Honorar) der Pensionszusage vereinbaren.












