Beiträge getagged mit Schneedruck
Was ist bei Schäden durch herabfallende Eiszapfen?
Verfasst von bgp24 unter Wohngebäudeversicherung am 12. Februar 2010

Langsam geht`s los und das Tauwetter setzt ein. Endlich sagen viele und freuen sich schon auf den Frühling.
Aber was ist mit den herabfallenden Eiszapfen oder eventuellen Dachlawinen die Passanten verletzten oder andere Schäden verursachen?
Stellen Sie sich mal folgenden Fall vor:
Zweifamilienhaus oder Hochhaus. Oben an der Dachrinne hängen dicke Eiszapfen. Sieht eigentlich schön aus, aber einer ist von denen zwischenzeitlich auf so circa 1 Meter gewachsen. Genau dieser brach jetzt beim Tauwetter ab.
Es hätte nicht unbedingt was passieren müssen aber in unserem Fall verletzte genau dieser Eiszapfen einen Hausbewohner, der halt zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war. Der Hausbewohner verlangt jetzt natürlich vom Hauseigentümer Schadenersatz.
Und jetzt? Natürlich ist es jedem Besitzer einer Immobilie klar das man sich um die Verkehrssicherungspflicht zu kümmern hat, damit Dritten keine Schäden durch Haus oder Grundstück entstehen. Ist jetzt der Besitzer der Immobilie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und es wird eine Person verletzt oder ein Gegenstand beschädigt haftet der Eigentümer.
Gut ist es in solchen Fällen eine passende Haftpflichtversicherung zu haben. Bei einem Mehrfamilienhaus ist es die Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht die für den Fall den entsprechenden Versicherungsschutz bietet. Wäre das ganze an einem privat genutzten Einfamilienhaus passiert so springt in solchen Fällen die Privathaftpflichtversicherung ein.
Auch wenn der nötige Versicherungsschutz vorhanden ist sollte doch jeder Hausbesitzer bei Tauwetter auf mögliche Gefahren achten und vielleicht zu Sicherheit zum Beispiel ein Warnschild aufstellen. Somit wäre zumindest Passanten, Hundebesitzer und auch Autofahrer zusätzlich gewarnt.
Im Winter nicht nur Augen auf im Straßenverkehr sondern auch, Augen auf was von oben kommen könnte!
Schnee-Chaos und ein paar Versicherungstipps
Verfasst von bgp24 unter VERSICHERUNGEN, Wohngebäudeversicherung am 13. Januar 2010
Das Schnee-Chaos hält Deutschland oder besser Europa ganz schön auf Trapp. Aber welche Gefahren und eventuelle Schadenansprüche lauern wo, wie und wer zahlt dafür?
Wir alle wissen, dass Sturmschäden durch die Wohngebäudeversicherung versichert sind. Schäden durch Schneedruck aber nicht. Wer hier für sich Risiken sieht und das versichert haben möchte muss eine zusätzliche Elementardeckung abschließen.
Tipp: Wer so eine Versicherung nicht hat kann ja auch, wenn der Schneedruck auf dem Dach zu groß werden sollte, zum Beispiel die Feuerwehr rufen, um das Dach entsprechend räumen zu lassen.
Hinweis für Autofahrer; diese sollten nicht in der Nähe von extrem schneebedeckten Häusern parken, warum? Sollte das Auto durch eine Dachlawine beschädigt werden, haftet nämlich nicht der Hausbesitzer, sondern hier hilft nur die eigene Vollkaskoversicherung (wenn sie besteht).
Wichtig ist, Versicherungsschäden so schnell wie möglich melden (teilweise schon online möglich, desto schneller wird dann auch von der Versicherungsgesellschaft reguliert.
Kommen Sie sicher durch den Winter…..












