Beiträge getagged mit Pension
Rentenniveau – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Gesetzliche Rente am 9. Dezember 2010
Rentenniveau. Anhand des sogenannten Standardrentners (45 Jahre mit Durchschnittsverdienst) wird alljährlich das Brutto- und Nettorentenniveau ermittelt. Hinterbliebenenrente – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Gesetzliche Rente, VorsorgeNews am 4. Oktober 2010
Hinterbliebenenrente. Sie wird nach dem Tod als:
- große Witwen(r)rente bzw.
- kleine Witwen(r)rente an den überlebenden Ehegatten bzw.
- als Waisenrente an die Kinder eines Versicherten geleistet, wenn die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist.
Diese Renten werden auch als Renten wegen Todes bezeichnet. Auf Renten an Witwen oder Witwer bzw. an über 18 Jahre alte Waisen ist eigenes Einkommen der Rentenberechtigten anzurechnen (Einkommensanrechnung) .
Das Hinterbliebenenrentenrecht wurde zum 01.01.2002 geändert. Das alte Recht wurde jedoch nicht ganz gestrichen, sondern wird für bestimmte Einzelfälle weiterhin angewandt. Unterschiede gibt es
- beim Anspruch auf eine kleine Witwen(r)rente oder große Witwen(r)rente
- bei der so genannten Kinderkomponente
- bei der Wiederheirat und einer damit verbundenen Abfindung der Witwen(r)rente sowie
- bei der Möglichkeit, statt einer Witwen(r)rente ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen.
TIPP: Auf jeden Fall eine Risikoversicherung abschliessen!!!
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Herzliche Grüße sendet Ihnen
Ute Goebels
wir informieren wirkich
Gesamtleistungsbewertung – Das ABC zur Renteninformation
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Gesetzliche Rente, VorsorgeNews am 30. September 2010
Gesamtleistungsbewertung. Soweit beitragsfreie Zeiten und beitragsmindernde Zeiten eine rentensteigernde Wirkung haben, werden ihnen im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung Entgeltpunkte zugeordnet.
Entscheidend für die Höhe des Gesamtleistungswertes ist die Höhe aller geleisteten Beiträge und die Dichte der Versicherungszeiten. Die beitragsfreiten Zeiten erhalten einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung der Beiträge im belegungsfähigen Gesamtzeitraum errechnet. (3).jpg)
Vereinfacht ausgedrückt: Die beitragsfreien Zeiten werden entsprechend der durchschnittlichen Bewertung der bis zum Rentenbeginn gezahlten Beiträge bewertet.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Ute Goebels












