Beiträge getagged mit Rente

Vorsorge für Selbständige

Geld im Alter in Form der Basisrente

 

Die Altersvorsorge für Selbständige ist besonders wichtig. Da Selbständige nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, werden aus diesem Topf keine Rentenleistung erwartet und alles muss selbst erspart werden.

Zudem verlaufen die Geschäfte selten so linear wie die Einkommen bei Angestellten. Daher ist Flexibilität überaus wichtig, gleichzeitig aber auch die steuerliche Förderung der Beiträge. Hier haben wir das „Rürup-Sparbuch für Selbständige“ entwickelt, das diesen Anforderungen besonders Rechnung trägt.

Das „Rürup-Sparbuch“ wird in einem Jahr mit einem Erstbeitrag eröffnet und dann jedes Jahr im Oktober/November durch eine frei wählbare Zuzahlung aufgestockt. Dabei sind bereits in 2011 immerhin 72% der Beiträge steuerlich abzugsfähig, mit steigender Tendenz. In Jahren, in denen das Einkommen sehr hoch liegt, kann mehr eingezahlt werden, um den Steuervorteil voll zu nutzen. In schwächeren Jahren, werden geringere oder keine Beiträge eingezahlt. Hierdurch kann der Steuervorteil optimal eingebunden werden.

Welcher Beitrag für die Altersvorsorge sollte eingezahlt werden? Angestellte müssen über die gesetzliche Rentenversicherung knapp 20% des Bruttoeinkommens monatlich einzahlen. Auch für Selbständige empfehlen wir, im langjährigen Mittel, mindestens diesen Wert von 20% des Jahresüberschusses in die Altersvorsorge zu investieren. Nur so kann ein auskömmliches Leben im Alter erreicht werden.

Auch hier sage ich wieder DANKE an Herrn Dr. Michael König, Friend Provident, für diese Information.

Wer mehr wissen möchte >>hier geht`s zum Beratungstermin<<

 

EIne schöne Woche wünscht Ihnen

Ihre Ute Goebels

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Sind auch SIE ein Tagesgeld oder Festgeld SPARER?

Wie schmerzhaft ist eine Vorsorgeberatung?

Die Erkenntnis, für den eigenen Wohlstand im Alter privat vorsorgen zu müssen, ist mittlerweile weit verbreitet. Allerdings scheint der Weg zu einer auskömmlichen Altersvorsorge nur schwer umzusetzen sein.

Derzeit sorgen nach einer Umfrage des BVI bis zu 80% der Menschen mit Tagesgeld oder Festgeld fürs Alter vor. Die FAZ titelte hier im Mai sogar: „Lieber zum Zahnarzt als zur Bank“, da viele Kunden sich nur ungern zu einer Beratung bei ihrer Bank oder ihrem Finanzberater begeben.

Aber was ist die Konsequenz dieser Verweigerungshaltung? Hier hilft ein kleiner Blick auf Zinstabellen:

 

Zinsvergleich Tabelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beim Tagesgeld können derzeit ca. 2% an Zinsen erwirtschaftet werden, langfristig waren es keine 3% im Mittelwert. Mit „richtigen“ Investitionen in die Altersvorsorge wurden im gleichen Zeitraum meist deutlich über 5% erwirtschaftet, oft auch 7% oder mehr.

Aber lassen Sie uns nur den Unterschied bei einer Zinsdifferenz von 2% betrachten. Nach 30 Jahren verfügt der Altersvorsorge-ANLEGER, also SIE, über 81% mehr Endguthaben, als der Altersvorsorge-SPARER mit seinem Tagesgeld.

Nach 40 Jahren steigt dieser Vorteil sogar auf 121% mehr Kapital an……

Auch wenn das Thema Altersvorsorge keine Freude macht, so sollten Sie dieses für Sie wichtige Thema möglichst früh und gemeinsam mit einem guten Finanzberater angehen.

Der Zinseszins-Effekt lebt vom Faktor Zeit. Ist erst einmal 10 Jahre „falsch“ gespart worden, so wird es schwer, dies noch wieder zu heilen.

Mehr zum Thema in Kürze.

Sonniges Wochenende wünscht

Ute Goebels

wir informieren wirklich

 

>> Vereinbaren Sie einfach hier  >>>einen Beratungstermin…

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Details zum Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter

bav Tarifvertrag 2012 Apotheken, Direktversicherung,Entgeltumwandlung,Arbeitgeberbeitrag

Der Tarifvertrag gibt als einzig zulässigen Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Ein Versorgungsträger auf deutsch eine Versicherungsgesellschaft wird nicht vorgeschrieben.

Hier noch weitere Regelungen des Tarifvertrages

Ein paar formelle Voraussetzung

  • Der neue Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge (gültig ab 1.1.2012) gibt vor, dass eine Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber (Apothekeninhaber) und Mitarbeiter zwingend schriftlich zu vereinbaren ist. Ein Muster zur Entgeltumwandlungsvereinbarung finden Sie hier >>>MUSTER <<<
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  • Es gilt von Beginn an eine sofortige Unverfallbarkeit. Diese gilt  sowohl für die Anwartschaft, die auf dem Arbeitgeberbeitrag beruht, als auch die Anwartschaft, die auf dem Arbeitgeberzuschuss (im Fall der Entgeltumwandlung) beruht die ja jeder Mitarbeiter freiwillig tun kan, ist von Beginn an unverfallbar. 
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  • Informationspflicht der Arbeitgeber (Apothekeninhaber) ist im Tarifvertrag geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Grundzüge der betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung, Zuschuss) zu informieren.


Besondere Regelungen für Nordrhein und Sachsen

Kammerbezirk Nordrhein

>>Für den Kammerbezirk Nordrhein gilt der neue (ab 1.1.2012 gültige)TV zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken nicht. Hier hat der Mitarbeiter lediglich einen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung im Wege der Direktversicherung. Der betreffende Rahmentarifvertrag Nordrhein ermöglicht eine Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (= in 2011 monatlich: 220,00 Euro), eine Arbeitgeberleistung ist nicht vorgesehen. 
 


Kammerbezirk Sachsen

>> Auch für den Kammerbezirk Sachsen gilt der neue (ab 2012 gültige)TV zur betrieblichen Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter nicht. Hier besteht aktuell die besondere Situation, dass die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind. Entsprechend haben die (Bundes-) TV in Sachsen keine Gültigkeit. Der Anspruch des Apothekenmitarbeiters auf bAV durch Entgeltumwandlung richtet sich daher nach § 1a BetrAVG.  

So, nach diesem Artikel wissen Sie, liebe Apothkerinnen, Apotheker und Apothekenmitarbeiter doch schon einiges was sich so in 2012 ändern wird.

Alles liebe Ihre

Ute Goebels

 

 Alle die lieber die wichtigsten Details in  Form von Video`s sehen und hören möchten, tragen sich bitte hier unten im Formular ein :

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So ändert sich die Altersrente ab 2012

 

 

Es war wirklich kein Witz was ich in meinem letzten Blog-Artikel geschrieben habe. Deshalb heute nochmals:

Ab 1. Januar 2012 gibt es folgende Änderungen nach dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG). 

 

Demnach kann dann, in der gesetzlichen Rentenversicherung (oder auch Standesversorgungswerken) wirklich in Zukunft niemand mehr eine Altersrente vor Vollendung des 62. Lebensjahres beziehen. 

Diese Regelung gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge, Stichtag 01.02.2012. 

Die Verträge, die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, für diese ergeben sich keine Änderungen. Nur für Verträge (Versorgungszusagen), die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen / erteilt werden, gilt das 62 Lebensjahr bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als echte Untergrenze für die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge! 

Für alle die es immer noch nicht glauben hier der Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 31.03.2010 RD Nr.: 249.

Nochmals, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich noch in diesem Jahr also im Jahr 2011 für eine Entgeltumwandlung innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden, sichern sich auf jeden Fall die Option, schon mit dem 60. Lebensjahr die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als lebenslange Rentenzahlung oder vollständige Kapitalleistung in Anspruch nehmen zu können. 

Ich finde das ist Grund genug noch in diesem Jahr zu handeln.

 

Grüße von

Ute Goebels 

wir informieren wirklich

 

PS. Bei Fragen können Sie auch gerne mit uns chatten. Hier rechts unterhalb der Kategorie finden Sie den Chatt-Button, einfach klicken und los geht`s…

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Betriebliche Altersvorsorge wenn nicht JETZT wann dann?

Sie planen schon länger etwas fürs Alter zu sparen?

Sie haben bisher, wie viele andere auch, gezögert?

 

Kenne ich nur zu gut, denn viele schieben die Entscheidung auf die lange Bank. Aber heute möchte ich Ihnen zwei, nein! sogar drei Argumente an die Hand geben um noch in diesem Jahr wirklich Nägel mit Köpfen zu machen:

 

betriebliche-Altersvorsorge,Direktversicherung,Rente,Pensionskasse

Argument 1: Der Rechnungszins sinkt von 2,25% auf 1,75% zum 01.01.2012

 

Wollen Sie künftig bis zu ca. 16 % mehr garantierte Rente für das gleiche Geld dann müssen Sie auf jeden Fall noch in 2011 vorsorgen. Die Senkung vom derzeitigen Rechnungszins zieht sich durch alle drei Schichten der Vorsorgevarianten die Sie als Verbraucher, Sparer haben. Ob Basisrente, betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder die private Rentenversicherung.

 

>>hier unabhängig rechnen>>

 

 Argument 2: Das Mindestendalter für die Altersvorsorge steigt von  60 auf 62 Jahre 

 

Wenn Ihnen der reduzierte Rechnungszins egal ist, weil Sie in grundsätzlich in Investmentfonds anlegen, ist es Ihnen aber vielleicht nicht egal:  ab wann Sie die Möglichkeit haben künftig in Rente zu gehen bzw. aus Ihrem persönlichen Vertrag die Rente zu erhalten.

 

Konkret bedeutet das für Sie: Wenn Ihr Ziel in Rente zu gehen das 60. LebensJahr ist – dann müssen Sie noch 2011 aktiv werden und vorsorgen. Wenn Sie jedoch erst mit 62 Jahre in Rente gehen möchten, dann können Sie Ihre Entscheidung zur Altersvorsorge natürlich weiter vor sich hinschieben…

 

>>private Rente online rechnen und vergleichen>>

 

Hintergrund: Zum Januar 2012 erhöht sich das Mindestendalter für NEU abgeschlossene Basis-Rentenverträge, Riester-Verträge oder Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf 62 Jahre.

Alle die, die noch in 2011 aktiv werden, können auch weiterhin mit einer Auszahlung zum 60. Lebensjahr rechnen.


>>private Rente rechnen<< 

 

Argument 3: Einführung der Unisex-Tarife, lt. EuGH-Urteil dürfen Versicherer nicht mehr zwischen Frauen und Männer unterscheiden

 

Aus diesem Grund, sollten vor allem Männer die noch eine Rentenversicherung abschließen möchten dieses ebenfalls bereits jetzt tun. Männer werden in der Rentenversicherung auf jeden Fall zukünftig teuerer werden.

 

Zum Thema Unisex-Tarife und die Folgen werde ich in Kürze gesondert einen Artikel veröffentlichen.  

Meine große Bitte an SIE, nicht länger warten – sondern starten….. 

Sonnige Grüße Ihre

Ute Goebels

 

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