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So vererben Sie richtig!
Verfasst von bgp24 unter ALTERSVORSORGE, Allgemein, VorsorgeNews, bav-werkstatt am 21. September 2010
Nachfolgeplanung ein sehr wichtiges Thema, wo Mann oder Frau nicht wirklich lust drauf haben, sich damit zu beschäftigen. Wichtig ist es, frühzeitig sich um die Nachfolgeplanung
zu kümmern und hier eine Regelung zu treffen, dass die Flexibilität vollständig erhalten bleibt.
Heute möchte ich Ihnen eine wirklich interessante Nachfolgelösung einmal etwas näher vorstellen:
Während der gesamten Laufzeit dieser Anlageform wird keine Abgeltungssteuer fällig. Im Todesfall fällt ebenfalls keine Abgeltungssteuer an, wenn das Erbe als Todesfall-Leistung übertragen wird.
Damit Sie die Vorteile leichter und besser erkennen, hier ein Beispiel mit Zahlen und Fakten aus der Praxis:
Also, Hans (70 Jahre), ehemaliger Hautarzt im Ruhestand hat eine Tochter Irene (35 Jahre). Hans hat 200.000 Euro als Reserve welche er nicht ausgeben möchte. Wichtig ist ihm aber, dass er immer liquide ist und bleibt. Auch möchte er, das dieses Geld an möglichen Marktperformance noch teilnimmt und das, das Kapital seiner Tochter, Irene, übertragen wird wenn er stirbt.
Im normalen Fall investiert Hans diese 200.000 Euro in Anlagefonds. Nach zum Beispiel 10 Jahren ist der Wert auf vielleicht 360.000 Euro gestiegen (+ 6% p.a.). Hans stirbt, er wurde 80 Jahre. Und jetzt, Irene muss keine Erbschaftssteuer zahlen, da der Betrag innerhalb des Steuerfreibetrages ist. Aber, Irene muss Abgeltungssteuer auf Kapitalgewinne zahlen; 25% von 160.000 Euro (Gewinn) = 40.000 Euro und bei Verkauf auf die Verkaufsgewinne.
MEIN TIPP: Wenn das Kapital als Todesfallleistung übertragen wird, ist keine Abgeltungssteuer fällig!
So funktioniert das ganze:
- >Hans könnte eine Todesfalldeckung „ohne Gesundheitsprüfung“ und für eine konstante
Gebühr abschließen, unabhängig von seinem Alter.
- >Hans partizipiert weiter an der Marktperformance
- >Solange Hans lebt, bleibt die Anlageform liquide, so wie er es will
- >Der Mindestbetrag, der vererbt wird, ist garantiert
- >Wenn Hans stirbt, wird das Kapital steuerfrei (keine Abgeltungssteuer) in der Form einer
Todesfallleistung an seine Tochter Irene übertragen.
- >Hans könnte aber auch jederzeit seine möglichen Erben frei wählen und sein Kapital aufteilen
Also, ich finde das diese Nachfolgelösung nicht nur für Hans und Irene eine super neue Variante darstellt. Für ALLE die, die nach dem Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapiere eine neue Lösung gesucht haben dürften diese JETZT gefunden haben. Einmal geerbt und zweimal besteuert muss nicht sein wenn man sich unabhängig informiert und beraten lässt.
Hier die Vorteile:
- -Sie können frei bestimmen, welche Erben wann wie viel erhalten sollen
- -Sie können ihr Vermögen sicher anlegen und haben jederzeit Zugriff darauf
- -Sie müssen sich nicht um Ihre Anlage kümmern
- -Sie erhalten eine sichere und nicht-spekulative Anlageform
- -Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihr Kapital
a)Sie können jederzeit kostenlos einen Teilrückkauf machen
b)Sie können jederzeit kostenlos eine Teilverrentung beantragen
Würde mich freuen, wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und mich wieder viele Anfragen erreichen:
Einfach eine Email: info@bgp-online.de
Grüße Ihre
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Direktversicherung – Die Steuer Spar-Rente
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, VorsorgeNews, bav-werkstatt am 27. August 2010
Wer wirklich auf der Suche nach der besten Steuer-Spar-Rente ist, hat sie mit der Direktversicherung gefunden. Die Direktversicherung gehört wirklich zu den besten Policen für Betirebsrentner bzw. für alle die gerne steuer- und sozialabgabenfrei Geld für die "Freiheit im Rentenalter" sparen wollen.
Viele Verbraucher denken immer noch, das die Betriebrente was neues ist und bestimmt auch bald wieder vom Staat abgeschafft wird. Dieses Vorurteil will ich heute mal vom Tisch kehren, denn die "Betriebliche Altersvorsorge" gibt es schon fast 120 Jahre

Besonderheit, seit 2002 haben sogar alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Betriebsrente, bedeutet das alle Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, ob Vollzeit; Teilzeit oder Minijobbern es möglichen machen müssen, das Gehaltsteile umgewandelt werden können.
Aufgrund des geringen Aufwandes und der flexiblen Varianten ist die Direktversicherung immer noch die beliebteste Form der Betriebsrente. Ebenfalls entscheiden sich sehr, sehr viele Arbeitgeber auch hier für die klassische Form, heißt eine Rentenversicherung die sie ihren Arbeitnehmern anbieten. Wer sich jetzt fragt wie ist der Ablauf, bekommt hier und heute natürlich eine Antwort.
Sie als Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemssungsgrenze (2010: 2640 Euro) pro Jahr in eine Direktversicherung einzahlen lassen. Der persönlich gewünschte Beitrag wird direkt aus dem Bruttogehalt abgeführt und ist somit für SIE steuer- und sozialabgabenfrei.
Hinweis: Unter gewissen Voraussetzungen,können auch noch zusätzlich 1800 Euro steuerfrei angespart werden!
Vater Staat gibt gerne, aber natürlich mit entsprechenden Vorgaben:
- lebenslange Rentenzahlung
- oder Kapitalauszahlung
- Mindestalter von 60 Jahren
Daneben können Sie aufgrund der Vertragsgestaltung auch einen Todesfallschutz für die Hinterbliebenen oder auch eine Rentengarantiezeit vereinbaren.
Und wenn ich heute mal wieder so ausführlich über die Direktversicherung schreibe, dann möchte ich nicht vergessen zu erwähnen, das beim Arbeitgeberwechsel die sogenannte Portabilität greift. Heißt nichts anders als das, das bisher angesammelte Kapital auf die ggf. neue Betriebsrente beim neuen Arbeitgeber übertragen wird. Klasse oder????
Hier nochmal Ihre Vorteile:
- Steuer sparen
- Sozialabgaben sparen
- Hartz IV sicher
- Portabilität (Arbeitgeberwechsel – Mitnahme vom Vertrag / Kapital)
Klar, hab schon auf die Frage "und wo sind die Nachteile, oder wo ist der Hacken?" gewartet. Es gibt KEINE. Sie wissen als Arbeitnehmer, das Sie in der Ansparphase Steuer und Sozailabgaben sparen, bedeutet das die Einzahlungen in den Vertrag wesentlich höher sind als die tatsächliche Nettobelastung. OK, bei Auszahlung im Rentenalter sind dann die laufenden Renten oder die einmalige Kapitalabfindung entsprechend zu versteuern, wobei natürlich ihr Steuersatz im Rentenalter geringer ist!!!!
Wer jetzt immer noch das Haar in der Suppe sucht hier ist es dann…..Bei allen gesetzlich Krankenversicherten Arbeitnehmer fallen auf die Ausahlung Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Tipp: Es lohnt sich trotzdem, versprochen.!!!!!![]()
Eurer
Ute Goebels
wir informieren wirklich












