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Pensionskasse und Pflichten vom Arbeitgeber

Hier ein Urteil zur "Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierten Leistungen einer Pensionskasse", lehen sich sich zurück und hören einfach zu:

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Grüße

Ute Goebels

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Pensionskasse und Krankenkassenbeiträge

Pensionskasse,Direktversicherung,
Immer öfter erhalte ich Nachfrage von Personen die vor einigen Jahren eine Pensionskasse oder Direktversicherung abgeschlossen haben.Die Frage ist immer wieder gleich.

Am Anfang habe ich mich noch gewundert, denn nach meinem Verständnis sollte es für jeden Berater selbstverständlich sein, vor Abschluss auch dieses Thema anzusprechen und zu erläutern.

Also, jetzt komme ich zu den immer wieder gestellten Fragen, die da lauten:

1) Wenn die Pensionskasse als Einmalzahlung ausgezahlt wird, wie viel Krankenkassenbeiträge sind dann fällig?

2) Wer führt dann diesen Krankenkassenbeitrag ab?

Hier die Antwort zu 1)

Wer eine Pensionskasse abgeschlossen hat und im Rentenalter dann seine Leistung erhält, muss Krankenkassenbeiträge zahlen. Sollten Sie sich für die Einmalzahlung entscheiden, dann werden die Krankenkassenbeiträge auf zehn Jahre verteilt (1/120).

Hier ein Beispiel:
Wenn Sie 75.000 Euro Auszahlung erhalten ergibt sich ein Monatbeitrag von 625,00 Euro. Auf diesen wird jetzt Ihr individueller Krankenkassenbeitrag erhoben. Wenn Sie zum Beispiel einen Beitragssatz von 14% hätten, wären das 90,63 Euro an Krankenkassenbeitrag monatlich die zu zahlen sind.

Hier die Antwort zu 2)

Alle Pensionskassen in Deutschland sind verpflichtet, den jeweiligen Krankenkassen die entsprechende Auszahlungssumme zu melden. Die Krankenkasse erhebt dann automatisch den fälligen Monatsbeitrag.


Mein Tipp: Mehr Antworten auf noch mehr Fragen zum Thema Pensionskasse / Direktversicherung erhalten Sie, wenn Sie das Bild anklicken:  >>>
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