Beiträge getagged mit Unterstützungskasse
Altersvorsorge mit Arbeitgeber und Vater Staat
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 3. Januar 2011
So macht die Betriebliche Altersversorgung richtig Spaß….Ist es nicht schöner gewisse Dinge gemeinsam zu tun. So ist es auch mit der Altersvorsorge. Der Staat, Arbeitgeber und Sie als Mitarbeiter drehen gemeinsam das Rad und profitieren somit alle…
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Und wie läuft das ganze: Ganz einfach…
Der Staat verzichtet auf Steuer und Sozialabgaben und gibt so einen Teil;
Der Arbeitgeber bietet den gesetzlichen Rahmen und bindet durch das anbieten der Betrieblichen Altersversorgung (Sonderkonditionen) Sie als Mitarbeiter an sein Unternehmen und motiviert. Jetzt fehlen nur noch Sie, die Dieses Angebot aktiv nutzen und die Rente sprich Betriebs Rente abschließen wollen.
Wichtig für Sie: Die Betriebs Rente ist super einfach abzuschließen, extrem flexibel zu gestalten, und bei Jobwechsel einfach mitzunehmen und nicht zu vergessen durch die staatliche Unterstützung sehr, sehr rentabel für Sie.
Es gibt fünf Arten von Betriebsrenten:
- >Direktversicherung
- >Pensionskasse
- >Pensionsfonds
- >Direktzusage
- >Unterstützungskasse
Aufgrund des geringen Aufwands entscheiden sich sehr viele Firmen zunächst für die Direktversicherung. Einfach ist auch hier die Abwicklung. Vom Arbeitgeber wird für seine Mitarbeiter eine Rentenversicherung abgeschlossen. Die Beiträge für diese Rentenversicherung werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten und abgeführt. Wichtig für Sie als Mitarbeiter, nur SIE haben später Anspruch auf die Rente oder Kapitalauszahlung.
Bezüglich des Verzichts auf Steuer und Sozialabgaben hat der Staat eine Begrenzung eingeführt. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze dürfen Sie als Arbeitnehmer in eine Direktversicherung einzahlen. In Euro und Cent sind das für 2011 jeweils bis zu 2.640,00 Euro pro Jahr oder 220,00 Euro pro Monat.
Einen wichtigen Punkt möchte ich hier nicht verschweigen. In der Ansparphase werden Steuer und Sozialabgaben gespart. Aber in der Rentenphase ist dann die Betriebs Rente voll zu versteuern und auch Krankenkassenbeiträge fallen an. Da jedoch im Rentenalter die Einkünfte deutlich geringer sind als im aktiven Leben ist die Steuer wesentlich geringer.
TIP: Die Firmen Rente oder Betriebs Rente beschert Ihnen ein erhebliches Rendite plus!!!
Beste Grüße ![]()
Ute Goebels
wir informieren wirklich
Pensionssicherungsverein – PSVAG
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, Pensionszusage, Unterstützungskasse am 9. November 2010
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Pensionssicherungsverein (PSV) senkt in 2010 seinen Beitragssatz! Wie sicherlich allen bekannt, war der Beitragssatz zum Pensionssicherungsverein (PSVAG) im letzten Jahr, aufgrund der extrem Anzahl von insolventen Unternehmen auf 14,2‰ hochgeschnellt.
Zur Erinnerung, in den Jahren von 1975 bis 2008 lag der Beitragssatz durchschnittlich bei nur 2,3‰.!!
Für Unternehmen die bisher die Pensionszusagen und / oder Unterstützungskassenversorgung Ihren Mitarbeitern angeboten haben, führte diese Beitragsexplosion auf einen Schlag zu einer gewaltigen Kostensteigerung.
Hier nun die "gute Nachricht" der aktuelle Beitragssatz für 2010 beträgt lediglich 1,9‰!!
Hier ein konkretes Zahlenbeispiel:
Ein Unternehmen mit zum Beispiel zehn Arbeitnehmern, die jeweils eine monatliche Zuwendung in Höhe von Euro 500,– erhalten, hatte im Durchschnitt eine jährliche PSV-Beitrags-belastung von:
-
2008 = Euro 740,oo
-
2009 = Euro 5.837,oo
-
2010= Euro 780,oo*
* ohne Berücksichtigung der fünfjährigen PSV- Beitragsverteilung der 2009er Beitragszahlung; Musterausrechnung mir konservativem Zinsprodukt.
ACHTUNG: Da ja der PSV in 2009 (aufgrund der extremen Höhe) i.d.R. über fünf Jahre verteilt angesetzt wurde, um die Liquidität der Unternehmen zu schonen (8,5‰ in 2009 und 1,5‰ in den vier Folgejahren). Somit wird die PSV Beitragszahlung noch bis 2013 weiterhin etwas vorbelastet bleiben …
Mein persönliches Fazit: Ich finde es positiv das die Beitragsreduzierung, wieder auf ein normales Maß, zurückgekehrt ist. Somit meine BITTE an alle Unternehmer die bisher zögerlich bei der Einführung der Unterstützungskasse waren, bitte melden und Termin vereinbaren!
Grüße
Ute Goebels
wir informieren wirklich
So erhalten Sie eine doppelt Freistellung der Sozialversicherung!
Verfasst von bgp24 unter Allgemein, Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung, Unterstützungskasse, bav-werkstatt am 7. September 2010
JA, richtig gelesen, "Doppelte Freistellung von der Sozialversicherungspflicht" ist möglich. 
Was meine ich damit: Wie Sie ja wissen können alle Arbeitnehmer durch den Abschluss einer Direktversicherung maximal 220 Euro ihres Gehaltes monatlich umwandeln (4% der Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro in 2010).
Dieser Teil des Gehaltes wird dann steuerfrei für den Arbeitnehmer investiert. Sollte das Einkommen dann auch unterhalb von 66.000 Euro in 2010 liegen, so sind die Beiträge auch noch von der Sozialversicherung befreit.
Besonders interessant ist die Unterstützungskasse auch für gut verdienende Angestellte oder Geschäftsführer einer GmbH. Hier können zwar, aufgrund des Einkommens, keine Sozialabgaben gespart werden, dafür sind auch hohe monatliche Raten von mehreren tausend Euro steuerlich absetzbar.
Eine sehr interessante Möglichkeit, um hohe und steuerliche wirksame Beiträge in die Altersvorsorge zu investieren.
Bis bald
Ute Goebels
wir informieren wirklich












