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Scheidung was muss ich tun…
Verfasst von bgp24 unter VorsorgeNews am 22. Oktober 2011
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Scheiden tut weh? Schön wäre doch eine geordnete Trennung statt Rosenkrieg. In vielen Fällen ist es leider nicht möglich, deshalb informieren Sie sich frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen. Hier mal Zehn -Tipps, was es zu beachten gilt, um bei einer Trennung schwerwiegende Fehler zu vermeiden:
Tipp 1: Güterstand gut überlegen
Es gibt Alternativen zur Zugewinngemeinschaft.
Tipp 2: Versorgungsausgleich im Ehevertrag regeln
Die Beteiligungsquote muss nicht fifty-fifty betragen.
Tipp 3: In der Krise besonders wachsam sein
Will der Noch-Partner die Finanzen neu ordnen oder bei einer bestehenden Lebensversicherung ein Renten- bzw. Kapitalwahlrecht ausüben?
Tipp 4: Wer Bescheid weiß, den belohnt das Leben
Auch vor dem Scheidungsantrag kann erfragt werden, ob und in welcher Höhe man ausgleichsberechtigt bzw. ausgleichsverpflichtet ist – hierzu sollten die Unterlagen des Partners in Kopie vorliegen.
Tipp 5: Die Weichen für später stellen
Jetzt die Versicherungsunterlagen genau überprüfen: Muss das vereinbarte Bezugsrecht geändert werden?
Tipp 6: Keine übereilten Aktionen
Bei jeder zehnten Kündigung einer Lebensversicherung ist der Grund eine Scheidung. Dies bringt in der Regel Nachteile und Verluste mit sich. Häufig gibt es jedoch Alternativen.
Tipp 7: Schnelle Scheidung oder erst abwarten?
Zwar kann es aus steuerlichen oder anderen finanziellen Gründen überlegenswert sein, die Scheidung etwas zu verschieben – doch lohnt sich die Nervenbelastung?
Tipp 8: Beim vorzeitigen Rentenbeginn genau rechnen
Geht der ausgleichspflichtige Ex-Partner früher in den Ruhestand als ursprünglich geplant, steht ein Gespräch mit der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Tipp 9: Riester-Förderung nicht vergessen
Tipp 10: Auch beim Familiengericht gilt: Kontrolle ist besser!
Meist wird nur eine Standardlösung angeboten, in vielen Fällen ist jedoch ein alternativer Weg beim Versorgungsausgleich möglich
Wie heißt unser Slogan, genau "wir informieren wirklich" und von daher hier mein / unser Geschenk für Sie:
Holen Sie sich jetzt die kostenlose Broschüre (Pdf) mit dem Title >>> " Scheidung und Altersvorsorge "
Ein Auzug über den Inhalt:
Über ein Feedback zum Geschenk würde ich mich sehr freuen…
Grüße
Ihre
Ute Goebels
Betriebliche Altersvorsorge-Versorgungsausgleich
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge am 18. November 2010
Betriebliche Altersversorgung;
Auswirkungen des Gesetzes zur Struktur des Versorgungsausgleiches (VAStrRefG) auf Unterstützungskassen nach § 4d EStG und Pensionszusagen nach § 6a EStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 12. November 2010
- IV C 6 – S 2144-c/07/10001 – (2010/0892687) -
…..weitere Informationen, hier >>>Download<<
Kurze aber doch wichtige Information zum Wochenende….
Ihre Ute Goebels
wir informieren wirklich
PS. Bitte das Gewinnspiel nicht vergessen….
Welche Rentenansprüche stehen mir nach einer Scheidung zu?
Verfasst von bgp24 unter Betriebliche Altersvorsorge, bav-werkstatt am 21. Januar 2010
Was passiert eigentlich, seit Januar 2010, wenn eine Ehe in die Brüche geht?
Denn das Märchen einer Ehe-Garantie gibt es ja leider nicht und aus dem Grund stehen dann die Paar nicht nur Emotional sondern auch meistens finanziell vor dem absoluten Scherbenhaufen.
SO, und dann geht`s los. Was hast DU in die Ehe eingebracht? Welches und wie viel Vermögen haben wir gemeinsam erwirtschaftet? Was ist mit Unterhalt? Neben diesen Fragen geht es dann aber auch noch um die Rentenansprüche, die geregelt werden müssen.
Kampfansage dann, wenn ein Partner der Familie zu Liebe zu hause geblieben ist und auf seine Arbeit verzichtet hat bzw. in seinem Job ausgesetzt hat. Dieser Partner (meist die Ehefrau) konnten keine eigenen Rentenanwartschaften erwerben.
Der Versorgungsausgleich, übrigens im September 2009 neu geregelt, ist Bestandteil des deutschen Familienrechts und wird bei Scheidung angewendet. Der Versorgungsausgleich dient dazu, das die während der Ehe vom Paar erworbenen Anwartschaften auf eine Rentenversicherung ausgeglichen werden.
Der „Neue Versorgungsausgleich“ schafft es nunmehr, dass die Aufteilung der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten gerechter gestaltet werden können. Nun gilt, dass die Anrechte in dem Versorgungssystem geteilt werden, in dem sie entstanden sind.
Das kann zum Beispiel die „gesetzliche Rentenversicherung“, die „betriebliche Altervorsorge“ oder private Altervorsorge sein.
Seit nun der Versorgungsausgleich reformiert wurde, bekommt jeder sein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger. Natürlich gibt es hierfür auch einen Namen, das wäre die so genannte “interne Teilung“. Durch dieses neue Verfahren werden Ansprüche aus der privaten und /oder betrieblichen Altersvorsorge schon bei Scheidung überwiegend ausgeglichen.
Mit diesem neuen Verfahren innerhalb des Versorgungsausgleichs soll es endlich zu mehr Transparenz und vor allem Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Renten kommen. Das war früher nicht immer sicher gestellt.
Die „bav werkstatt“ stellen gerne allen Interessenten, einen kurz Report zur Verfügung, welcher Tipps und die Neuregelung zum Versorgungsausgleich vorsieht. Bitte senden Sie eine eMail an: info@bav-werkstatt.de , mit dem Betreff „Versorgungsausgleich 2010“
















