Beiträge getagged mit Regelaltersrente

Gesamtleistungsbewertung – Das ABC zur Renteninformation

Gesamtleistungsbewertung. Soweit beitragsfreie Zeiten und beitragsmindernde Zeiten eine rentensteigernde Wirkung haben, werden ihnen im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung Entgeltpunkte zugeordnet.

Entscheidend für die Höhe des Gesamtleistungswertes ist die Höhe aller geleisteten Beiträge und die Dichte der  Versicherungszeiten. Die beitragsfreiten Zeiten erhalten einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung der Beiträge im belegungsfähigen Gesamtzeitraum errechnet. Rente,Altersrente,

Vereinfacht ausgedrückt: Die beitragsfreien Zeiten werden entsprechend der durchschnittlichen Bewertung der bis zum Rentenbeginn gezahlten Beiträge bewertet.


Herzliche Grüße sendet Ihnen

Ute Goebels

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Beitragsfreie Zeiten – Das ABC zur Renteninformation

Beitragsfreie Zeiten,

ist ein Sammelbegriff für Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde
Leistungen bei  

der Prüfung des Rentenanspruchs und /oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Hauptsächlich sind es Ersatzzeiten; Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeiten. Über die Anrechnungszeiten habe ich ja schon gesprochen und die Erklärung der anderen Zeiten folgt Step by Step. Also immer mal wieder den Blog besuchen.

Tschüss Ihre Ute Goebels

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Anrechnungszeiten – Das ABC zur Renteninformation

Anrechnungzeiten sind Zeiten,

in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen >> Wartezeiten << und die >> Rentenberechnung<< als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen die versicherte Person wegen Krankheit, Schwanger-/Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule sowie eine Fach- oder Hochschule besucht hat.

Grüße von

Ute Goebels

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Altersrente – Das ABC zur Renteninformation

Die Altersrente. Bei Vollendung bestimmter Lebensjahre und Erfüllung der entsprechenden Leistungs-Voraussetzungen können Versicherte (Verbraucher) die Zahlung einer Alterrente beantragen.

 

Grüße und bis morgen

Ute Goebels

 

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