Beiträge getagged mit Riesterzulage

So einfach ist die Riester Rente

Ja, wenn mir das jemand vor ein paar Monaten gesagt hätte, das ich nochmal ein Video zur Riester Rente oder Altersvorsorge Riester Rente produziere, ganz ehrlich denn hätte ich ausgelacht.

Aber daran sieht man, es kommt meist anders als man denkt.  Immer wieder höre ich "Riester mit" ….aber wenn ich mich umhöre haben viele einen Riestervergleich gemacht aber dann doch nicht abgeschlossen.

Dann gibt  es welche die haben abgeschlossen aber keine Ahnung was Riester Rente überhaupt ist! Aus dem Grund gibt es ein kurzes Video welches die wirklich "geniale" Riester Rente erläutert.

Wer bekommt die Grundzulage oder die Kinderzulage? Wieviel muss ich zahlen um die volle Förderung bzw. die volle Riesterzulage zu bekommen? Was hat es mit dem Startbonus in Höhe von € 200,– für Azubis auf sich? Wofür gibt es eine zertifizierte Riester Rente und was hab ich davon? 

Aber schauen Sie doch einfach selbst das Riester Video an:

 

 

Wer ein garantiert sicheres Invest sucht hat mit Riester eine Lösung. Die eingezahlten Beiträge  müssen zur Verrentung zur Verüfung stehen, auch nach eventuell starken Schwankungen an der Börse!!!!

wir informieren wirklich

Grüße

Ute Goebels

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Riesterrente-Riesterförderung-Riesterzulage

Auch in diesem Jahr empfielt die bav-werkstatt,  den Sozialversicherungsnachweis und die Riesterförderung zu prüfen.

Bereits in den ersten Monaten im neuen Jahr erhalten Sie von ihren Arbeitgebern den Sozialversicherungsnachweis (Entgeltnachweise zur Sozialversicherung). Dieser Nachweis bestätigt Ihnen, wie viel sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 2009 verdient wurde.

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Sie sollten natürlich immer Ihren Sozialversicherungsnachweis auf die Richtigkeit prüfen, damit Ihre künftige Rente auch stimmt. Für RIester-Sparer ist diese Prüfung ebenfalls wichtig, da Sie Ihren Anspruch auf Riesterrente und somit Riesterförderung auf jeden Fall durchrechnen sollten.

Zur Erinnerung:

Wenn Sie vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in einen Riestervertrag einzahlen, bekommen Sie 154 Euro Grundzulage und je Kind 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 Geborene beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Zahlen Sie jedoch wenige als vier Prozent ein, erhalten Sie auch nur anteilig die Riesterzulage.

Wenn Sie sich jetzt Fragen warum gibt es HEUTE diese Information, dann erhalten Sie wie immer hier meine Antwort. Mir ist aus der Praxis bekannt, dass die sogenannten Riestersparer, also auch SIe, es einfach vergessen, nach zum Beispiel einer  Einkommenserhöhung,  ihren Eigenbetrag entsprechend aufzustocken. Was passiert: Es erfolgt eine automatische Kürzung durch die Zulagenstelle und somit geht natürlich auch ein Teil Ihrer Riesterförderung verloren.

Ich finde das muss nicht sein und deshalb sollten Sie, wenn Sie Ihren Sozialversicherungsnachweis erhalten mal kurz nachrechnen oder nachrechnen lassen, um somit immer die volle Riesterförderung oder Riesterzulage zu erhalten.

Mein Tipp
: Noch HEUTE die Riesterförderung prüfen und Ihren Eigenbetrag entsprechend anpassen.

Frühlingsgrüße wünscht

Ute Goebels

 


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